GmbH-Gründung im Nebenerwerb

10. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
RC_Car_Fan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
GmbH-Gründung im Nebenerwerb

Grüße euch,

ich beschreibe euch jetzt mal meine Situation und wie ich denke weiterzumachen.

Derzeit bin ich im Haupterwerb Angestellt auf 30 Stunden. Im Nebenerwerb habe ich seit 2019 ein Gewerbe mit dem ich 2023 ca. 23.000€ Gewinn gemacht habe. Da ich vorher auf 40 Stunden angestellt war, habe ich die Gehaltsdifferenz zwischen Voll- und Teilzeit aus der Firma entnommen. Anfang 2024 habe ich einen kleinen Testballon gestartet. Ich habe mich für 3 Monate von meinem AG Freistellen lassen um komplett selbständig zu arbeiten und zu sehen ob das Konzept trägt. Das hat sehr gut geklappt und meine Erwartungen haben sich erfüllt.

Der nächste Schritt wäre jetzt das ganze in den nächsten 6 Monaten von einem Neben- in einem Haupterwerb umzulegen. Da ich Dienstleister bin und mit meiner Software einen nicht unerheblichen Teil zum Projekterfolg beitrage, würde ich eine GmbH gründen um meine private Haftung zu reduzieren. Die Projekte an denen ich Mitarbeite haben Umfänge von Teilweise mehr als 3 Mio. €.

Ich würde die GmbH mit 25.000€ ausstatten. Das würde, wenn ich mein Gehalt genauso gestalten würde wie ich es jetzt mache ( Haupterwerb + Nebenerwerb ) und mit Betriebskosten, einem Finanzpuffer von etwa 3 Monaten entsprechen. Die Buchhaltung würde ich außer der Umsatzsteuervoranmeldung komplett durch den Steuerberater machen lassen.

Als GmbH Geschäftsführer muss ich mir ja ein Gehalt auszahlen. Um die Firma jetzt nicht finanziell ausbluten zu lassen wenn es mal nicht so gut läuft würde ich das gerne in zwei Teile splitten. Der erste Teil sollte ein Fixum sein, dass meine privaten Grundkosten deckt, und der zweite Teil sollte Umsatzabhängig sein.

Beispiel: 2500 € Fix + (30 € * abgerechneter Stunde). Das würde bei einem Monat mit 100 Stunden ein Gehalt von 5500 € netto Ergeben. Klar KV, SV usw. kommen noch dazu.

1. Ist das so möglich, oder bewege ich mich da in einer verdeckten Gewinnausschüttung?
2. Wie verhält es sich in der Übergangszeit mit den Sozialversicherungen mit der Aufteilung zwischen AG und GmbH?
3. Kann ich die Kapitaleinlage von 25.000 € aus der jetzigen Personengesellschaft nehmen?

Grüße

Markus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1790 Beiträge, 351x hilfreich)

Es fehlt leider an Basiswissen. Bitte Steuerberater aufsuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RC_Car_Fan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt es fehlt an Basiswissen. Dass ich für die GmbH Gründung einen Steuerberater hinzuziehen werde ist ja wohl klar. Ich möchte hier ja erst mal Informationen Sammeln um mich auf das Gespräch mit dem Steuerberater vorzubereiten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von RC_Car_Fan):
st das so möglich, oder bewege ich mich da in einer verdeckten Gewinnausschüttung? --> alle Gehaltsbestandteile etc vorher schriftlich festlegen.
2. Wie verhält es sich in der Übergangszeit mit den Sozialversicherungen mit der Aufteilung zwischen AG und GmbH?
3. Kann ich die Kapitaleinlage von 25.000 € aus der jetzigen Personengesellschaft nehmen?
Die können Sie hernehmen woher sie wollen. BEi Kredit etc wird wahrscheinlic eh eine persönliche Haftung verlangt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41041x hilfreich)

Zitat (von RC_Car_Fan):
Als GmbH Geschäftsführer muss ich mir ja ein Gehalt auszahlen.

Nö, das ist freiwillig.



Zitat (von RC_Car_Fan):
1. Ist das so möglich, oder bewege ich mich da in einer verdeckten Gewinnausschüttung?

Wenn man es richtig macht, dann geht das durchaus.



Zitat (von RC_Car_Fan):
2. Wie verhält es sich in der Übergangszeit mit den Sozialversicherungen mit der Aufteilung zwischen AG und GmbH?

Die Frage verstehe ich nicht, die sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu leisten.



Zitat (von RC_Car_Fan):
3. Kann ich die Kapitaleinlage von 25.000 € aus der jetzigen Personengesellschaft nehmen?

Ja, man kann das in eine GmbH umwandeln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6948 Beiträge, 1598x hilfreich)

Zitat (von RC_Car_Fan):
Als GmbH Geschäftsführer muss ich mir ja ein Gehalt auszahlen.

Nein. Das ist nicht zwingend nötig.

0x Hilfreiche Antwort

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