Ist diese Tätigkeit als Kleingewerbe zu sehen?

26. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
özledim
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist diese Tätigkeit als Kleingewerbe zu sehen?

möchte demnächst gerne über meine Hompage öffentlich Energiearbeit geben/anbieten,aber nicht voll,da ich selbst noch 100% berufstätig bin.In welchen Schritten geht das vonstatten,was muss ich tun und beachten und ist diese Tätigkeit als Kleingewerbe zu sehen?
Habe soetwas noch nie gemacht und wäre sehr dankbar für Hilfe.

liebe Grüsse özledim




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Was ist Energiearbeit?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
özledim
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Energiearbeit=Selbstheilungskräfte aktivieren
sprich,über Energie kann ich in dich hineinfühlen,entweder über Stimme oder "Handauflegen".
Klingt unglaublich und nach Schabernack,ich weiss-aber es funktioniert.
Diese Thematik ist zu gross,als dass ich hier alles aufführen kann,aber google einfach mal bei Lust und Zeit unter Energiearbeit.
Es geschieht mental,also auch über die Ferne,es kann Blockaden lösen u.u.u.......

liebe Grüsse özledim

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
OMNIPORT
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

KLEINGEWERBE heißt NICHT wenig Tun! Das ist lediglich eine Vereinfachung Seitens der Behörden. Sie können auf jeden Fall (als Nebenberufliche Tätigkeit) ein Gewerbe aufmachen. BITTE NICHT VERGESSEN: Kreuzchen beim Kleingewerbe zu setzen, da diese für Sie sehr viele Vorteile mitsich bringt.

Bsp.:
VORTEIL:
Rechnungen müssen dann ohne MwSt. geschriebe werden, somit entfällt die lässtige Umsatzsteuervoranmeldung beim FA. Es muss lediglich der Nachweis über das Zusätzlich Einkommen erfolgen

NACHTEIL:
Es kann KEINE MwSt./USt. Rückerstattet werden, d.h. wenn Sie Ware o.ä. einkaufen Zahlen Sie diese immer BRUTTO (Auch im EU-AUSLAND), können diese aber als Kostenfaktor abschreiben.

VORAUSSETZUNG:

Der UMSATZ darf 17.500,00 EUR im Jahr nicht überschritten werden

-----------------
"Nicht jeder, der Recht hat, bekommt auch Recht!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
özledim
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

herzlichen Dank für die Antwort.
Wünsche allen noch ein erholsames Wochenende.


liebe Grüsse özledim :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.262 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.122 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.