GmbH Gründung mit 51% Regelung

20. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
wdj
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
GmbH Gründung mit 51% Regelung

Hallo zusammen,

hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Wie sieht die rechtliche Lage in folgender Situation aus:

2 Personen gründen eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000€ im Gesellschafter Vertrag wird bei Gründung folgende Regelung getroffen:

Gesellschafter A verfügt über Anteile von 51%
Gesellschafter B verfügt über Anteile von 49%

Beide Gesellschafter sind voll vertretungsberechtigt und beide werden als Geschäftsführer berufen.

Welche Nachteile entstehen für Gesellschafter B?
Kann er gründsätzlich bei Entscheidungen überstimmt werden?

Wie sieht es bei Gesellschafter A mit der persönlichen Haftung bei einer Insolvenz aus? Volle Haftung oder mit 51% der Insolvenzsumme?

Kann Gesellschafter B als Geschäftsführer durch Gesellschafter B abgewählt werden?

Macht eine 51% Regelung Sinn wenn beide Gesellschafter die gleiche Arbeitsleistung und das gleiche Know-How in die Firma einbringen z.B. weil Gesellschafter A private Immobilien besitzt und Gesellschafter B nicht?

Wie sieht die Rechtlage zu o.g. Fragen aus?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 118x hilfreich)

Es wäre mehr als sinnvoll, wenn Sie dies vorher alles besprechen und in den Gesellschaftervetrag aufnehmen. Der Notar kann Sie dabei noch beraten. Allerdings dürften Ihre Überlegungen bzw. Ausführungen den Gesellschaftervertrag noteriell gesehen verteuern.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Ein Notar wird kaum sagen das die ein doofer Vertrag ist.

quote:
Welche Nachteile entstehen für Gesellschafter B?
Kann er gründsätzlich bei Entscheidungen überstimmt werden?


Ja klar

quote:
Wie sieht es bei Gesellschafter A mit der persönlichen Haftung bei einer Insolvenz aus? Volle Haftung oder mit 51% der Insolvenzsumme?


Die GmbH soll ja vor "persönlichen Haftung" schützen. Dabei ist es egal wem wieviel gehört. Anders ist es wenn z.B. Sozialabgaben nicht abgeführt werden, dann würden beide mit 100 % haften

quote:
Kann Gesellschafter B als Geschäftsführer durch Gesellschafter B abgewählt werden?


Aber sicher doch

quote:
Macht eine 51% Regelung Sinn wenn beide Gesellschafter die gleiche Arbeitsleistung und das gleiche Know-How in die Firma einbringen z.B. weil Gesellschafter A private Immobilien besitzt und Gesellschafter B nicht?


Ja wenn einer der "Chef" sein will.
quote:

Wie sieht die Rechtlage zu o.g. Fragen aus?


Das sind keine rechtlichen Fragen. Man muss selber entscheiden was man vorhat. Gründet man gemeinsam eine GmbH und trägt Arbeit und Kosten gemeinsam zu gleichen Teilen sollte man auch die GmbH so gründen.

K.

-----------------
"----------
Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

7x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.091 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen