Guten Tag,
kann ich mich als Gesellschafter innerhalb einer GbR vor Haftung schützen?
Bzw. wie minimiere / bestenfalls schließe ich Haftung innerhalb einer GbR aus?
Danke
Haftungsbeschränkung bei einer GbR
3. April 2008
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Frage vom 3. April 2008 | 14:04
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 4x hilfreich)
Haftungsbeschränkung bei einer GbR
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#1
Antwort vom 3. April 2008 | 20:41
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern kann das vereinbart werden.
Nach außen aber haftet jeder Gesellschafter persönlich auch mit seinem privaten Vermögen.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 6. April 2008 | 16:48
Von
Status: Beginner (106 Beiträge, 10x hilfreich)
nach außen geht das schlecht ist ja eine personengesellschaft.also wie ikarus schon gesagt hat.
es besteht aber eine kleine lücke man kann bei jeden vertrag mit einen Kunden die haftung auf das kapital der gbr selber beschränken .das muss stets individuell vereinbart werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. Mai 2008 | 11:00
Von
Status: Student (2977 Beiträge, 839x hilfreich)
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