Hallo,
ich war bisher selbständig, nun arbeitslos und beantrage Gründungszuschuß für eine neue Selbständigkeit (Gründung in einer neuen Branche).
Die Tätigkeit in der neuen Branche reicht vom Einkommen aus, dennoch würde ich gern als Zusatzeinkommen die Tätigkeit in meiner bisherigen Branche weiterhin ausführen.
Ist dies für die Bewilligung des Gründungszuschuß verboten das ich im Gewerbeschein auch zusätzlich noch meine alte Branche eintragen lasse?
Ich beantrage den Gründungszuschuß NUR für die neue Tätigkeit, diese ist vom Einkommen her allein tragbar, das ich die bisherige Tätigkeit weiter machen möchte erwähne ich nicht im Antrag + Business Plan, es steht halt nur im Gewerbeschein...
Gründungszuschuß + bisherige Selbständigtätigkeit
16. November 2010
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Frage vom 16. November 2010 | 11:43
Von
Status: Schüler (170 Beiträge, 34x hilfreich)
Gründungszuschuß + bisherige Selbständigtätigkeit
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#1
Antwort vom 16. November 2010 | 15:45
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
quote:
ich war bisher selbständig, nun arbeitslos
Neues System bisher musste man Angestellt oder Arbeiter sein.
Du kannst übrigens auch "zwei" Gewerbe anmelden. Dann steht nichts "verdächtiges" auf dem Gewerbeschein.
quote:
Die Tätigkeit in der neuen Branche reicht vom Einkommen aus,
Ist doch super, dann braucht du den "Zuschuss" nicht.
Uwe
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#2
Antwort vom 16. November 2010 | 18:34
Von
Status: Schüler (170 Beiträge, 34x hilfreich)
quote:
Neues System bisher musste man Angestellt oder Arbeiter sein.
nein ich bin freiwillig arbeitslosenversichert...
quote:
Ist doch super, dann braucht du den "Zuschuss" nicht.
natürlich reicht das Einkommen nicht in den ersten 9 Monaten, von Null auf 100 startet nunmal keiner....
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. November 2010 | 18:57
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
Ob die nach Aufgabe deiner Selbständigkeit die nächste Selbständigkeit finanzieren wage ich bezweifeln.
quote:
von Null auf 100 startet nunmal keiner...
Doch, die mit "Startkapital" und "Plan"
Uwe
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