Guten Tag,
die fälligen Raten für ein Gründungsdarlehen möchte ich mit in meine Kalkulation aufnehmen. Ist das richtig, dass die Zahlung der Raten zu den Betriebsausgaben zählt?
Vielen Dank für eure Mühen
Gründungsdarlehen
14. November 2017
Thema abonnieren
Frage vom 14. November 2017 | 17:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gründungsdarlehen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 14. November 2017 | 21:26
Von
Status: Praktikant (532 Beiträge, 196x hilfreich)
Zitatdie fälligen Raten für ein Gründungsdarlehen möchte ich mit in meine Kalkulation aufnehmen. :
Bei der Kalkulation der Verkaufspreise ist das sogar sinnvoll, sonst ist man schnell insolvent.
ZitatIst das richtig, dass die Zahlung der Raten zu den Betriebsausgaben zählt? :
Nein, das ist nicht richtig. Nur der Zinsanteil zählt zu den Betriebsausgaben, die Tilgungsbeträge sind lediglich Auszahlungen (also liquiditätswirksam, aber nicht gewinnmindernd).
Hinsichtlich der Sinnhaftigkeit eines Existenzgründerkurses stimme ich dem Vorschreiber zu...
-- Editiert von so475670-44 am 14.11.2017 21:27
Und jetzt?
Schon
266.685
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen