Hallo Liebes Forum,
ich würde zu gerne wissen, ob es zwingend notwendig ist, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer angestellt ist und voll versichert werden muss. Oder gibt es da auch Ausnahmen?
Folgendes: Wir sind gesamt 4 Gesellschafter, die im Begriff sind, eine GmbH zu gründen. Wir sind alle schon länger selbständig - niemand ist momentan im Angestelltenverhältnis. Jeder ist freiwillig mehr oder weniger versichert, und möchte das auch gerne bleiben.
Würde mich freuen, wenn mir jemand einen Tipp geben kann. Unser Beratungsgespräch ist gebucht, dauert aber noch 4 Tage und ich hätte so gerne einen Anhaltspunkt... leider finde ich im Netz keine passende Antwort!
Vielen Dank schon mal und euch allen einen schönen Abend
Grüßle die Frustnudel
GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer
Notfall oder generelle Fragen?
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Als geschäftsführender Gesellschafter muss man sich nicht versichern. Man kann gar nicht. Es sei denn man hat nichts zu sagen und wir angestellt
K.
danke mustermann, genauso sehe ich es ja auch! allerdings hab ich überall gelesen, dass der geschäftsführer - auch wenn er gesellschafter ist, in anstellung fungiert! daher bin ich etwas verwirrt!
lächel... ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt?
lieben gruß
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Also ich nicht, ich glaube es hat was damit zu tun ob er frei entscheiden kann. Dann selbständig.
K.
na dann bin ich ja gespannt auf das beratungsgespräch bei der ihk... , danke jedenfalls für die antwort!
liebe grüßle
(auch: k.)
-- Editiert von frustnudel am 21.10.2008 11:48
Ob ein Gesellschafter, der auch Geschäftsführer ist sozialversicherungspflichtig ist kommt auf den Einzelfall an.
Kann er aufgrund seiner Stellung (Stimmrechtsmehrheit etc., Weisungsgebundenheit) auftreten wie ein Unternehmer so ist er nicht sozialversicherungspflichtig.
Ob das bei einer 25% Beteiligung noch reicht? Ich glaube nicht.
hallo becksgold, vielen dank für die antwort!!
lächel, ja das mit der beteiligung kann ja geregelt werden! jetzt kann ich beruhigt ins gespräch gehen...
liebe grüßle
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