Gründung Kleinstunternehmen als Nebenjob

21. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
stephan05
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Gründung Kleinstunternehmen als Nebenjob

Hallo,

ich bitte um ein paar Ratschläge.

Folgende Ausgangssituation. Ich bin in einer Firma fest angestellt und arbeite dort 40 Stunden pro Woche. Ich möchte jetzt nebenbei ein wenig Geld hinzuverdienen. Es geht um 400 bis maximal 700 Euro pro Monat. Dazu möchte ich ein Kleinstunternehmen gründen.

Wenn ich mich bisher richtig eingelesen habe, brauche ich mir "nur" einen Gewerbeschein ausstellen zu lassen. Da der zu erwartende Umsatz pro Jahr relativ gering ist, kann ich meine Firma doch als Kleinstunternehmen anmelden um die Zahlung der Gewerbesteuer zu verhindern? Ist das korrekt?

Wie sieht es mit der Bilanzierung und der Steuererklärung aus? Eine einfache Einnahmen- und Ausgabenrechnung sollte doch reichen, oder?

Wie sieht es mit der IHK aus? Wie hoch sind die Beiträge in meinem Falle?

-----------------
"
Viele Grüße....Stephan"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
stephan05
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

> kann ich meine Firma doch als Kleinstunternehmen anmelden um die Zahlung der Gewerbesteuer zu verhindern?

Ich meine natürlich Umsatzsteuer nicht Gewerbesteuer. Sorry, Tippfehler!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joker_23
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo
sie müssen neben der Einkommensteuererklärung auch eine gewerbesteuererklärung abgeben anlage gse.
Eine Buchführung sollten Sie führen am ende ist am besten eine einnahme und überschuß rechnung erstellen zu lassen.
Darüber hinaus sollten Sie sich das gut ausrechnen lassen ob Sie dann mehr gesetzl. beiträge zahlen müssen um am ende nicht umsonst das gewerbe zu führen nur für einige cent.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joker_23
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 16x hilfreich)

sorry vergessen an die ihk müssen sie als kleinunternehmer nichts zahlen.
Die Umsatzsteuer müssen Sie als kleinunternehmen an das Finanzamt nicht abführen jedoch können Sie auch keine vorsteuer geltend machen .
Kleinuntnehmer können Sie ab einen Umsatz von ca. 16000 euro pro jahr werden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stephan05
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo joker_23,

danke erst einmal für die Antworten. Was meinen Sie mit mit den gesetzlichen Beiträgen? Welche kommen da noch auf mich zu?

Soll ich lieber keine Firma gründen, sondern die Umsätze auf meiner privaten Steuererklärung angeben?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
joker_23
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,
die einnahme vom Gewerbe und dem einkommen wird ja zusammen gerrechnet, deshalb werden die soziaen beiträge höher da sie in der einkommensgrenze evt hochgestuft werden deshalb müssen Sie sich das zuerst ausrechnen lassen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
stephan05
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie bekommen die denn mit, dass ich hauptberuflich woanders beschäftigt bin? Und woher kennen die meine Einnahmen? Ich muss ja erst zum Jahresende eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung vvorlegen, oder?

Welche legalen Tricks gibt es da noch?

-----------------
"
Viele Grüße....Stephan"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
joker_23
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 16x hilfreich)

hallo
bei der steuererklärung wird spätestens bekannt das sie ein gewerbe führen und dann auch entprechend auf die einnahmen steuern zahlen müssen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
stephan05
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich will doch auch Steuern zahlen. Aber es muss von dem Nebenverdienst auch etwas übrig bleiben, sonst macht es ja keinen Sinn. Also welche Möglichkeiten gibt es?

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
joker_23
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 16x hilfreich)

servus
sich alles ausrechnen lassen und wie das einkommen mit den gewerblichen teil am ende des jahres aussieht ob und wie viele steuern sie zahlen müssen wenn sie zwischen 400-700 euro nebenbei verdienen möchten

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
treffer
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 80x hilfreich)

Hallo,
Nach der Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbeaufsichtsamt geht automatisch eine Meldung ans Finanzamt. Diese meldet sich dann automatisch beim Gewerbetreibenden indem sie einen Fragebogen zum Gewerbe schickt. Darin wird auch der zu erwartende Gewinn abgefragt. Wird man aufgrund dieser Angaben als Kleingewerbe eingestuft, wird man bei der IHK als kostenloses Mitglied geführt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen