Gewerbeanmeldung Nebengewerbe Feld 15

31. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
sosoalso
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeanmeldung Nebengewerbe Feld 15

Wir wollen ab 1.1.2019 ein Nebengewerbe anmelden für Handel und Reparatur von Ersatzteilen für Kaffeevollautomaten.

Ist es ausreichend, wenn wir im Feld 15 der Gewerbeanmeldung lediglich "Handel mit Ersatzteilen für Kaffeevollautomaten" angeben, obwohl eigentlich in fast allen Fällen Reparaturen notwendig sind vor dem Verkauf? Darf man als Händler diese Reparaturen (an nicht sicherheitsrelevanten Teilen) durchführen oder muss der Eintrag im Feld 15 erweitert werden, z. B. "Handel und Reparatur" bzw. „Handel und Dienstleistungen"?

Wie ist das mit Ersatzteilen, die bereits dieses Jahr (2018) gekauft worden (Waren günstig und wir haben zugeschlagen...) als Ausgaben für die EÜR, das Nebengewerbe aber erst ab 1.1.2019 bestehen wird? Diese können nicht mit berücksichtigt werden - oder doch?

Danke und Gruß
sosoalso

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von sosoalso):
obwohl eigentlich in fast allen Fällen Reparaturen notwendig sind vor dem Verkauf?

Man erwirbt also defekte Ersatzteile und setzt diese dann wieder instand?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
sosoalso
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es werden Baugruppen bzw. -teile revidiert/generalüberholt, z. B. die Brüheinheit eines Kaffeevollautomaten, also gereinigt und mit neuen Dichtungen versehen usw.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von sosoalso):
Wir wollen ab 1.1.2019 ein Nebengewerbe anmelden
Was für ein Hauptgewerbe habt ihr?

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#4
 Von 
sosoalso
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von sosoalso):
Wir wollen ab 1.1.2019 ein Nebengewerbe anmelden
Was für ein Hauptgewerbe habt ihr?


Sind beide berufstätig - angestellt. Das Nebengewerbe würde natürlich nur einer von uns beiden beantragen, aber ich bevorzuge die „ Wir-Form" bei solchen Fragen und würde mich freuen Antworten zu bekommen. Danke und Guten Rutsch :-)

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von sosoalso):
Das Nebengewerbe würde natürlich nur einer von uns beiden beantragen,
Das Gewerbe kann auf einen Namen angemeldet werden. Du kannst gern weiterhin *wir* schreiben.
Es ist aber kein Nebengewerbe.

Ihr seid aber beide dann im Nebenerwerb tätig. Siehe auch Feld 16 des Formulars.
Haupterwerbstätigkeit: Angestellt als ... bei...
Nebenerwerbstätigkeit: Gewerbe für Rep. vom Kaffeedings...

ICH würde *Reparatur von Kaffeevollautomaten* eintragen.
Wenn ihr euch die Geräte zuschicken lasst für die Reparatur bzw. GÜ, dann ist es mE kein Handel.
Wenn ihr zum Gerät hinfahrt und diese Arbeiten vor Ort ausführt, ist es auch kein Handel.

Zitat (von sosoalso):
Handel mit Ersatzteilen für Kaffeevollautomaten"
Darunter verstehe ich: Ihr kauft Ersatzteile ein und verkauft sie nur weiter an Besitzer von Kaffedings.
Lt. #2 repariert ihr und ersetzt auch defekte Teile. Das ist üblicherweise unter Reparatur zu verstehen.

Viel Glück!

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von sosoalso):
Darf man als Händler diese Reparaturen (an nicht sicherheitsrelevanten Teilen) durchführen

Dürfen darf man, dass ist dann aber nicht mehr "handel und Dienstleistung" sondern auch "Instandsetzng / Reparatur"


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
sosoalso
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal. Also das Hauptgeschäft wäre von uns nur die Revidierung der Brüheinheiten von Kaffeevollautomaten. D. h. wir kaufen defekte bzw. ausrangierte Brüheinheiten an, revidieren sie - d.h. wir nehmen sie auseinander, reinigen sie im Ultraschallbad, setzen sie wieder zusammen, versehen sie mit neuen Dichtungen und dann sind sie wieder einsatzbereit und wir verkaufen sie als generalüberholt. Das alles nur im ganz kleinen Stil neben dem Hauptjob. Kaffeevollautomaten an sich reparieren wir nicht, weder vor Ort noch lassen wir uns welche zusenden. Wirklich nur die Brüheinheiten davon, deshalb hatte ich die Frage wegen Feld 15 und was da am klügsten eingetragen werden sollte, ohne das die IHK o. ä. noch meint „die Hand aushalten" zu müssen!!!???

Was meint ihr?

Danke euch :-)

-- Editiert von sosoalso am 31.12.2018 16:49

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von sosoalso):
was da am klügsten eingetragen werden sollte, ohne das die IHK o. ä. noch meint „die Hand aushalten" zu müssen

Da kannst Du auch "hüpfelmüpfel" eintragen, dank Zwangsmitgliedschaft kommen die eh um die Ecke ...

Sofern sich das nur auf bestimmte Bauteile bezieht, würde ich die erwähnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
sosoalso
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von sosoalso):
was da am klügsten eingetragen werden sollte, ohne das die IHK o. ä. noch meint „die Hand aushalten" zu müssen

Da kannst Du auch "hüpfelmüpfel" eintragen, dank Zwangsmitgliedschaft kommen die eh um die Ecke ...

Sofern sich das nur auf bestimmte Bauteile bezieht, würde ich die erwähnen.


„Überholung/Reparatur von Brüheinheiten für Kaffeevollautomaten" wäre doch ne Idee für Feld 15 oder wäre es ratsamer es doch nicht so genau anzugeben, wenn ggf. doch ab und an noch ein anderes Bauteil verkauft werden würde?

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von sosoalso):
wäre doch ne Idee für Feld 15 oder wäre es ratsamer es doch nicht so genau anzugeben, wenn ggf. doch ab und an noch ein anderes Bauteil verkauft werden würde?

Das Formular ist für die Gewerbeanmeldung.
In F 15 kannst du sämtliche gewerblichen Tätigkeiten angeben. Es sollen Schwerpunkte unterstrichen werden. Ob du jemals ein anderes Bauteil überhaupt verkaufst, kannst du jetzt noch nicht wissen. Du meldest erstmal nur das Gewerbe an.
Was kreuzt du denn in Feld 18 an?

Die IHK kommt trotzdem. Weil du/ihr dann auf jeden Fall Gewerbetreibende seid.
Deine zuständige Industrie-und Handelskammer kann dich evtl. vom Mitgliedsbeitrag befreien oder den Beitrag ermässigen.
Das wiederum kannst du jetzt auch noch nicht wissen.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von sosoalso):
wenn ggf. doch ab und an noch ein anderes Bauteil verkauft werden würde?

Relevant sind die Haupttätigkeiten.
Wenn man dann ab und an noch einen Schnorchel fürs Milschaufschäumen oder Gummifüße verkauft, ist das nicht schlimm.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sosoalso
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von sosoalso):
wäre doch ne Idee für Feld 15 oder wäre es ratsamer es doch nicht so genau anzugeben, wenn ggf. doch ab und an noch ein anderes Bauteil verkauft werden würde?

Das Formular ist für die Gewerbeanmeldung.
In F 15 kannst du sämtliche gewerblichen Tätigkeiten angeben. Es sollen Schwerpunkte unterstrichen werden. Ob du jemals ein anderes Bauteil überhaupt verkaufst, kannst du jetzt noch nicht wissen. Du meldest erstmal nur das Gewerbe an.
Was kreuzt du denn in Feld 18 an?

Die IHK kommt trotzdem. Weil du/ihr dann auf jeden Fall Gewerbetreibende seid.
Deine zuständige Industrie-und Handelskammer kann dich evtl. vom Mitgliedsbeitrag befreien oder den Beitrag ermässigen.
Das wiederum kannst du jetzt auch noch nicht wissen.


Mit welchen Beiträgen ist denn von Seiten der HWK zu rechnen? Wie gesagt, wir wollen das nebenher nur laufen lassen mit den Max 17,5 TEUR Erlös im Jahr, wobei wir an die eh nicht ran kommen werden, einfach nur just for fun... Muss man denn da Mitglied sein?

Feld 18? „Sonstige"!?

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von sosoalso):
von Seiten der HWK
Da ihr kein selbständiger Handwerksbetrieb seid, habt ihr mit der HWK-Handwerkskammer eher nichts zu tun.
https://de.wikipedia.org/wiki/Handwerkskammer

Gewerbetreibende sind bei der IHK Pflichtmitglied.
https://www.ihk.de/die-ihk

Welche IHK für euch zuständig ist, weiss ich nicht.
Einfach nach Standort suchen.
Manche ermässigen, manche erlassen.

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#15
 Von 
sosoalso
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von sosoalso):
von Seiten der HWK
Da ihr kein selbständiger Handwerksbetrieb seid, habt ihr mit der HWK-Handwerkskammer eher nichts zu tun.
https://de.wikipedia.org/wiki/Handwerkskammer

Gewerbetreibende sind bei der IHK Pflichtmitglied.
https://www.ihk.de/die-ihk

Welche IHK für euch zuständig ist, weiss ich nicht.
Einfach nach Standort suchen.
Manche ermässigen, manche erlassen.


Danke :-) Im Feld 18 „Sonstiges" auszuwählen wäre unserer Meinung nach am passendsten für die Revidierung/Überholung der Brüheinheiten von Kaffeevollautomaten. Oder? ;-)

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Ich würde *Sonstiges* ankreuzen.

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