Gewerbeanmeldung für mobile app developement

1. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
LustvollerHai
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbeanmeldung für mobile app developement

Moin und erst einmal schönen Feiertag euch allen,

ich versuche es so kurz wie möglich zu halten.

Fiktiver Fall:
Person A und B hatten eine zusammen eine GbR, um im Google Play Store Apps zu vertreiben (kostenpflichtig). Alles wurde angemeldet, doch jetzt ist Gesellschafter B ausgetreten (private Gründe). A möchte aber noch weiter machen und die Apps weiterhin vertreiben.

Da eine GbR allein nicht geführt werden kann, wäre hierfür jetzt ein Rechtsformwechsel angebracht. Person A hat sich jetzt informiert, was alles in Frage kommen würde. UG wäre hierfür wohl das Beste, da nicht mit dem Privatvermögen gehaftet wird (Person A besitzt ein Haus, daher wäre das nicht schlecht: Meinungen?).
Person A hat sich jetzt aber die Kosten einer solchen Anmeldung angeschaut, welche sich auf min. 400€ belaufen - stimmt das soweit? Da er/sie aktuell Student ist, sitzt das Geld nicht so locker, deswegen jetzt die Frage.

Gibt es eine Alternative, um an der Gewerbeanmeldung vorbei zu kommen? Zumindest für den Anfang, bis etwas Geld generiert wurde.
Wie sieht es da mit einer freiberuflichen Tätigkeit z.B. aus? Ist eine Appentwicklung eine künstlerische Tätigkeit? Als Laie ist das leider sehr unübersichtlich und die Menge an Informationen kann einen fast erschlagen.

Sorry falls die Frage dumm ist, aber wie gesagt: Laie.

Oder wie würdet ihr an die Sache rangehen?

Danke schon einmal im Voraus!

Viele Grüße!

-- Editiert von LustvollerHai am 01.05.2021 12:14

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41037x hilfreich)

Zitat (von LustvollerHai):
wäre hierfür jetzt ein Rechtsformwechsel angebracht.

Die gab es bereits, Person A ist jetzt Einzelunternehmer mit voller Haftung.



Zitat (von LustvollerHai):
Ist eine Appentwicklung eine künstlerische Tätigkeit?

Auch wenn es durchaus eine Kunst ist eine erfolgreiche App zu entwickeln, fällt es nicht unter künstlerische Tätigkeit.



Zitat (von LustvollerHai):
UG wäre hierfür wohl das Beste, da nicht mit dem Privatvermögen gehaftet wird

In DE gibt es keine "UG", nur eine "UG haftungsbeschränkt".
In DE ist die Haftung - dank der Durchgriffshaftung - auch nicht auf das Firmenvermögen beschränkt.
Daher mal die Frage, ob wir tatsächlich über DE reden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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