Hauptberuf und Kleingewerbe - Umsatzsteuerbefreit???

7. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb472004-64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Hauptberuf und Kleingewerbe - Umsatzsteuerbefreit???

Hi,
nehmen wir an A verdient in seinem fulltime (160std.) Job 1700€ monatlich, nun hat dieser noch ein Kleingewerbe angemeldet (17500€ / Umsatzsteuerbefreit) in welchen er im Jahr ca. 10.000€ dazu verdient.

Jetzt hat man gehört das Hauptberuf und Kleingewerbe zusammen geworfen wird.
Also heißt das der Gewinn schon alleine durch den Hauptjob über 17500€ liegt und somit das Kleingewerbe schon wegfällt als Umsatzsteuerbefreit !!!
Sind beide getrennt voneinander zu sehen?

Besten Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Also heißt das der Gewinn schon alleine durch den Hauptjob über 17500€ liegt und somit das Kleingewerbe schon wegfällt als Umsatzsteuerbefreit !!! Dieser Logik nach müßte A ja jetzt schon Umsatzsteuer auf sein Gehalt im Hauptberuf zahlen. Tut er das? Nein? Dann überlegen Sie mal, warum... Ein Ansatz wäre das Wort "Umsatz".

-- Editiert von muemmel am 07.08.2017 18:38

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
fb472004-64
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Irgendwie schwebt in meinem Kopf rum es dürfen insgesamt nur 17500€ Einnahmen gemacht werden, ansonsten müsste Steuern gezahlt werden.
Das hieße ja man könnte in einem angestellten Verhältnis 100.000€ im Jahr machen und meldet dann noch ein Kleingewerbe (17500€) an und müsste, wenn man beim Kleingewerbe nicht über die 17500€ kommt, keine Steuern zahlen fürs Kleingewerbe zahlen.
:) Nice - Dankeschön

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von fb472004-64):
wenn man beim Kleingewerbe nicht über die 17500€ kommt, keine Steuern zahlen fürs Kleingewerbe zahlen.

Nö, schlicht weil die Umsatsteuer nichts mit der Einkommensteuer etc. zu tun hat.


Ich empfehle einen der Beratungstermine oder der Grundkurse bei der IHK oder einen Steuerberater.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von fb472004-64):

nehmen wir an A verdient in seinem fulltime (160std.) Job 1700€ monatlich, nun hat dieser noch ein Kleingewerbe angemeldet (17500€ / Umsatzsteuerbefreit) in welchen er im Jahr ca. 10.000€ dazu verdient.

Es gibt kein "Kleingewerbe", deshalb kann man auch keines anmelden. Es gibt nur Gewerbe. Was es gibt: die "Kleinunternehmerregelung" des §19 Umsatzsteuergesetz. Die wiederum hat nichts mit "Gewerbe" zu tun, sondern mit umsatzsteuerpflichtiger selbständiger Tätigkeit.
Zitat:

Jetzt hat man gehört das Hauptberuf und Kleingewerbe zusammen geworfen wird.

Angestellte Tätigkeit und selbstständige Tätigkeit werden nicht "zusammengeworfen".
Was zusammengerechnet wird: mehrere selbständige Tätigkeiten. Die Grenze von 17.500€ Jahresumsatz gemäß §19 UStG zählt für alle selbständigen umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten zusammen. Anders als z.B. der Gewerbesteuerfreibetrag - der gilt "pro angemeldetem Gewerbebetrieb".
Zitat:

Also heißt das der Gewinn schon alleine durch den Hauptjob über 17500€ liegt und somit das Kleingewerbe schon wegfällt als Umsatzsteuerbefreit !!!

Wenn der "Hauptjob" eine umsatzsteuerplfichtige selbständige Tätigkeit ist, ist die hinsichtlich §19 UStG zusammen mit der anderen gewerblichen Tätigkeit zu sehen.
Wenn nicht, hat das eine nichts mit dem anderen zu tun - und für eine angestellte Tätigkeit ist sowieso keine Umsatzsteuer fällig...

-- Editiert von eh1960 am 07.08.2017 23:52

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von fb472004-64):
Irgendwie schwebt in meinem Kopf rum es dürfen insgesamt nur 17500€ Einnahmen gemacht werden, ansonsten müsste Steuern gezahlt werden.

Ein Selbständiger zahlt Einkommenssteuer vom ersten Euro Einkommen an. Er hat aber genau wie jeder andere Steuerpflichtige ein steuerfreies Existenzminimum, von derzeit 8.820 €. Ein angestellt Beschäftigter wiederum hat einen Freibetrag für steuerfreie Nebeneinkünfte von zur Zeit 410 € / Jahr.
Zitat:
Das hieße ja man könnte in einem angestellten Verhältnis 100.000€ im Jahr machen und meldet dann noch ein Kleingewerbe (17500€) an und müsste, wenn man beim Kleingewerbe nicht über die 17500€ kommt, keine Steuern zahlen fürs Kleingewerbe zahlen.

Wenn man mit dem Gewerbe nicht mehr als 17.500 € Umsatz im Jahr erzielt, ist man von der Umsatzsteuer befreit, es sei denn, man optiert für die Umsatzsteuerveranlagung.
Verzichtet man auf die Umsatzsteuer, kann man im Gegenzug keinen Vorsteuerabzug machen.
Einkommenssteuer zahlt man in jedem Fall ganz normal für die steuerplfichtigen Einkünfte aus dem Gewerbe.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Das hieße ja man könnte in einem angestellten Verhältnis 100.000€ im Jahr machen und meldet dann noch ein Kleingewerbe (17500€) an und müsste, wenn man beim Kleingewerbe nicht über die 17500€ kommt, keine Steuern zahlen fürs Kleingewerbe zahlen. Soweit es um die Umsatzsteuer geht, ist das exakt richtig - "keine Steuern" ist natürlich falsch, denn Einkommensteuer fällt hier auch auf die 17.500 Euro (oder wieviel auch immer) an.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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