Ich bin gerade auf dem Weg mich neben meinem Hauptjob noch mit einem Kleingewerbe selbstständig zu machen. Anders gesagt, für die Tätigkeit brauche ich einen Gewerbeschein. Nun habe ich mich sehr intensiv damit beschäftigt, dennoch sind ein paar Dinge offen geblieben.
1. Ich werde keine Ausgaben haben, nur Einnahmen = mein verdientes Geld!
Ich lese immer wieder was EÜR betrifft, dass Aus- und Einnahmen genannt werden müssen. Gibt es bei hierbei irgendwas, was ich gesondert beachten muss? Es ist ja immer die Rede vom Umsatz und dass davon die Höhe der zu zahlenden Steuern sind. Oder irre ich mich?
Ich habe mich zuvor noch nie so mit diesen Dingen beschäftigt, das ist alles neu für mich.
2. Ich muss meine "Gehaltsabrechnungen" selber schreiben, also quasi eine Rechnung an meinen Auftraggeber. Hat jemand genau das selbe und kann mir da ein paar Ratschläge geben? Wie schreibe ich die Rechnungen? Sind das diese Rechnungsheftchen, die man kaufen kann?
3. Muss ich diese Abschriften alle aufbewahren um die dann mit in die Abrechnung der Steuern beizulegen?
4. Dadurch, dass ich keine Ausgaben habe, ist es richtig, dass ich die EÜR nur benötige? Oder gibt es für solche Fälle auch nochmal was ganz eigenes?
5. (Unterlassen Sie solche Fragen in Zukunft - wir leiten hier nicht zum Betrug an Krankenkassen an!)
Vielleicht gibt es hier noch welche, die als Chat Moderator nebenbei tätig sind oder welche, die Ahnung davon haben und mir helfen können.
-- Editiert von Moderator am 25.09.2019 18:39
Hauptjob & Selbstständig als Chat Moderator
25. September 2019
Thema abonnieren
Frage vom 25. September 2019 | 16:37
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauptjob & Selbstständig als Chat Moderator
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#1
Antwort vom 25. September 2019 | 17:14
Von
Status: Unbeschreiblich (32138 Beiträge, 5653x hilfreich)
Und du wirst auch kein Kleingewerbe haben.ZitatIch werde keine Ausgaben haben, :
Wenn du selbständig im Nebenerwerb, gewerblich, tätig bist und keinerlei Betriebsausgaben hast... wird das FA das nicht verstehen.
Dann ist deine Tätigkeit wahrscheinlich eher Liebhaberei
Stimmt. Bitte buche dir einen Existenzgründer-Kurs bei der IHK. Dort erfährst du alles Wichtige.ZitatIch habe mich zuvor noch nie so mit diesen Dingen beschäftigt :
Auch als nebenberuflich tätiger Chat-Moderator.
Hoffentlich hat dein zuständiges Gewerbeamt so etwas in der *Rolle*.
Unter der Hand ? Mit Gewerbeamt, Finanzamt und KK? Nö.Zitatunter der Hand? :
#2
Antwort vom 25. September 2019 | 18:37
Von
Status: Unbeschreiblich (32869 Beiträge, 17264x hilfreich)
Wenn du selbständig im Nebenerwerb, gewerblich, tätig bist und keinerlei Betriebsausgaben hast... wird das FA das nicht verstehen. Wieso? Wer keine BA hat, zahlt halt mehr Steuern - da hat das FA nichts dagegen.
Dann ist deine Tätigkeit wahrscheinlich eher Liebhaberei Nö. Liebhaberei ist es, wenn man dauerhaft Verluste erwirtschaftet - das hat der TE ganz offenbar nicht vor.
Dadurch, dass ich keine Ausgaben habe, ist es richtig, dass ich die EÜR nur benötige? Nein. Auch die Umsatzsteuererklärung ist einzureichen - das gilt für Klein- wie für alle anderen Unternehmer.
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#3
Antwort vom 25. September 2019 | 20:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatBitte buche dir einen Existenzgründer-Kurs bei der IHK. Dort erfährst du alles Wichtige. :
Bester Ratschlag ...
Zitatalso quasi eine Rechnung an meinen Auftraggeber. :
Nur einen Auftraggeber? Dann dürfte Scheinselbständigkeit ein Thema werden.
#4
Antwort vom 26. September 2019 | 09:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47602 Beiträge, 16826x hilfreich)
Ich werde keine Ausgaben haben, nur Einnahmen = mein verdientes Geld!
Zitat:
Also werden sämtliche Arbeitsmittel (z.B. der Computer) vom AG gestellt und Dinge wie Fahrtkosten fallen auch nicht an?
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