Herstellergarantie bei B-Ware

12. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Adi28G
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Herstellergarantie bei B-Ware

Hallo Zusammen,

wenn einen Gewerbetreibender Haushaltsgeräte ( B-Ware ) verkauft, besteht noch Herstellergarantie oder erlischt diese?
Beispiel- Gewerbetreibende kauft Ware von Grosshändler der B-Ware anbietet und verkauft es wieder. Der Gewerbetreibende stellt Rechnung an seinen Kunde. Wie ist es hier mit der Herstellergarantie geregelt? Im Reparaturfall zählt für den Hersteller die Rechnung wie eine Rechnung von große Firmen oder nicht? Erkennt der Hersteller solche Rechnungen?
Der Gewerbetreibende will die 2 Jahre Gewährleistung nicht umgehen sondern ist es allg. Frage um irgendwelche Unklarheiten aus der Welt zu schaffen.

Besten Dank für Eure Antworten

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39750x hilfreich)

Das alles erfährt man durch lesen der Garantiebedingungen des Garantiegebers.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

in den Fällen in denen ich B-Ware gekauft habe wurde die Garantie eigentlich immer gestrichen (in der Anleitung).
Daher möchte ich behaupten, dass das zumindest üblich ist.

Stefan

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Adi28G):
, besteht noch Herstellergarantie oder erlischt diese?
Was steht denn dazu in den Garantiebedingungen?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
Adi28G
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an alle für die Antworten. Es scheint so zu sein das bei B-Ware keine Gewehrleistung mehr besteht.
Gruß an alle

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

man müsste auch noch prüfen was für eine B-Ware es ist.

Es könnte etwas mit Produktionsfehlern sein (2. Wahl). Dann könnte der Hersteller die freiwillige Garantie natürlich streichen (nicht das jemand später genau den Produktionsfehler als Garantieantrag stellt).

Es könnte aber auch ein Rückläufer sein (etwa Amazon Warehouse), und dann bleibt die Herstellergarantie u.U. doch bestehen.

Stefan

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39750x hilfreich)

Zitat (von Adi28G):
Es scheint so zu sein das bei B-Ware keine Gewehrleistung mehr besteht.

Das ist schlicht und ergreifend falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Adi28G
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Adi28G):
Es scheint so zu sein das bei B-Ware keine Gewehrleistung mehr besteht.

Das ist schlicht und ergreifend falsch.


Weil? Eine Erklärung würde hilfreich sein. Danke

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Weil das diverse Gerichte entschieden haben: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Keine-Kuerzung-der-Gewaehrleistung-bei-B-Ware-2134918.html
https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/abmahnungen/131774-verkuerzung-gewaehrleistung-ein-jahr

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
Adi28G
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Weil das diverse Gerichte entschieden haben: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Keine-Kuerzung-der-Gewaehrleistung-bei-B-Ware-2134918.html
https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/abmahnungen/131774-verkuerzung-gewaehrleistung-ein-jahr


Der Gewerbetreibender gibt die 2 Jahre, die Frage war ob der Hersteller hier noch Gewährleistung gibt oder erlischt diese.
Hier fand ich raus das die Gewährleistung vom Hersteller nicht mehr gilt.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

warum wird jetzt mit Gewährleistung angefangen?

Es ging doch um Garantie, und das etwas anderes.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39750x hilfreich)

Zitat (von Adi28G):
Weil? Eine Erklärung würde hilfreich sein.

Die finden sich in #1 und in #5


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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