Hallo,
ich plane in naher Zukunft mir eine kleine Homepage zu basteln, und übers Internet in meiner Umgebung meine Dienste als Fotograf und Mediengestalter anzubieten. Ich bin kein ausgebildeter Fotograf oder Mediengestalter, ich betreibe das alles in meiner Freizeit, und dachte am Wochenende diese Leistungen auszuüben. Ob das so funktioniert wie ich mir vorstelle, und wieviel man damit verdienen kann, weiss ich nicht. Soll eigentlich nur ein kleiner Nebenverdienst sein. Sagen wir 100 Euro im Monat, wenns den mal läuft.
Brauche ich jetzt einen Gewerbeschein?
Muss ich eine Firma oder so ähnlich gründen? (auf den Gewerbescheinanmeldeformularen steht oft an erster Stelle Eingetragene Firma / gbr)
Ich weiss, dass wenn ich einen Gewerbeschein benötige, sozusagen Buch führen muss, und am Ende des Jahres alles mit dem Fiskus abrechnen muss.
Ist ein Gewerbeschein dann alles was ich benötige oder muss ich noch mehr beantragen? Über Hilfe wäre ich dankebar.
Gruss
Gewerbeschein Grafiken / Fotografieren
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
M.M. nach reicht es völlig, wenn du ein Gewerbe anmeldest. Du bekommst dann automatisch vom Finanzamt ein Schreiben, in dem du den zu erwartenden Gewinn des ersten Jahres angeben musst. Den setzt du bei 0,00 € an. Du musst dann, auch wenn du meinst, dass du nicht so hohe Einnahmen haben wirst selbstverständlich alle Belege aufbewahren und am Ende des Jahres eine Gewinn- und Verlustrechnung machen. Alle drei Monate müsste du eine UST-Voranmeldung machen. Kannst du beantragen, normalerweise jeden Monat eine - ist aber zu aufwändig. Wenn sie sich auf die drei Monate nicht einlassen, dann machst du in den ersten beiden Monaten des Quartals eine sog. Nullmeldung und für den dritten Monat des Quartals dann eine korrigierte Anmeldung für alle drei Monate des Quartals.
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"Scientia potentia est."
ist ein fotograf und ein mediengestalter nicht eine art künstler und würde dann unter die freiberufler fallen? dann bräuchte er nicht den ganzen steuerhickhack, kann aber dann eben auch nix absetzen (vorsteuer). falls es doch gewerblich ist, sollte er sicher die kleinunternehmer-regelung in anspruch nehmen.
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