Gründerzuschuss wann Gewerbeanmeldung

2. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sylver87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gründerzuschuss wann Gewerbeanmeldung

Guten Tag,

ich bin momentan dabei einen Gründerzuschuss beim Arbeitsamt zu beantragen, dies dauert aber eine Weile, z. B. habe ich erst Mitte Februar einen Termin bei der IHK bezüglich der Stellungnnahme, die ich für den Gründerzuschuss brauche und bis ich dann Rückmeldung vom Arbeitsamt habe, dauert es ja auch...
Weiß jemand, ab wann ich gründen darf, damit ich den Zuschuss trotzdem bekomme? Ich möchte gerne schon anfangen.
Auf dem Antrag "Gründerzuschuss" den mir das Arbeitsamt mitgegeben hat, steht bei Tag der Antragsstellung 09.01.23.
Ich habe mal gehört, dass man ab Tag der Antragsstellung gründen darf, jedoch hab ich den Antrag ja noch nicht abgegeben.

Gruß

Carolin

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Also bei meiner Frau, die ihren im Januar diesen Jahres bewilligt bekommen hat, war der beantragte Gewerbeschein Bedingung für einen vollständigen Antrag.

Wesentlicher sind hier aber noch anderer Themen. Planen sie einen weiteren Gründungszuschuss zu erhalten? KfW Startgeld oder andere Landesprogramme?

Falls ja: hier sind kosten nur förderfähig, die nach der Erstberatung angefallen sind! Hier sollten sie sich zeitnah kümmern, da das mit allen Papieren Wochen dauert.

PS: Persönlich hatte ich das aber eigentlich für falsch. Da ja der Zuschuss notwendig für die Gründung sein muss... Aber egal.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Entscheidung/Ihre-Startposition/Gruendung-aus-Arbeitslosigkeit/Gruendungszuschuss/inhalt.html

Ich lese aus der verlinkten Seite heraus

Zitat:
Für die Bewilligung des Gründungszuschusses muss eine fachkundige Stelle das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Zu den fachkundige Stellen können zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute, Gründungszentren sowie Steuerberater zählen. Darüber hinaus gibt es in den Bundesländern verschiedene Verbände, die Tragfähigkeitsprüfungen vornehmen. In Bayern ist dies beispielsweise der Aktivsenioren Bayern e.V.


Ich würde Ihre konkrete Frage also im IHK Gespräch klären. Dann wird auch sicherlich klar sein, ob Sie einen Zuschuss bekommen oder nicht. Wenn Sie keinen bekommen, müssen Sie selber entscheiden ob Sie trotzdem gründen wollen. So jedenfalls würde ich an die Sache herangehen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Sylver87
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Wesentlicher sind hier aber noch anderer Themen. Planen sie einen weiteren Gründungszuschuss zu erhalten? KfW Startgeld oder andere Landesprogramme?


Vielen Dank für die Antwort.
Ich plane keinen weiteren Zuschuss zu beantragen.

Zitat (von kalledelhaie):
PS: Persönlich hatte ich das aber eigentlich für falsch. Da ja der Zuschuss notwendig für die Gründung sein muss... Aber egal.

Signatur:


Ich halte das auch für falsch, muss man nicht verstehen.
Dann werde ich mein Gewerbe mal anmelden.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10641 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Sylver87):
Dann werde ich mein Gewerbe mal anmelden.


Ich würde, wie von cirius angeraten, mindestens das IHK Gespräch abwarten.
Zitat (von cirius32832):
Ich würde Ihre konkrete Frage also im IHK Gespräch klären. Dann wird auch sicherlich klar sein, ob Sie einen Zuschuss bekommen oder nicht. Wenn Sie keinen bekommen, müssen Sie selber entscheiden ob Sie trotzdem gründen wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31967 Beiträge, 5629x hilfreich)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014263.pdf

Erst willst du dein Gewerbe anmelden---also selbstständig sein ab xxDatum--- und danach willst du mit dem GRZ gefördert werden?

ICH würde jetzt den Antrag nach § 93 SGB III stellen.
Die Agentur wird auf Businessplan/T-Konzept verweisen, aber noch nichts bescheiden.
Liegt das Tragfähigkeitskonzept mit dem OK von der IHK vor, geht dieses zur Arbeitsagentur, dann entscheidet diese, wie und ab wann und bis wann gefördert wird.
Im positiven Fall meldet man dann taggenau sein Gewerbe an. Und legt los.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Sylver87):
Weiß jemand, ab wann ich gründen darf, damit ich den Zuschuss trotzdem bekomme?

Denknotwendigerweise sollte das der beantworten können, der diesen Zuschuss gewährt.
Oder man liest es in den entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen / Klauseln / Absprachen / Satzungen nach.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Im positiven Fall meldet man dann taggenau sein Gewerbe an. Und legt los.

So funktioniert das aber nicht.

Bei dem Antrag ist unten eine Checkliste von nachweisen die man einreichen muss. Hier ist nicht alles angekreuzt. Wenn da Gewerbeschein angekreuzt ist, dann braucht man den vorher um den Antrag zu stellen.

Aber: Sobald das Gewerbe angemeldet ist, verliert man auch den Anspruch auf ALG I und auch die Krankenversicherung.

Hier macht es Sinn, die Gewerbeanmeldung sehr kurz vor Abgabe des Antrags zu tätigen.
Wenn die Tragfähigkeitsbescheinigung da ist, ist übrigens die Genehmigung meist ein Selbstläufer. Die Kunst (oder das Glück) ist es wohl, das Antragsformular zu bekommen.

Grüße.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Die Kunst (oder das Glück) ist es wohl, das Antragsformular zu bekommen

Auch die Tragfähigkeitsbescheinigung zu bekommen ist nicht wirklich einfach ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31967 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Bei dem Antrag ist unten eine Checkliste von nachweisen
ICH würde den Antrag auf den GRZ formlos stellen. Da ist keine Checkliste dabei. Die würde dann als Antwort auf meinen Antrag kommen.

Du hast ja die vorherige Gewerbeanmeldung für falsch gehalten. Ich halte das auch für falsch.

Wenn ich ein Gewerbe als selbstständiger Unternehmer anmelden will, steht mir frei es auf eigene Faust zu versuhen.
Danach aber zur Arbeitsagentur zu gehen und Förderung für Existenzgründer zu beantragen, ist mE wirklich auch nicht *richtig*.
Zitat (von kalledelhaie):
Aber: Sobald das Gewerbe angemeldet ist, verliert man auch den Anspruch auf ALG I und auch die Krankenversicherung.
Ja, natürlich. Man beendet doch seine Arbeitslosigkeit und wird hauptberuflicher Gewerbetreibender/Freiberufler.
Anstelle des ALG erhält man dann den GRZ in Höhe des bisherigen ALG + 300,- für zB die KV/PV.

@TE:
Man kann vorausschauend und freiwillig bei der Arbeitsagentur eine Alo-Versicherung (Weiterversicherung auf Antrag) abschließen.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-alv_ba013509.pdf
Die Beiträge sind mE moderat und ein gewisses Sicherheitsnetz für den Fall des Scheiterns der großartigen Idee mit der Selbstständigkeit.

Die Stellen, die die Tragf.-Konzepte prüfen sollen, geben häufig hilfreiche Hinweise, an welchen Rädchen im Konzept noch *gedreht* werden müsste, damit das Ding auch die Freigabe bekommt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da ist keine Checkliste dabei.

Nunja wenn du meinst.
Der Antrag den ich vor vier Wochen in der Hand hatte sah so aus und die TE hat ihren ja vorliegen, wenn er von der arge kommt.

Und alle Gespräche die wir privat mit der lokalen Führungsebene der Arge hatte waren: Das obliegt alleine der Entscheidungsgewalt des/der Sachbearbeiter/in.

Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist mit vernünftigen Businessplan auch kein Thema.

Hier darf man nicht vergessen, das alle in dem Karussell ein Interesse daran haben, dass das läuft, sobald es eine reale Chance zu funktionieren hat.

Viel Erfolg wünsche ich.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31967 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Nunja wenn du meinst.
Ich meine: Wenn ICH bei der Arbeitsagentur einen formlosen Antrag auf eine Förderung zur Existenzgründung stelle, ist ganz sicher keine Checkliste dabei.
Zitat (von kalledelhaie):
wenn er von der arge kommt.
Von der --arge-- kommt in der TE-Frage ganz sicher nichts. Er will einen GRZ nach § 93 SGB III--- bei der Arbeitsagentur beantragen.
Argen haben damit absolut nichts zu tun. Die geben evtl. Förderungen nach SGB II, Kap.3 ( zB. Einstiegsgeld o.s.ä). Das sind Ermessensleistungen sein. Das erlaubt das entspr. Gesetz. --- KANN gewährt werden---.
Die heißen meist Jobcenter/JC.

Zitat (von kalledelhaie):
Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist mit vernünftigen Businessplan auch kein Thema.
Ja, da stimme ich dir zu. Deshalb schrieb ich, dass die Prüfer dieser Konzepte/B-Pläne oft auch gute Änderunghinweise geben, falls das Konzept noch etwas *wackelig* daherkommt. Nicht jeder Gründer hat einen professionellen B-Planer an der Hand.

Eine Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur für einen GRZ ist es aber dann trotzdem. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Also auch dort ---KANN gewährt werden

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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