Hi,
kann mir vielleicht jemand sagen zu welcher Warengruppe Kampfer gehört? Er kann zu so viel unterschiedlichen Zwecken eingesetzt werden, dass es mir leider nicht klar ist!
Vielen Dank
Gewerbeanmeldung: Welche Warengruppe für Kampfer?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ist das rhetorisch gemeint?
Falls nein:
"Wer ein Gewerbe anmelden will, muss angeben, welche Waren oder Dienstleistungen er anbieten will. Die Angabe „Handel mit Waren aller Art" ist unzureichend. Machen Sie klar, ob Sie Groß- oder Einzelhandel betreiben wollen. Sie sollten außerdem die Warengruppen wie beispielsweise Haushaltswaren oder Geschenkartikel angeben. Bei der Beschreibung der Waren müssen Sie dagegen nicht ins Detail gehen."
http://www.gewerbeauskunft-zentrale.org/main/gewerbeanmeldung.php
und
"Bei einigen Tätigkeiten ist der Start in die Selbstständigkeit mit einer Erlaubnispflicht verbunden. Die erlaubnispflichtigen Tätigkeiten finden sich in der Gewerbeordnung. Zudem gibt es genehmigungspflichtige Tätigkeiten."
https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/genehmigungen/erlaubnispflicht/
Die entscheidende Frage ist ob es sich bei dem Handel mit Kampfer um ein genehmigungspflichtiges oder erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt?
-- Editiert von absoluter_laie am 10.03.2017 22:16
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Zitat"Wer ein Gewerbe anmelden will, muss angeben, welche Waren oder Dienstleistungen er anbieten will. :
Und was ist jetzt so schwer daran "Handel mit Kampfer" da rein zuschreiben?
Wer es unverseller haben will:
1.) Gefahrstoff geringerer Gefährlichkeit
2.) Je nach Form im Einkauf bzw. Verwendung
2a) Chemisches Produkt
2b) Medizinisches Produkt / Arzneimittel
2c) Kosmetisches Produkt
Danke. Die eigentliche Frage, die ich mir stelle ist ob es sich bei dem Handel mit Kampfer um ein genehmigungspflichtiges oder erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt?
Bzgl. Verwendung: Der vorgesehene Verwendungszweck dieses Kampers ist es als Räucherwerk einzusetzen.
ZitatDie eigentliche Frage, die ich mir stelle ist ob es sich bei dem Handel mit Kampfer um ein genehmigungspflichtiges oder erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt? :
Das sollte man entweder die örtliche IHK oder das Gewerbeamt fragen, möglichst unter Vorlage aussagekräftiger Dokumente über das zu handelnde Produkt
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