Wir wollen ab 1.1.2019 ein Nebengewerbe anmelden für Handel und Reparatur von Ersatzteilen für Kaffeevollautomaten.
Ist es ausreichend, wenn wir im Feld 15 der Gewerbeanmeldung lediglich "Handel mit Ersatzteilen für Kaffeevollautomaten" angeben, obwohl eigentlich in fast allen Fällen Reparaturen notwendig sind vor dem Verkauf? Darf man als Händler diese Reparaturen (an nicht sicherheitsrelevanten Teilen) durchführen oder muss der Eintrag im Feld 15 erweitert werden, z. B. "Handel und Reparatur" bzw. „Handel und Dienstleistungen"?
Wie ist das mit Ersatzteilen, die bereits dieses Jahr (2018) gekauft worden (Waren günstig und wir haben zugeschlagen...) als Ausgaben für die EÜR, das Nebengewerbe aber erst ab 1.1.2019 bestehen wird? Diese können nicht mit berücksichtigt werden - oder doch?
Danke und Gruß
sosoalso
Gewerbeanmeldung Nebengewerbe Feld 15
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitatobwohl eigentlich in fast allen Fällen Reparaturen notwendig sind vor dem Verkauf? :
Man erwirbt also defekte Ersatzteile und setzt diese dann wieder instand?
Es werden Baugruppen bzw. -teile revidiert/generalüberholt, z. B. die Brüheinheit eines Kaffeevollautomaten, also gereinigt und mit neuen Dichtungen versehen usw.
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Was für ein Hauptgewerbe habt ihr?ZitatWir wollen ab 1.1.2019 ein Nebengewerbe anmelden :
Zitat:Was für ein Hauptgewerbe habt ihr?ZitatWir wollen ab 1.1.2019 ein Nebengewerbe anmelden :
Sind beide berufstätig - angestellt. Das Nebengewerbe würde natürlich nur einer von uns beiden beantragen, aber ich bevorzuge die „ Wir-Form" bei solchen Fragen und würde mich freuen Antworten zu bekommen. Danke und Guten Rutsch :-)
Das Gewerbe kann auf einen Namen angemeldet werden. Du kannst gern weiterhin *wir* schreiben.ZitatDas Nebengewerbe würde natürlich nur einer von uns beiden beantragen, :
Es ist aber kein Nebengewerbe.
Ihr seid aber beide dann im Nebenerwerb tätig. Siehe auch Feld 16 des Formulars.
Haupterwerbstätigkeit: Angestellt als ... bei...
Nebenerwerbstätigkeit: Gewerbe für Rep. vom Kaffeedings...
ICH würde *Reparatur von Kaffeevollautomaten* eintragen.
Wenn ihr euch die Geräte zuschicken lasst für die Reparatur bzw. GÜ, dann ist es mE kein Handel.
Wenn ihr zum Gerät hinfahrt und diese Arbeiten vor Ort ausführt, ist es auch kein Handel.
Darunter verstehe ich: Ihr kauft Ersatzteile ein und verkauft sie nur weiter an Besitzer von Kaffedings.ZitatHandel mit Ersatzteilen für Kaffeevollautomaten" :
Lt. #2 repariert ihr und ersetzt auch defekte Teile. Das ist üblicherweise unter Reparatur zu verstehen.
Viel Glück!
ZitatDarf man als Händler diese Reparaturen (an nicht sicherheitsrelevanten Teilen) durchführen :
Dürfen darf man, dass ist dann aber nicht mehr "handel und Dienstleistung" sondern auch "Instandsetzng / Reparatur"
Danke erstmal. Also das Hauptgeschäft wäre von uns nur die Revidierung der Brüheinheiten von Kaffeevollautomaten. D. h. wir kaufen defekte bzw. ausrangierte Brüheinheiten an, revidieren sie - d.h. wir nehmen sie auseinander, reinigen sie im Ultraschallbad, setzen sie wieder zusammen, versehen sie mit neuen Dichtungen und dann sind sie wieder einsatzbereit und wir verkaufen sie als generalüberholt. Das alles nur im ganz kleinen Stil neben dem Hauptjob. Kaffeevollautomaten an sich reparieren wir nicht, weder vor Ort noch lassen wir uns welche zusenden. Wirklich nur die Brüheinheiten davon, deshalb hatte ich die Frage wegen Feld 15 und was da am klügsten eingetragen werden sollte, ohne das die IHK o. ä. noch meint „die Hand aushalten" zu müssen!!!???
Was meint ihr?
Danke euch :-)
-- Editiert von sosoalso am 31.12.2018 16:49
Zitatwas da am klügsten eingetragen werden sollte, ohne das die IHK o. ä. noch meint „die Hand aushalten" zu müssen :
Da kannst Du auch "hüpfelmüpfel" eintragen, dank Zwangsmitgliedschaft kommen die eh um die Ecke ...
Sofern sich das nur auf bestimmte Bauteile bezieht, würde ich die erwähnen.
Zitat:Zitatwas da am klügsten eingetragen werden sollte, ohne das die IHK o. ä. noch meint „die Hand aushalten" zu müssen :
Da kannst Du auch "hüpfelmüpfel" eintragen, dank Zwangsmitgliedschaft kommen die eh um die Ecke ...
Sofern sich das nur auf bestimmte Bauteile bezieht, würde ich die erwähnen.
„Überholung/Reparatur von Brüheinheiten für Kaffeevollautomaten" wäre doch ne Idee für Feld 15 oder wäre es ratsamer es doch nicht so genau anzugeben, wenn ggf. doch ab und an noch ein anderes Bauteil verkauft werden würde?
Zitatwäre doch ne Idee für Feld 15 oder wäre es ratsamer es doch nicht so genau anzugeben, wenn ggf. doch ab und an noch ein anderes Bauteil verkauft werden würde? :
Das Formular ist für die Gewerbeanmeldung.
In F 15 kannst du sämtliche gewerblichen Tätigkeiten angeben. Es sollen Schwerpunkte unterstrichen werden. Ob du jemals ein anderes Bauteil überhaupt verkaufst, kannst du jetzt noch nicht wissen. Du meldest erstmal nur das Gewerbe an.
Was kreuzt du denn in Feld 18 an?
Die IHK kommt trotzdem. Weil du/ihr dann auf jeden Fall Gewerbetreibende seid.
Deine zuständige Industrie-und Handelskammer kann dich evtl. vom Mitgliedsbeitrag befreien oder den Beitrag ermässigen.
Das wiederum kannst du jetzt auch noch nicht wissen.
Zitatwenn ggf. doch ab und an noch ein anderes Bauteil verkauft werden würde? :
Relevant sind die Haupttätigkeiten.
Wenn man dann ab und an noch einen Schnorchel fürs Milschaufschäumen oder Gummifüße verkauft, ist das nicht schlimm.
Zitat:Zitatwäre doch ne Idee für Feld 15 oder wäre es ratsamer es doch nicht so genau anzugeben, wenn ggf. doch ab und an noch ein anderes Bauteil verkauft werden würde? :
Das Formular ist für die Gewerbeanmeldung.
In F 15 kannst du sämtliche gewerblichen Tätigkeiten angeben. Es sollen Schwerpunkte unterstrichen werden. Ob du jemals ein anderes Bauteil überhaupt verkaufst, kannst du jetzt noch nicht wissen. Du meldest erstmal nur das Gewerbe an.
Was kreuzt du denn in Feld 18 an?
Die IHK kommt trotzdem. Weil du/ihr dann auf jeden Fall Gewerbetreibende seid.
Deine zuständige Industrie-und Handelskammer kann dich evtl. vom Mitgliedsbeitrag befreien oder den Beitrag ermässigen.
Das wiederum kannst du jetzt auch noch nicht wissen.
Mit welchen Beiträgen ist denn von Seiten der HWK zu rechnen? Wie gesagt, wir wollen das nebenher nur laufen lassen mit den Max 17,5 TEUR Erlös im Jahr, wobei wir an die eh nicht ran kommen werden, einfach nur just for fun... Muss man denn da Mitglied sein?
Feld 18? „Sonstige"!?
Da ihr kein selbständiger Handwerksbetrieb seid, habt ihr mit der HWK-Handwerkskammer eher nichts zu tun.Zitatvon Seiten der HWK :
https://de.wikipedia.org/wiki/Handwerkskammer
Gewerbetreibende sind bei der IHK Pflichtmitglied.
https://www.ihk.de/die-ihk
Welche IHK für euch zuständig ist, weiss ich nicht.
Einfach nach Standort suchen.
Manche ermässigen, manche erlassen.
Zitat:Da ihr kein selbständiger Handwerksbetrieb seid, habt ihr mit der HWK-Handwerkskammer eher nichts zu tun.Zitatvon Seiten der HWK :
https://de.wikipedia.org/wiki/Handwerkskammer
Gewerbetreibende sind bei der IHK Pflichtmitglied.
https://www.ihk.de/die-ihk
Welche IHK für euch zuständig ist, weiss ich nicht.
Einfach nach Standort suchen.
Manche ermässigen, manche erlassen.
Danke :-) Im Feld 18 „Sonstiges" auszuwählen wäre unserer Meinung nach am passendsten für die Revidierung/Überholung der Brüheinheiten von Kaffeevollautomaten. Oder? ;-)
Ich würde *Sonstiges* ankreuzen.
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