Handelsvertretung für ausländische Firmen

5. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
dieBonnerin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handelsvertretung für ausländische Firmen

Guten Tag,

ich überlege, eine Handelsvertretung zu gründen, die ausländische Lebensmittelhersteller auf den deutschen Markt bringt. Das sind kleine und spezielle Produkte von kleinen Firmen, die noch keine Auslandserfahrung haben. Bevor ich auf die Firmen im Detail zugehen, muss ich natürlich meine Bedingungen stehen haben, um argumentieren zu können.

Meine Frage ist daher:
Wie macht man es rechtlich korrekt/sicher und vor allem am kostengünstigsten für alle Parteien in Bezug auf die Zahlungen?

Meine Annahme: Der Verkäufer produziert oder liefert anfangs erst aus, wenn er das Geld erhalten hat, jedoch wird sich der Einkäufer sicher nicht auf einen Letter of Credit einlassen wollen, er will ja einfach nur die bestellte Ware vermutlich gegen Rechnung haben wollen (es sind kleine Einzelhändler und somit vermutlich auch eher kleinere Summen). Ich hingegen will auch nicht in Vorleistung treten, ich will ja nach der erfolgten Zahlung durch den Einkäufer nur die Provision erhalten und in Zukunft an die Geschäfte weiterhin verkaufen, ohne eigene Lagerhaltung bzw. Vorkasse.

Weiß jemand was in so einem Fall üblich ist? Wie macht man das am elegantesten ohne große Bankgebühren und vor allem ohne großen Aufwand für alle Parteien?

Für konstruktive Ideen bin ich dankbar, für Kommentare wie "Wenn du das nicht weißt, solltest du es ganz sein lassen" eher nicht, denn jeder hat mal neu angefangen und Fragen stellen ist da das Schlauste, was man machen kann. ;)

Viele Grüße
dieBonnerin

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Es gibt soweit ich weis nur 3 Möglichkeiten
- per Vorkasse
- per Rechung
- Treuhandservice (z.B. Letter of Credit)





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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