Moin und erst einmal schönen Feiertag euch allen,
ich versuche es so kurz wie möglich zu halten.
Fiktiver Fall:
Person A und B hatten eine zusammen eine GbR, um im Google Play Store Apps zu vertreiben (kostenpflichtig). Alles wurde angemeldet, doch jetzt ist Gesellschafter B ausgetreten (private Gründe). A möchte aber noch weiter machen und die Apps weiterhin vertreiben.
Da eine GbR allein nicht geführt werden kann, wäre hierfür jetzt ein Rechtsformwechsel angebracht. Person A hat sich jetzt informiert, was alles in Frage kommen würde. UG wäre hierfür wohl das Beste, da nicht mit dem Privatvermögen gehaftet wird (Person A besitzt ein Haus, daher wäre das nicht schlecht: Meinungen?).
Person A hat sich jetzt aber die Kosten einer solchen Anmeldung angeschaut, welche sich auf min. 400€ belaufen - stimmt das soweit? Da er/sie aktuell Student ist, sitzt das Geld nicht so locker, deswegen jetzt die Frage.
Gibt es eine Alternative, um an der Gewerbeanmeldung vorbei zu kommen? Zumindest für den Anfang, bis etwas Geld generiert wurde.
Wie sieht es da mit einer freiberuflichen Tätigkeit z.B. aus? Ist eine Appentwicklung eine künstlerische Tätigkeit? Als Laie ist das leider sehr unübersichtlich und die Menge an Informationen kann einen fast erschlagen.
Sorry falls die Frage dumm ist, aber wie gesagt: Laie.
Oder wie würdet ihr an die Sache rangehen?
Danke schon einmal im Voraus!
Viele Grüße!
-- Editiert von LustvollerHai am 01.05.2021 12:14
Gewerbeanmeldung für mobile app developement
1. Mai 2021
Thema abonnieren
Frage vom 1. Mai 2021 | 11:56
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeanmeldung für mobile app developement
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 1. Mai 2021 | 14:24
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41037x hilfreich)
Zitatwäre hierfür jetzt ein Rechtsformwechsel angebracht. :
Die gab es bereits, Person A ist jetzt Einzelunternehmer mit voller Haftung.
ZitatIst eine Appentwicklung eine künstlerische Tätigkeit? :
Auch wenn es durchaus eine Kunst ist eine erfolgreiche App zu entwickeln, fällt es nicht unter künstlerische Tätigkeit.
ZitatUG wäre hierfür wohl das Beste, da nicht mit dem Privatvermögen gehaftet wird :
In DE gibt es keine "UG", nur eine "UG haftungsbeschränkt".
In DE ist die Haftung - dank der Durchgriffshaftung - auch nicht auf das Firmenvermögen beschränkt.
Daher mal die Frage, ob wir tatsächlich über DE reden?
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
290.309
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten