Grüße euch,
ich beschreibe euch jetzt mal meine Situation und wie ich denke weiterzumachen.
Derzeit bin ich im Haupterwerb Angestellt auf 30 Stunden. Im Nebenerwerb habe ich seit 2019 ein Gewerbe mit dem ich 2023 ca. 23.000€ Gewinn gemacht habe. Da ich vorher auf 40 Stunden angestellt war, habe ich die Gehaltsdifferenz zwischen Voll- und Teilzeit aus der Firma entnommen. Anfang 2024 habe ich einen kleinen Testballon gestartet. Ich habe mich für 3 Monate von meinem AG Freistellen lassen um komplett selbständig zu arbeiten und zu sehen ob das Konzept trägt. Das hat sehr gut geklappt und meine Erwartungen haben sich erfüllt.
Der nächste Schritt wäre jetzt das ganze in den nächsten 6 Monaten von einem Neben- in einem Haupterwerb umzulegen. Da ich Dienstleister bin und mit meiner Software einen nicht unerheblichen Teil zum Projekterfolg beitrage, würde ich eine GmbH gründen um meine private Haftung zu reduzieren. Die Projekte an denen ich Mitarbeite haben Umfänge von Teilweise mehr als 3 Mio. €.
Ich würde die GmbH mit 25.000€ ausstatten. Das würde, wenn ich mein Gehalt genauso gestalten würde wie ich es jetzt mache ( Haupterwerb + Nebenerwerb ) und mit Betriebskosten, einem Finanzpuffer von etwa 3 Monaten entsprechen. Die Buchhaltung würde ich außer der Umsatzsteuervoranmeldung komplett durch den Steuerberater machen lassen.
Als GmbH Geschäftsführer muss ich mir ja ein Gehalt auszahlen. Um die Firma jetzt nicht finanziell ausbluten zu lassen wenn es mal nicht so gut läuft würde ich das gerne in zwei Teile splitten. Der erste Teil sollte ein Fixum sein, dass meine privaten Grundkosten deckt, und der zweite Teil sollte Umsatzabhängig sein.
Beispiel: 2500 € Fix + (30 € * abgerechneter Stunde). Das würde bei einem Monat mit 100 Stunden ein Gehalt von 5500 € netto Ergeben. Klar KV, SV usw. kommen noch dazu.
1. Ist das so möglich, oder bewege ich mich da in einer verdeckten Gewinnausschüttung?
2. Wie verhält es sich in der Übergangszeit mit den Sozialversicherungen mit der Aufteilung zwischen AG und GmbH?
3. Kann ich die Kapitaleinlage von 25.000 € aus der jetzigen Personengesellschaft nehmen?
Grüße
Markus
GmbH-Gründung im Nebenerwerb
10. Juli 2024
Thema abonnieren
Frage vom 10. Juli 2024 | 10:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
GmbH-Gründung im Nebenerwerb
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#1
Antwort vom 10. Juli 2024 | 11:21
Von
Status: Lehrling (1790 Beiträge, 351x hilfreich)
Es fehlt leider an Basiswissen. Bitte Steuerberater aufsuchen.
#2
Antwort vom 10. Juli 2024 | 11:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was heißt es fehlt an Basiswissen. Dass ich für die GmbH Gründung einen Steuerberater hinzuziehen werde ist ja wohl klar. Ich möchte hier ja erst mal Informationen Sammeln um mich auf das Gespräch mit dem Steuerberater vorzubereiten.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Juli 2024 | 12:11
Von
Status: Schüler (481 Beiträge, 49x hilfreich)
Die können Sie hernehmen woher sie wollen. BEi Kredit etc wird wahrscheinlic eh eine persönliche Haftung verlangt.Zitatst das so möglich, oder bewege ich mich da in einer verdeckten Gewinnausschüttung? --> alle Gehaltsbestandteile etc vorher schriftlich festlegen. :
2. Wie verhält es sich in der Übergangszeit mit den Sozialversicherungen mit der Aufteilung zwischen AG und GmbH?
3. Kann ich die Kapitaleinlage von 25.000 € aus der jetzigen Personengesellschaft nehmen?
#4
Antwort vom 10. Juli 2024 | 17:44
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41041x hilfreich)
ZitatAls GmbH Geschäftsführer muss ich mir ja ein Gehalt auszahlen. :
Nö, das ist freiwillig.
Zitat1. Ist das so möglich, oder bewege ich mich da in einer verdeckten Gewinnausschüttung? :
Wenn man es richtig macht, dann geht das durchaus.
Zitat2. Wie verhält es sich in der Übergangszeit mit den Sozialversicherungen mit der Aufteilung zwischen AG und GmbH? :
Die Frage verstehe ich nicht, die sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu leisten.
Zitat3. Kann ich die Kapitaleinlage von 25.000 € aus der jetzigen Personengesellschaft nehmen? :
Ja, man kann das in eine GmbH umwandeln.
#5
Antwort vom 10. Juli 2024 | 23:34
Von
Status: Senior-Partner (6948 Beiträge, 1598x hilfreich)
ZitatAls GmbH Geschäftsführer muss ich mir ja ein Gehalt auszahlen. :
Nein. Das ist nicht zwingend nötig.
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