Kindesunterhslt bei Selbstständigem 18 jährigen?

29. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Angelo220501
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhslt bei Selbstständigem 18 jährigen?

Hallo,
mich, momentan noch 17 Jahre alt, beschäftigt seit längerem eine Frage:

Wenn ich mich nach meinem 18. Geburtstag als Autor Freiberuflich selbstständig mache, muss mein Vater dann bis ich mit der Schule/Ausbildung/Studium fertig bin oder höchstens bis zum 25. Lebensjar weiterhin Kindesunterhslt zahlen, oder erlischt das dann, weil ich dann eigene Einkünfte habe?

Schonmal vielen dank im Voraus.


Gruß
Angelo

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo,

jegliche Einkünfte werden beim Kindesunterhalt ab Volljährigkeit voll angerechnet.
Die Altersgrenze 25 gibt es beim Unterhalt übrigens nicht. Ein Kind welches z..B. Abi macht und danach Tiermedizin studiert kann auch durchaus älter sein als 25... Auch ein Abi, Banklehre mit anschließendem BWL Studium wird voraussichtlich länger dauern als 25... Mit 25 ist allerdings beim Kindergeld Schluss. Es sei denn es handelt sich um ein behindertes Kind. De nötigen Voraussetzungen führen dazu, dass lebenslang Kindergeld bezahlt werden kann.
Ab 18 sind beide Eltern barunterhaltsverpflichtet. Also nicht nur der Vater! Um den Haftungsanteil errechnen zu können müssen also die Einkommensverhältnisse von Vater und Mutter bekannt sein. Als Schüler der noch Zuhause wohnt, unter 21 ist und unverheiratet spricht man von einem privilegiertem Kind. Dieses ist minderjährigen Kindern gleichgestellt. ein Student muss vorrangig Bafög beantragen und bei einem Azubi wird die Ausbildungsvergütung bis 90-100 Euro angerechnet. Bei allen drei Varianten wird das Kindergeld komplett angerechnet.
Einkünfte als freiberuflicher Autor sind sicherlich schwer anzusetzen, da die Einkünfte mit jedem Monat variieren werden... Wie hier am Besten vorgegangen werden könnte, kann sicherlich ein Anwalt mit entsprechender Fachkenntnis beantworten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3014x hilfreich)

Hallo Angelo,

solange Du dich in allgemeinbildender Schulausbildung befindest, studierst oder die Erstausbildung machst, besteht der U-Anspruch (grundsätzlich).

Aber eigenes Einkommen kann auf den Bedarf angerechnet werden. Ob vollständig, teilweise oder garnicht, hängt von der Art des Einkommens und auch von dessen Höhe ab.

Hast Du beispielsweise 2000 € regelmäßiges Einkommen, bleibt der grundsätzliche Anspruch zwar erhalten, aber der Bedarf ist durch das Einkommen gedeckt.

Bei Schülern und Studenten werden Nebeneinkünfte in der Regel zur Hälfte auf den Bedarf angerechnet.
Einkünfte aus dauerhafter Selbstständigkeit aber überwiegend vollständig.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Angelo220501
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit der Barunterhaltspflicht habe ich auch schonmal irgendwo gelesen. Des Weiteren, meine ich, stand da auch was davon, das das Kind dann das Kindergeld bekäme.

Ich zittiere mal meine Mutter, „Du glaubst doch nicht das du dann von deinem Vater und von mir Unterhalt und Kindergeld ausbezahlt bekommst."

Inwiefern ist an der oberen Aussage etwas wahres dran, und hat meine Mutter recht, das mir das garnicht zusteht?

Gruß Angelo


Zitat (von kikijk):
Hallo,

jegliche Einkünfte werden beim Kindesunterhalt ab Volljährigkeit voll angerechnet.
Die Altersgrenze 25 gibt es beim Unterhalt übrigens nicht. Ein Kind welches z..B. Abi macht und danach Tiermedizin studiert kann auch durchaus älter sein als 25... Auch ein Abi, Banklehre mit anschließendem BWL Studium wird voraussichtlich länger dauern als 25... Mit 25 ist allerdings beim Kindergeld Schluss. Es sei denn es handelt sich um ein behindertes Kind. De nötigen Voraussetzungen führen dazu, dass lebenslang Kindergeld bezahlt werden kann.
Ab 18 sind beide Eltern barunterhaltsverpflichtet. Also nicht nur der Vater! Um den Haftungsanteil errechnen zu können müssen also die Einkommensverhältnisse von Vater und Mutter bekannt sein. Als Schüler der noch Zuhause wohnt, unter 21 ist und unverheiratet spricht man von einem privilegiertem Kind. Dieses ist minderjährigen Kindern gleichgestellt. ein Student muss vorrangig Bafög beantragen und bei einem Azubi wird die Ausbildungsvergütung bis 90-100 Euro angerechnet. Bei allen drei Varianten wird das Kindergeld komplett angerechnet.
Einkünfte als freiberuflicher Autor sind sicherlich schwer anzusetzen, da die Einkünfte mit jedem Monat variieren werden... Wie hier am Besten vorgegangen werden könnte, kann sicherlich ein Anwalt mit entsprechender Fachkenntnis beantworten.

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#4
 Von 
Angelo220501
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist das mit dem Anrechnen gemeint?

Als Autor hat man ja batiable Einkünfte, ist dann auch der Unterhalt variabel?

Gruß Angelo


Zitat (von Sir Berry):
Hallo Angelo,

solange Du dich in allgemeinbildender Schulausbildung befindest, studierst oder die Erstausbildung machst, besteht der U-Anspruch (grundsätzlich).

Aber eigenes Einkommen kann auf den Bedarf angerechnet werden. Ob vollständig, teilweise oder garnicht, hängt von der Art des Einkommens und auch von dessen Höhe ab.

Hast Du beispielsweise 2000 € regelmäßiges Einkommen, bleibt der grundsätzliche Anspruch zwar erhalten, aber der Bedarf ist durch das Einkommen gedeckt.

Bei Schülern und Studenten werden Nebeneinkünfte in der Regel zur Hälfte auf den Bedarf angerechnet.
Einkünfte aus dauerhafter Selbstständigkeit aber überwiegend vollständig.

Berry

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#5
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 37x hilfreich)

Deine Eltern sind dir unterhaltspflichtig, solange Du Dich in erster Ausbildung befindest. Diese wäre zügig zu absolvieren. Wenn Du Autor werden möchtest, wirst Du Autor. Dann befindest Du Dich nicht in Ausbildung und somit bis Du für Deinen Unterhalt selbst verantwortlich.
Auch das Kindergeld wird Dir vermutlich gestrichen.

Das bedeutet, dass Du Dich selbst unterhalten und versorgen musst.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37616 Beiträge, 6283x hilfreich)

Zitat (von Angelo220501):
Du glaubst doch nicht das du dann von deinem Vater und von mir Unterhalt und Kindergeld ausbezahlt bekommst."
Sie meint vllt. damit, du sollst dich nicht schon mit 18 ohne *richtige Ausbildung* in die Selbständigkeit und die wahrscheinlich brotlose Kunst des Autorentums stürzen ?
Die Familienkasse als Kindergeld-Zahlstelle wird einige Monate vor deinem 18. Geburtstag den Kindergeldberechtigten anschreiben und wissen wollen, was ab 18 ist.
Wird mitgeteilt, das Kind sei selbständig erwerbstätig, wird kein Kindergeld mehr gezahlt. Diese kleine Nabelschnur abgeschnitten.
Unterhaltsdiskussionen werden dann eher zu Hause am Küchentisch geführt...

Warum startest du deine Autorenkarriere nicht parallel zu einer guten Ausbildung?
Denk bitte auch darüber nach, wer dann für dich die Krankenversicherung bezahlen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7421 Beiträge, 3098x hilfreich)

Bei Autoren ist es das gleiche wie mit Musikern, Malern, Bildhauern, Sängern und allen Künstlern.....es gibt UNMENGEN von ihnen und nur ganz wenige können davon leben und die wenigsten richtig gut. Autor sein bedeutet weitaus mehr als nur etwas zu erzählen zu haben.....

Daher: Ausbildung machen und das Buch nebenher schreiben. Wenn man dann als Autor erfolgreich wäre, kann man den Job immer noch hinschmeißen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7421 Beiträge, 3098x hilfreich)

Ach so - was die Mutter angeht: Ich gehe davon aus, daß Sie weiterhin zu Hause wohnen?

Wenn Sie arbeiten gehen und eine eigene Wohnung haben, bleibt nur der allermeisten Teil Ihres Einkommens zum "Verprassen", der Rest geht für Miete, Nebenkosten, Strom, Telefon, Essen, Kleidung, ggf Auto und so weiter drauf (bei Mindestlohn fällt oft das Auto weg und zum Verprassen bleibt auch nichts groß) - warum sollte Ihre Mutter Ihnen dann also Obdach, Essen & Co kostenlos zur Verfügung stellen? Sie hat den Unterhalt und das Kindergeld ja bisher auch mit zur Deckung der monatlichen Verpflichtungen (auch der, die durch Sie entstehen) verwendet.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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