Hallo,
nehmen wir mal an Person A hat sich ca. im August 2008 als Selbstständiger angemeldet. Dies nur für ein Projekt, deswegen auch nur ein Kleingewerbe.
Er hat dies gemacht um im Ausland/Spanien eine deutsches Freelancer Projekt zu machen. Wie gesagt nur ein Projekt welches über zwei Monate ging. Person A hat im Februar 2009 eine Festanstellung in Barcelona gefunden. Diese dauerte bis Oktober. Danach hat er sich für 2 Wochen arbeitslos gemeldet ( in Deutschland) um dann ab Mitte Oktober eine Stelle in Deutschland anzunehmen.
Ihm wurde überraschenderweise in der Probezeit gekündigt. Dies zum 31.3.2010.
Er hat Anrecht auf ALG, da er sich im Oktober AL gemeldet hatte und vor dem Spanienaufenthalt 5 Jahre versicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet hatte.
Person A hat bis zum heutigen Tag nicht mehr als Freiberufler weder nebenher noch hauptberuflich gearbeitet. Hätte Person A ein Anrecht auf Gründerzuschuss? Ab dem 1.April?
Vielen Dank !
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Gruenderzuschuss aus Arbeitslosigkeit....
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wahrscheinlich schon, aber erst nach Ostern, denn für den Gründungszuschuß muß man mindestens einen Tag arbeitslos gewesen sein. Ein "Anrecht" gibt es sowieso nicht, erstmal muß sein Businessplan von fachkundiger Seite beurteilt werden. Am besten umgehend mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur besprechen, bei der er sich hoffentlich nach seiner Kündigung umgehend arbeitssuchend gemeldet hat. Offenbar hat der fiktive Gründungswillige auch Schwierigkeiten, Gewerbe und Freiberuflichkeit auseinanderzuhalten, deswegen ist dringend eine Existenzgründungsberatung geboten, zum Beispiel bei der IHK.
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" Morgenstund ist ungesund"
Die GretchenFrage ist ja : Hat der fiktive Gründungswillige ein Anrecht auf Gründungszuschuss, obwohl er vor 1.5 Jahren ein Gewerbe angemeldet hat und für ein Projekt (ca. 2Monaten) als Selbstständiger gearbeitet hat, aber das Gewerbe dann nicht mehr genutzt hat. Er wurde ausserdem noch nie mit enem Gründungszuschuss gefördert. Ich weiss, der Fall ist etwas kompliziert.
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Die Frage ist schon verstanden. Doch es fehlen Informationen: Ist das Gewerbe noch angemeldet oder wurde es nach dem kurzen Auftrag wieder abgemeldet? War die selbständige Tätigkeit nebenberuflich oder hauptberuflich?
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" Morgenstund ist ungesund"
hallo Bear,
ok zu deinen Fragen: Die fiktive Person hätte seit dem 02.05.2008 ein Gewerbe angemeldet. Dies besteht noch. Jedoch würde bei der Person A bei Punkt 16 "Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben" ein Ja stehen.
Person A könnte also wenn Sie arbeitslos wird am 1.4 ein nebenberufliches in ein hauptberufliches Gewerbe wechseln und würde den Zuschuss erhalten?
gruss bcn_duende
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Meiner Meinung nach in diesem Fall ja (weil bisher nebenberuflich), doch das sage ich nicht als Jurist, sondern als jemand der selber gegründet hat (mit Gründungszuschuß) und der sich deswegen mit der Sache beschäftigt hat.
Am besten wirklich den Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur fragen. Wenn es nicht grad ein verbitterter Vollpfosten ist, wird er/sie gern beraten. Die sind in der jetzigen Konjunktur froh über jeden, den sie auf diese Art vom Tisch bekommen.
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" Morgenstund ist ungesund"
Ja meine Recherchen im Internet haben auch das Gleiche ergeben. Wenn man bisher nur ein Gewerbe als Nebenbeschäftigung angegeben hat, gibt es kein Problem für die fiktive Person...;-)
Ein Glück, denn ansonsten könnte Person A nicht in die Selbstständigkeit gehen und müsste als Arbeitsloser rumhängen und das will das Arbeitsamt ja auch nicht.
Wenn Person A jetzt verdienen würde müsste Sie das Geld mit dem ALG + den 300 Zuschuss verrechnen, oder würde Der Zuschuss ganz unabhängig vom Verdienst laufen ?
gruss bcn_duende
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-- Editiert am 14.03.2010 19:43
Der einmal bewilligte Gründungszuschuß wird ganz unabhängig vom erzielten Einkommen gewährt, und steuerfrei, das kann ich aus Erfahrung sagen
Hat die fiktive Person A schon einen Businessplan, fachkundig bewertet (Beurteilung hat bei mir die IHK kostenlos gemacht, obwohl ich mich freiberuflich selbständig gemacht habe, also die IHK keine Beiträge von mir bekommt). Wenn nicht, wirds höchste Zeit, das muß der AA vorliegen zu Bewilligung. Die Arbeitslosigkeit bis zur Gründung soll doch möglichst kurz sein im eigenen Interesse.
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" Morgenstund ist ungesund"
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