Es handelt sich hier um eine etwas komplizierte Angelegenheit.
Ein Freund von mir hat eine Limited & Co. KG gegründet und Artikel übers Internet verkauft. Der Buchhalter und Steuerberater ist dann mit sämtlichen Unterlagen der Ltd & Co. KG abgetaucht.
Er musste sein Umsatz schätzen und hat es beim Finanzamt eingereicht, die das auch so akzeptiert haben. Da ihm das zu viel Ärger war, hat er das Unternehmen abgemeldet.
Jetzt ca. ein Jahr nach Schließung des Unternehmens kommt die Steuerfahndung mit einem Strafantrag und einer Aufforderung die Umsätze zu korrigieren. Sie haben sich bei eBay die Umsätze durchgeben lassen.
Bei diesen Umsätzen wird nicht berücksichtigt, dass auch Artikel zurück gehen, oder dass es Spaßbieter gibt usw. Da er das jetzt nicht nachweisen kann, hat er den schwarzen Peter gezogen.
Mir kam noch die Idee zu fragen, ob er in diesem Fall mit seinem Privatvermögen haftet, da es sich um eine Limited & Co. KG handelt und auch weil das Gewerbe mittlerweile abgemeldet ist.
Haftung einer Limited bei Steuernachzahlung
27. Februar 2009
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Frage vom 27. Februar 2009 | 01:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung einer Limited bei Steuernachzahlung
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#1
Antwort vom 2. März 2009 | 14:01
Von
Status: Beginner (149 Beiträge, 128x hilfreich)
Wieso sollte er mit seinem Privatvermögen haften?
Die Person um die es geht, ist die Ltd. und nicht er als Privatmann.
Ansonsten einfach mal googlen, da gibt es sicherlich jede Menge Einträge, die sich mit den Haftungsfragen einer Litd. & Co. KG befassen.
Und jetzt?
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