Guten Tag,
ich bin momentan dabei einen Gründerzuschuss beim Arbeitsamt zu beantragen, dies dauert aber eine Weile, z. B. habe ich erst Mitte Februar einen Termin bei der IHK bezüglich der Stellungnnahme, die ich für den Gründerzuschuss brauche und bis ich dann Rückmeldung vom Arbeitsamt habe, dauert es ja auch...
Weiß jemand, ab wann ich gründen darf, damit ich den Zuschuss trotzdem bekomme? Ich möchte gerne schon anfangen.
Auf dem Antrag "Gründerzuschuss" den mir das Arbeitsamt mitgegeben hat, steht bei Tag der Antragsstellung 09.01.23.
Ich habe mal gehört, dass man ab Tag der Antragsstellung gründen darf, jedoch hab ich den Antrag ja noch nicht abgegeben.
Gruß
Carolin
Gründerzuschuss wann Gewerbeanmeldung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Also bei meiner Frau, die ihren im Januar diesen Jahres bewilligt bekommen hat, war der beantragte Gewerbeschein Bedingung für einen vollständigen Antrag.
Wesentlicher sind hier aber noch anderer Themen. Planen sie einen weiteren Gründungszuschuss zu erhalten? KfW Startgeld oder andere Landesprogramme?
Falls ja: hier sind kosten nur förderfähig, die nach der Erstberatung angefallen sind! Hier sollten sie sich zeitnah kümmern, da das mit allen Papieren Wochen dauert.
PS: Persönlich hatte ich das aber eigentlich für falsch. Da ja der Zuschuss notwendig für die Gründung sein muss... Aber egal.
https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Entscheidung/Ihre-Startposition/Gruendung-aus-Arbeitslosigkeit/Gruendungszuschuss/inhalt.html
Ich lese aus der verlinkten Seite heraus
Zitat:Für die Bewilligung des Gründungszuschusses muss eine fachkundige Stelle das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Zu den fachkundige Stellen können zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute, Gründungszentren sowie Steuerberater zählen. Darüber hinaus gibt es in den Bundesländern verschiedene Verbände, die Tragfähigkeitsprüfungen vornehmen. In Bayern ist dies beispielsweise der Aktivsenioren Bayern e.V.
Ich würde Ihre konkrete Frage also im IHK Gespräch klären. Dann wird auch sicherlich klar sein, ob Sie einen Zuschuss bekommen oder nicht. Wenn Sie keinen bekommen, müssen Sie selber entscheiden ob Sie trotzdem gründen wollen. So jedenfalls würde ich an die Sache herangehen
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ZitatWesentlicher sind hier aber noch anderer Themen. Planen sie einen weiteren Gründungszuschuss zu erhalten? KfW Startgeld oder andere Landesprogramme? :
Vielen Dank für die Antwort.
Ich plane keinen weiteren Zuschuss zu beantragen.
ZitatPS: Persönlich hatte ich das aber eigentlich für falsch. Da ja der Zuschuss notwendig für die Gründung sein muss... Aber egal. :
Signatur:
Ich halte das auch für falsch, muss man nicht verstehen.
Dann werde ich mein Gewerbe mal anmelden.
ZitatDann werde ich mein Gewerbe mal anmelden. :
Ich würde, wie von cirius angeraten, mindestens das IHK Gespräch abwarten.
ZitatIch würde Ihre konkrete Frage also im IHK Gespräch klären. Dann wird auch sicherlich klar sein, ob Sie einen Zuschuss bekommen oder nicht. Wenn Sie keinen bekommen, müssen Sie selber entscheiden ob Sie trotzdem gründen wollen. :
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html
https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014263.pdf
Erst willst du dein Gewerbe anmelden---also selbstständig sein ab xxDatum--- und danach willst du mit dem GRZ gefördert werden?
ICH würde jetzt den Antrag nach § 93 SGB III stellen.
Die Agentur wird auf Businessplan/T-Konzept verweisen, aber noch nichts bescheiden.
Liegt das Tragfähigkeitskonzept mit dem OK von der IHK vor, geht dieses zur Arbeitsagentur, dann entscheidet diese, wie und ab wann und bis wann gefördert wird.
Im positiven Fall meldet man dann taggenau sein Gewerbe an. Und legt los.
ZitatWeiß jemand, ab wann ich gründen darf, damit ich den Zuschuss trotzdem bekomme? :
Denknotwendigerweise sollte das der beantworten können, der diesen Zuschuss gewährt.
Oder man liest es in den entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen / Klauseln / Absprachen / Satzungen nach.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
ZitatIm positiven Fall meldet man dann taggenau sein Gewerbe an. Und legt los. :
So funktioniert das aber nicht.
Bei dem Antrag ist unten eine Checkliste von nachweisen die man einreichen muss. Hier ist nicht alles angekreuzt. Wenn da Gewerbeschein angekreuzt ist, dann braucht man den vorher um den Antrag zu stellen.
Aber: Sobald das Gewerbe angemeldet ist, verliert man auch den Anspruch auf ALG I und auch die Krankenversicherung.
Hier macht es Sinn, die Gewerbeanmeldung sehr kurz vor Abgabe des Antrags zu tätigen.
Wenn die Tragfähigkeitsbescheinigung da ist, ist übrigens die Genehmigung meist ein Selbstläufer. Die Kunst (oder das Glück) ist es wohl, das Antragsformular zu bekommen.
Grüße.
ZitatDie Kunst (oder das Glück) ist es wohl, das Antragsformular zu bekommen :
Auch die Tragfähigkeitsbescheinigung zu bekommen ist nicht wirklich einfach ...
ICH würde den Antrag auf den GRZ formlos stellen. Da ist keine Checkliste dabei. Die würde dann als Antwort auf meinen Antrag kommen.ZitatBei dem Antrag ist unten eine Checkliste von nachweisen :
Du hast ja die vorherige Gewerbeanmeldung für falsch gehalten. Ich halte das auch für falsch.
Wenn ich ein Gewerbe als selbstständiger Unternehmer anmelden will, steht mir frei es auf eigene Faust zu versuhen.
Danach aber zur Arbeitsagentur zu gehen und Förderung für Existenzgründer zu beantragen, ist mE wirklich auch nicht *richtig*.
Ja, natürlich. Man beendet doch seine Arbeitslosigkeit und wird hauptberuflicher Gewerbetreibender/Freiberufler.ZitatAber: Sobald das Gewerbe angemeldet ist, verliert man auch den Anspruch auf ALG I und auch die Krankenversicherung. :
Anstelle des ALG erhält man dann den GRZ in Höhe des bisherigen ALG + 300,- für zB die KV/PV.
@TE:
Man kann vorausschauend und freiwillig bei der Arbeitsagentur eine Alo-Versicherung (Weiterversicherung auf Antrag) abschließen.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweis-alv_ba013509.pdf
Die Beiträge sind mE moderat und ein gewisses Sicherheitsnetz für den Fall des Scheiterns der großartigen Idee mit der Selbstständigkeit.
Die Stellen, die die Tragf.-Konzepte prüfen sollen, geben häufig hilfreiche Hinweise, an welchen Rädchen im Konzept noch *gedreht* werden müsste, damit das Ding auch die Freigabe bekommt.
ZitatDa ist keine Checkliste dabei. :
Nunja wenn du meinst.
Der Antrag den ich vor vier Wochen in der Hand hatte sah so aus und die TE hat ihren ja vorliegen, wenn er von der arge kommt.
Und alle Gespräche die wir privat mit der lokalen Führungsebene der Arge hatte waren: Das obliegt alleine der Entscheidungsgewalt des/der Sachbearbeiter/in.
Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist mit vernünftigen Businessplan auch kein Thema.
Hier darf man nicht vergessen, das alle in dem Karussell ein Interesse daran haben, dass das läuft, sobald es eine reale Chance zu funktionieren hat.
Viel Erfolg wünsche ich.
Ich meine: Wenn ICH bei der Arbeitsagentur einen formlosen Antrag auf eine Förderung zur Existenzgründung stelle, ist ganz sicher keine Checkliste dabei.ZitatNunja wenn du meinst. :
Von der --arge-- kommt in der TE-Frage ganz sicher nichts. Er will einen GRZ nach § 93 SGB III--- bei der Arbeitsagentur beantragen.Zitatwenn er von der arge kommt. :
Argen haben damit absolut nichts zu tun. Die geben evtl. Förderungen nach SGB II, Kap.3 ( zB. Einstiegsgeld o.s.ä). Das sind Ermessensleistungen sein. Das erlaubt das entspr. Gesetz. --- KANN gewährt werden---.
Die heißen meist Jobcenter/JC.
Ja, da stimme ich dir zu. Deshalb schrieb ich, dass die Prüfer dieser Konzepte/B-Pläne oft auch gute Änderunghinweise geben, falls das Konzept noch etwas *wackelig* daherkommt. Nicht jeder Gründer hat einen professionellen B-Planer an der Hand.ZitatDie Tragfähigkeitsbescheinigung ist mit vernünftigen Businessplan auch kein Thema. :
Eine Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur für einen GRZ ist es aber dann trotzdem. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Also auch dort ---KANN gewährt werden
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