Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld?

10. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lusyydia
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)
Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld?

Hallo


Keine Ahnung ob ich hier richtig bin, es handelt sich einerseits um eine Frage zur Existenzgründung und zum anderen um die Agentur für Arbeit, also soziale Leistungen. Ich habe die Frage also sicherheitshalber einmal in beiden Foren gestellt.


Ich möchte mich gerne selbstständig machen und dafür den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen. Ich erhalte bis Dezember 2007 ALG I.
Problematisch ist, das ich noch zusätzlich ALG II zur weiteren Existenzsicherung beantragt hatte, da unser ALG I für 2 Personen nicht ausreichte.
ALs ich nun mit meiner Arbeitsvermittlerin sprach, wusste sie nicht ob sie im Sinne des Gründungszuschusses noch für mich zuständig ist, oder ob ich durch den Antrag für ALG II in die Kategorie Einstiegsgeld, also zu einer anderen AV, falle.
So weit so gut.
Mir wurde zwar mitgeteilt das nun eine AV aus ALG II für mich zuständig ist, aber ich habe bisher weder deren Namen noch anderweitige Telefonnummer erfahren.

Frage ist weiterhin, da ich doch ALG I erhalte und die Vorraussetzungen für den Gründungszuschuss erfülle, müsste da nicht auch der Gründungszuschuss und nicht das Einstiegsgeld für mich gelten?

Ich frage hier, weil mir beim Arbeitsamt widersprüchliche Informationen gegeben werden. Wie bereits erwähnt ist man sich in meinem Fall nicht mal über die Zuständigkeit bewusst.


Vielleicht hat ja einer von euch den Durchblick.

Danke:)


Mel

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