Gewerbeschein mit mehreren Zweigen

15. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
zzzboard
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)
Gewerbeschein mit mehreren Zweigen

Guten Tag

Ich bin Student und beabsichtige ein Gewerbe anzumelden. Jedoch haben ich vor mehrere Zweige anzugeben.
So habe ich vor:

1. Die Erstellung und das designen von Webseiten
2. Fotografie für Hochzeiten o.ä.
3. Computerreparaturen und Beratung
4. Werbung schalten auf der eigenen Homepage (Amazon, Affili usw.), aber auch lokale Werbung von Unternehmen und Gastronomie.
5. Dienstleistungssektor: Kellnerjobs oder das Arbeiten auf Messen.

Wie gehe ich hier am besten vor. Muss ich das alles auf den Gewerbeschein schreiben oder kann hinterher noch eine Änderung vorgenommen werden, wenn der Gewerbeschein schon abgeben wurde?
Ist sonst noch etwas zu beachten, wenn man mehrere Zweige angibt?

Besten Dank schonmal für das Lesen und für evlt Hilfen.

-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Medien und Events wäre kürzer und trifft auch alles

quote:
Ist sonst noch etwas zu beachten, wenn man mehrere Zweige angibt?


Lass es, die meisten finden kaum Kunden in einem Bereich. Und so verzettelt man sich nur. Deine Aufgaben sollte aber eher studieren sein. Ich würde versuchen in grossen Firmen als Werkstudent unterzukommen die dich hinterher auch anstellen würden.

5. kannst du auf 400 Euro Basis machen, ist auch üblich.

Gefahr: Die Krankenversicherung will Geld sehen wenn du als selbständiger Kohle machst.

Kein A... interessiert sich hinterher dafür was auf dem Gewerbeschein steht - nur Erlaubnis pflichte Gewerbe oder Handwerk darfst du nicht.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zzzboard
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)

Es soll ja auch nur ein kleiner Nebenverdienst werden. Ich mache so ca. 3-5 Webseiten im Jahr und betreibe eine kleine Webseite auf der Werbung geschaltet werden soll. Dafür benötige ich doch eine Gewerbe. Wie kann ich diese beiden Teile vereinen um eine passende Beschreibung für das Gewerbe zu finden?

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
EDV ?!?!? Internetagentur,


oder

quote:
So Zeug mit so Fernsteher und Tastadur


modern wäre auch IT
quote:

Es soll ja auch nur ein kleiner Nebenverdienst werden.


Es lohn sich nicht den Aufwand "Gewerbe" deswegen zu betreiben. die sollen die einfach einen 400 Euro Job geben. Denn dann haftet du für den "Pfusch" auch nicht den du programmierst. Das kann auch mal teuer werden wenn man Fehler macht.

Und wer nicht mal einen Namen für sein Handel findet......da wird der Rest kaum besser sein

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zzzboard
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)

Es geht ja nicht um den Namen, sondern um das Anmeldeformular und die Bezeichnung der Ausübung. Ob IT Dienstleistung da reicht oder ob man dort etwas besonderes angeben muss?

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Kennst du die IHK - die bietet Grundlagenkurse an. Beo so wenig Ahnung würde ich es ohne Grundlagen lassen, die Selbständigkeit birgt viele Risiken die man auch kaum versichern kann.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
zzzboard
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo

Ich will mich nicht selbstständig machen! Ich will lediglich ein Gewerbe anmelden, da ich pro Jahr 3-5 Internetseiten erstellen möchte um so etwas Geld zu verdienen. Und hierfür benötige ich ein Gewerbeschein. Meine Frage ist hier was ich dann am besten auf den Gewerbeschein schreiben soll. Reicht IT Dienstleistung aus, oder gibt es noch etwas zu beachten?


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Ich will mich nicht selbstständig machen! Ich will lediglich ein Gewerbe anmelden


Und du meinst deswegen gelten die Regeln dann für dich nicht :-)


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage ist hier was ich dann am besten auf den Gewerbeschein schreiben soll.
<hr size=1 noshade>

1. Dienstleistungen aller Art / Sonstige Dienstleistungen
2. Handel mit Waren aller Art



quote:<hr size=1 noshade>Ich will mich nicht selbstständig machen! Ich will lediglich ein Gewerbe anmelden, <hr size=1 noshade>

Was wäre denn da der studentischen Meinung nach der Unterschied???



Anscheinen hast du null Ahnung von gar nichts was das Gewerbe betrifft. Da wäre ein IHK Kurs ganz gut ...



Mal ehrlich, was sagen dir diese Begriffe (in deinem Interesse bitte
ehrlich, ohne zu googeln):
- Kleinunternehmerregelung Finanzamt
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBS)
- MarkenG
- UWG
- PAngV
- GDPdU, NCI, Zugriff Z3
- Gewährleistungsregelungen
- Garantie-Regelungen
- § 14 UstG
- BDSG
- LDSG
- Verpackungsverordnung
- WEEE - Registration
- Welchem der zugelassenen Entsorger willst du dich anschliesen?
- Hinweise gemäß BattV


Für die Website / den Onlineshop (ergänzend zu obengenanntem):
- Telemediengesetz
- Teledienstegesetz
- Impressumspflicht (§ 5 TMG / § 55 RStV)
- Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (§§ 54 bis 61 RStV)
- Fernabsatzrecht
- BGB-InfoV
- SigG
- UrhG
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
- EGBGB, CISG (UN-Kaufrecht)
- § 22 KUG



Auch über Versicherungen sollte man nachdenken:
Betriebshaftpflichtversicherung
Umwelthaftpflichtversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Produkthaftpflicht

sowie
Feuerversicherung
Einbruchdiebstahlversicherung
Leitungswasserversicherung
Sturm- und Hagelversicherung
Elementarschaden-Versicherung
Glasversicherung
=> jeweils für den gewerblichen Bereich



Hier mal sehr informative Dokumente zum Thema Existenzgründung:
Übersicht Unternehmensgründung

Rechtsleitfaden Unternehmensgründung

Leitfaden Rechtssichere Internetseiten





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen