Hallo!
Ich möchte (überwiegend auf Auktionsplattformen) im Auftrag von Kunden
Waren verkaufen.
Ich brauche als ersten Schritt einen Gewerbeschein.
Bis jetzt habe ich nur einen der auf "Internet-Dienstleistungen" läuft.
Da werde ich wohl einen neuen brauchen
Meine Idee war "Online-Handel"
Was, wenn ich dann andersweitig verkaufe, z.B. aus einem Laden ?
Wäre das rechtskonform,
Und wem würde das stören, dem Finanzamt? ich zahle ja meine Steuern korrekt
Abmahnhaien? Können die die Art meines Gewerbes herausfinden?
Wäre vielleicht "Handel mit Waren aller Art" eine legale Lösung?
Danke !
Terence
Gewerbeschein-Wie soll er lauten?
27. April 2009
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Frage vom 27. April 2009 | 19:40
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 8x hilfreich)
Gewerbeschein-Wie soll er lauten?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 28. April 2009 | 11:38
Von
Status: Beginner (149 Beiträge, 128x hilfreich)
Die Erfahrung zeigt, je genauer Sie die Tätigkeit im Gewerbeschein angeben, desto weniger kommen Nachfragen, z.B. seitens des Finanzamtes.
Handel mit Waren aller Art ist zu unbestimmt.
Lassen Sie doch mehrere Tätigkeiten auf Ihrem Gewerbeschein eintragen, z.B. Online-Handel, Handel mit ...... (möglichst genau auflisten, z.B. Gebrauchsgegenstände, keine Kfz, keine Lebensmittel, etc.)
Dann sehe ich da kein Problem.
MfG
Und jetzt?
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