Ich AG

26. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sybille7733
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich AG

Hallo liebes Forum

Hab da mal ein par Fragen. (Bitte nicht lachen) ;-)

1.
Ich habe vor kurzem eine Ich AG aufgemacht.
In einem Jahr muss ich doch mein Anrecht auf
Zuschüsse erneuern.
Was muss ich da alles beim Arbeitsamt einreichen?
Bis wann muss ich das eingereicht haben?
(Wieviel Wochen bis vor Ablauf des ersten Jahres)
Was passiert wenn ich so gut wie keine Umsätze
in dem Jahr gemacht habe?

2.
Welche Steuer muß ich eigentlich auf meinen Rechnungen ausweisen? (meine Ich AG läuft als Einzelunternehmung)
Muß ich die Umsatzsteur auf den Rechnungsbetrag
raufschlagen, und wie hoch ist der eigentlich?

Ich hatte beim Arbeitsamt vergessen diese Fragen zu stellen.

Danke im Vorraus.

Sybille

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ich glaube, Du solltest Dich an eine Betriebsberatung wenden. Zum Beispiel IHK. So wie Du Dir das vorstellst, geht es nämlich nicht. Ich-AG zum Schein (was ist, wenn ich keine Umsätze gemacht habe...) kann schwer ins Auge gehen und vor dem Strafrichter enden...

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
Andreas L
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 19x hilfreich)

Wieso meinen Sie , daß sie keine Umsätze machen werden? Was ist denn das dann für eine Firma?
Von den 600 € bleiben im ersten Jahr für Sie vielleicht 200 € übrig, der Rest ist für Kranken- und Rentenversicherung.
Mehrwertsteur müssen Sie nur dann ausweisen, wenn Sie im vorrangegangenen Jahr mehr als 16.750 € Umsatz erwirtschaftet haben.
Nach einem Jahr brauchen Sie einen steuerrechtlich brauchbaren Nachweis für das Arbeitsamt, also eine Gewinnermittlung, am besten durch den Steuerberater machen lassen. Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht mehr als 25.000 €Gewinn in einem Jahr erzielt haben um das 2. Jahr Förderung zu erhalten. Wenn Sie innerhalb des 1. Jahres die Ich-AG beenden, z.B. durch Aufnahme einer nichtselbständigen Tätigkeit, müssen Sie den Förderbetrag des Förderjahres zurückzahlen´.

-----------------
"AL"

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#3
 Von 
Dr. jur. von Campe
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 27x hilfreich)

Ich glaube, Du solltest Dich an eine Betriebsberatung wenden. Zum Beispiel IHK. So wie Du Dir das vorstellst, geht es nämlich nicht. Ich-AG zum Schein (was ist, wenn ich keine Umsätze gemacht habe...) kann schwer ins Auge gehen und vor dem Strafrichter enden...

Was den Strafrichter angeht, da werden die
Bandagen zur Zeit vom Arbeitsamt
richtig angezogen ! Weiter gehts mit
anderen Problemchen wie Versicherung
usw. usw. usw

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#4
 Von 
System
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

>Hallo,

Wer keine Ahnung von sowas hat der sollte davon die Finger lassen. Den es ist niemanden geholfen wenn es schief geht.

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