Kleingewerbe + 400€ Job

3. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.06.2009 09:24:33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Kleingewerbe + 400€ Job

Guten Tag,
nach 10 jähriger Berufstätigkeit hat es mich nun leider die arbeitslosigkeit erwischt.
Kein Grund den Kopf in den Sand zu stecken!
Da ich Hobbymäßig seit 7 Jahren Fotografiere (Peoplefotografie) bin ich nun zu der überlegung gekommen mich evt. dort selbstständig zu machen.
Ich würde gerne vorher ein Kleingewerbe anmelden um mal zu sehen ob es den erhofften Erfolg bringt. Damit geht man dann nicht zuviel risiko ein.
Um aber wenigstens eine kl. sicherheit zu haben würde ich nebenbei noch einen 400€ Job annehmen.
Nun meine Frage:
- Geht das bzw. was muß ich alles beachten?
- Muß ich mich selbst versichern?

Den Gesamtumsatz von 17,500€ in der Kleinunternehmerregelung werde ich (vorerst) auf keinen Fall überscheiten! Dazu benötige ich erstmal viele Aufträge.

Vielen Dank!

Mfg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Es gibt kein Kleingewerbe!
Zumindest nicht auf dem Gewerbeamt.
Dort gibt es nur EINEN Gewerbeschein.
Auf diesem kann dann angekreuzt werden, ob Sie das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich betreiben.

Unterschieden (Klein- Normalgewerbe) wird dann nur beim Finanzamt.

Warum sollte das mit dem zweiten Job nicht klappen?
Ich denke, da sollte es keine Probleme geben!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12326.06.2009 09:24:33
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn ich mich beim Gewerbeamt als Künslter bzw Foto-Designer eintrage, gehört das zum Kleingewerbe hat man mir gesagt.
Beim Finanzamt sagte man mir ich solle den Bogen "Steuerliche Anmeldung einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit" ausfüllen und das würde quasi reichen.

Habe von sowas leider noch keine Ahnung deswegen möchte ich da auch nix falsch machen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Den 400€-Job kannst Du problemlos neben dem Gewerbe machen.

Wie auch immer sich das jetzt nennt, führt die Einstufung als Kleingewerbe jedoch nicht zu einer Verringerung des Risikos.

Bei der Frage, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden soll, ist nicht nur der Umsatz wichtig, der unter 17.500€ bleiben muss. Wer hauptsächlich für gewerbliche Kunden arbeitet, kann auch bei kleinen Umsätzen davon profitieren, wenn er auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo

beachten solltest Du auch, dass bei Anmeldung eines Fotografengewerbes noch folgende, mehr oder weniger sinnige Einrichtungen auf Dich zukommen könnten:

- Handwerkskammer
- Künstlersozialkasse
- Berufgenossenschaft Druck & Papier,

die alle Dein Bestes haben wollen. Über mehr oder weniger sinnvolle Zwangsversicherungen möchte ich mich hier nicht äußern.

Schöne Ostern noch.

1x Hilfreiche Antwort

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