KLEINGEWERBE - Was genau passiert wenn ich über den Steuerfreibetrag komme?

18. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
PhilippDD
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
KLEINGEWERBE - Was genau passiert wenn ich über den Steuerfreibetrag komme?

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Anliegen ist ein wenig umfangreich, ich bin von einigen Gesetzen ein wenig verwirrt und weis nicht weiter, bitte Sie um Hilfe.

Ausgangslage:

Ich möchte mich im Nebengewerbe anmelden und einen Ebay-Shop eröffnen. Wenn das Ganze gut läuft und ich sehe, dass die Zahlen steigen möchte ich eventuell noch einen Computerreparaturservice mit einbeziehen später. Eventuell möchte ich mich aber noch einstellen lassen auf Vollzeit und erst einmal sehen wie das mit dem Shop läuft.


Fragen zum Verlauf:

Wenn ich auf dem Gewerbeamt bin und fülle den Schein aus, was muss ich da alles beachten? Was genau passiert wenn ich mich im Kleingewerbe angemeldet habe und komme über den Steuerfreibetrag von 17500EUR? Man kann sich von der USt. befreien lassen habe ich gelesen, was genau bedeutet das? Darf ich dann auf der Rechnung keine Mwst. mehr aufführen? Was birgt das für Nachteile? Was ist wenn ich mich von der USt. nicht brfreien lasse? Bekomme ich wegen so einer Aktion mit dem Kleingewerbe eventuell später noch Arbeitslosengeld oder sagen die sich dann, nein? Was ist empfehlenswerter, wenn man sich vielleicht später noch ausbauen möchte, den Eintrag ins Handelsregister und man gilt als Vollkaufmann oder keine Eintragung? Was ist hier empfehlenswert? Ich möchte gern vom Großhändler Waren bestellen und sie gewinnbringend bei Ebay verkaufen. Möchte aber vielleicht nicht gleich mit meinem Vor und zunamen da stehen sondern einen Firmennamen, was ist hier zu beachten? Was kommen für kosten auf mich zu bezüglich der Berufsgenossenschaft? Ist eine Einstellung bei einem anderen Arbeitgeber trotzdem noch möglich? Wie sieht es aus, wenn ich beispielsweise mit dem Auto geschäftlich wo hin fahren muss und muss tanken. Kann ich dann diesen Betrag von der Steuer absetzen? Wie genau funktioniert das mit dem Absetzen und wohin geht das? Zum Finanzamt? Was genau setzt man dann ab? Was braucht man für Voraussetzungen? Brauche ich für die Anfangszeit einen Steuerberater oder eine Rechtsschutzversicherung?


Fazit:

Ich möchte einfach, ohne etwas falsch zu machen, alles legal betreiben, ohne dass mir jemand auf's Dach steigt und ärger macht.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir die Angst vor vielen Hürden nehmen könnten und mir die Dinge etwas genauer erklären könnten.


Ziel:

Klein anfangen mit dem Shop und wenn es gut läuft einen etwas größeren Laden dran hängen in Form einer PC Werkstatt. Hierbei kann man wunderbar über die Crosspromotion arbeiten und seinen Umsatz steigern.






Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Mit freundlichen Grüßen / Best regards

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Ebay-Shop = Lass es

Sonst würde ich die die Kurse der Volkshochschule oder der IHK enmpfehlen. Es ist kaum möglich in zwei drei worten zu erklären wie man sich selbständig macht.

Arbeitslosengeld bekommt der der dem Arbeitsmarkt zu Verfügung steht

quote:
Ich möchte gern vom Großhändler Waren bestellen und sie gewinnbringend bei Ebay verkaufen.


Na da wirst du dich wundern das der Großhändler dir die Waren teurer verkauft als bei Mediamarkt der Endkunde.:-)

quote:
Möchte aber vielleicht nicht gleich mit meinem Vor und zunamen da stehen sondern einen Firmennamen,


also ne GmbH, Ltd oder der eingetragene Kaufmann

Die anderen Fragen spar ich mich und rate: lass es sein.

k.

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kauzkauz
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

@mustermann2000

wa ist das denn für eine Motivation? Ich denke man kann schon gewinnbringend einen Ebay-Shop aufbauen, warum sollte man das lassen? Naja ist nur eine ANmerkung meinerseits!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
warum sollte man das lassen?


Jedenfalls sollte man es lassen, wenn man so wenig Ahnung davon hat. Mustermann hat schon recht, man sollte erst mal eine Existenzgründerschulung machen, das kann man sich nicht alles ergoogeln und dann auch noch gesichert richtig verstehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hollywood85
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich auf dem Gewerbeamt bin und fülle den Schein aus, was muss ich da alles beachten? <hr size=1 noshade>

Nichts besonderes. Ausfüllen so wie angegeben. Vorher Gedanken machen, was dort alles bei Tätigkeit stehen soll. Mehrere Tätigkeiten angeben kostet in der Regel nicht mehr. Späteres hinzufügen mittels Gewerbeummeldung kostet meines Wissens 20 Euro pro Ummeldung.


quote:<hr size=1 noshade>Was genau passiert wenn ich mich im Kleingewerbe angemeldet habe und komme über den Steuerfreibetrag von 17500EUR? Man kann sich von der USt. befreien lassen habe ich gelesen, was genau bedeutet das? Darf ich dann auf der Rechnung keine Mwst. mehr aufführen Was birgt das für Nachteile? Was ist wenn ich mich von der USt. nicht brfreien lasse?? <hr size=1 noshade>

Zunächst einmal muss Du Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt-Fragebogen beantragen und dort einen voraussichtlichen Umsatz eingeben, der 17.500 Euro nicht übersteigt (ob der Umsatz nachher höher oder tiefer ausfällt spielt in der Praxis in 99% aller Fälle keine Rolle). Damit darfst Du im 1. Geschäftsjahr die Kleinunternehmerregelung verwenden. Das geht dann bis zum 31.12. des Jahres.

Hast Du dann mehr als 17.500 Euro umgesetzt (bei weniger als 12 Monate Gründungsjahr anteilig z.B. 6 Monate 50% davon), bist Du in der Umsatzsteuerpflicht für das nächste Jahr. Auf Deinen tatsächlichen Umsatz musst Du zur Berechnung eine fiktive Umsatzsteuer aufschlagen. Du darfst also praktisch nicht über 14705 Euro kommen.

Für die weiteren Jahre gilt: Tatsächlicher Umsatz in einem Jahr höher als 17.500 Euro und Du bist im darauffolgenden Jahr automatisch in der Umsatzsteuer mit drin. Weniger als 17.500 Euro und Du bist im darauffolgenden Jahr wieder in der Kleinunternehmerregelung. Weitere Voraussetzung für Kleinunternehmerregelung ist, dass man im Gründungsjahr wie bereits erläutert nicht mit mehr als 17.500 Euro Umsatz plant und ab dem 2. Geschäftsjahr nicht mit mehr als 50.000 Euro Umsatz pro Jahr plant.

Kleinunternehmerregelung bringt in der Regel nur Vorteile. Man kann zwar keinen Vorsteuerabzug geltend machen, muss dafür aber auch keine Umsatzsteuer abführen. Auf der Rechnung, die Du ausstellst, kommt dann nur ein Verweis auf keine Mwst. wird erhoben aufgrund von §19 UStG (Kleinunternehmerregelung).

Lässt Du Dich von der Umsatzsteuer nicht befreien, so bist Du Umsatzsteuerpflichtig beim Verkauf und Vorsteuerabzugsberechtigt beim Einkauf. Du kannst in dem Fall nachträglich nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung wechseln.


quote:<hr size=1 noshade>Bekomme ich wegen so einer Aktion mit dem Kleingewerbe eventuell später noch Arbeitslosengeld oder sagen die sich dann, nein? <hr size=1 noshade>

Je nach dem. Zunächst einmal hängt das damit zusammen, ob Du Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst. Wirst Du jetzt arbeitslos und sagst der Bundesagentur für Arbeit: Ich hab meinen Job verloren und möchte mich nun voll und ganz auf mein Kleingewerbe konzentrieren, dann gibt es kein Arbeitslosengeld. Ebenso, wenn Du bei Arbeitslosmeldung angibst, dass Du mit Deinem Kleingewerbe mehr als 15 Stunden die Woche beschäftigt bist.

Das Kleingewerbe verschweigen darfst Du auch nicht, da Nebeneinkunft. (weder dem Arbeitgeber, noch ggf. der Bundesagentur für Arbeit).

Bei Bezug von Arbeitslosengeld sind pro Monat 165 Euro Nebeneinkünfte erlaubt. Einkünfte, die darüber hinaus gehen, werden mit dem Arbeitslosengeld gegengerechnet.

Außerdem könnte die Sache zum Problem werden, falls Du mal Gründungszuschuss (im Volksmund besser bekannt als "Ich-AG") bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen möchtest. Denn hierzu darfst Du in den vergangenen 3 Jahren vor Antragsstellung kein Gewerbe auf Deinen Namen laufen gehabt haben. Sonst wird das nichts mit dem Ich-AG-Antrag. Gründungszuschuss beantragen auf ein bereits bestehendes Kleingewerbe ist also auch nicht möglich.


quote:<hr size=1 noshade>Was ist empfehlenswerter, wenn man sich vielleicht später noch ausbauen möchte, den Eintrag ins Handelsregister und man gilt als Vollkaufmann oder keine Eintragung? <hr size=1 noshade>

Gegenfrage: Was möchtest Du mit dem Eintrag im Handelsregister bezwecken?


quote:<hr size=1 noshade>Ich möchte gern vom Großhändler Waren bestellen und sie gewinnbringend bei Ebay verkaufen. Möchte aber vielleicht nicht gleich mit meinem Vor und zunamen da stehen sondern einen Firmennamen, was ist hier zu beachten? <hr size=1 noshade>

Dass Du Dir eine saftige Abmahnung einfangen wirst, wenn als gewerblicher Verkäufer in Deinem Impressum nicht Dein Vor- und Zuname, sowie Dein Geschäftssitz auftauchen. Du kannst Dir einen themenbezogenen Namenszusatz verpassen, z.B. "Computerhandel Uschi Müller".


quote:<hr size=1 noshade>Was kommen für kosten auf mich zu bezüglich der Berufsgenossenschaft? <hr size=1 noshade>

Du musst nur Mitarbeiter dort versichern. Wenn Du Dich selber dort nicht versicherst, kommen auch keine Kosten auf Dich zu.


quote:<hr size=1 noshade>Ist eine Einstellung bei einem anderen Arbeitgeber trotzdem noch möglich? <hr size=1 noshade>

Ja, aber es muss dem Nebenverdienst zustimmen. Heimliche Nebenverdienste gelten als fristloser Kündigungsgrund.


quote:<hr size=1 noshade>Wie sieht es aus, wenn ich beispielsweise mit dem Auto geschäftlich wo hin fahren muss und muss tanken. Kann ich dann diesen Betrag von der Steuer absetzen? <hr size=1 noshade>


Für Geschäftsreisen gibt es Kilometerpauschalen. Zu Erfragen beim Steuerberater.


quote:<hr size=1 noshade>Wie genau funktioniert das mit dem Absetzen und wohin geht das? Zum Finanzamt? Was genau setzt man dann ab? Was braucht man für Voraussetzungen? <hr size=1 noshade>

Absetzen tust Du Aufwendungen und melden tust Du Umsätze. Diese sind dem Finanzamt bei Stuererklärung mitzuteilen. Zu Erfragen beim Steuerberater.

Das Ganze Steueraufkommen geht dann zum Finanzamt in die Hand von Vater Staat, der damit dann sein Unwesen treibt.


quote:<hr size=1 noshade>Brauche ich für die Anfangszeit einen Steuerberater oder eine Rechtsschutzversicherung? <hr size=1 noshade>

Einen Steuerberater würde ich bei Deinem Kenntnisstand dringend empfehlen! Rechtschutzversicherung gibt es - soweit ich weiß - für die meisten Fälle des Online-Handels nicht.



Fazit
Wir leben nicht im Schlaraffenland! Wenn das alles so einfach wäre, dann wäre morgen jeder Computerhändler.

Selbstständig mit kaum Arbeit, kaum Investition, kaum Risiko, kaum Aufwand und kaum Unternehmer-Kenntnisse - wie soll das gehen?

Irgendwo mal was gelesen oder gesehen, es interessant gefunden und selber genauso gemacht: Das alles, was Du hier angibst und fragst, ist Arbeitnehmerdenken - kein Unternehmerdenken!


Objektiv betrachtet würde ich sagen:
Du hast viel zu wenig Erfahrung und Dein Vorhaben würde
mit ca. 60% Wahrscheinlichkeit kläglich scheitern,
mit ca. 30% Wahrscheinlichkeit ohne große Verluste irgendwann mal enden,
mit ca. 8% Wahrscheinlichkeit halbwegs ordentlich laufen
und mit ca. 2% Wahrscheinlichkeit wirklich erfolgreich werden.

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