Kleingewerbe 1200€ Gewinn Steuern nachzahlen

5. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Canit1337
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe 1200€ Gewinn Steuern nachzahlen

Guten Abend Leute,

Ich habe letztes Jahr 01.06.19 mein Gewerbe gegründet, habe dann letze Woche meine Unterlagen von meiner Steuerberaterin zurück bekommen, sie hat auch meine EüR erstellt und ans Finanzamt übergeben. Dabei kam ein Gewinn von 1200€ raus. Die 1200€ müssen ja noch versteuert werden. Mit wie viel € Nachzahlung muss ich bei 1200€ Gewinn rechnen?

Liebe Grüße und danke im Voraus

-- Editiert von muemmel am 05.07.2020 22:39

-- Editiert von muemmel am 05.07.2020 22:41

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Zwischen 0 und 42 % - wir haben in D nämlich keinen Einheitssteuersatz.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

da du nicht sagst wie hoch dein Einkommen ist kann ich mich der Antwort von muemmel nur anschließen.

Wenn du aber noch einen "normalen" Job hast würde ich mal überschlägig mit einem Drittel rechnen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Canit1337
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

da du nicht sagst wie hoch dein Einkommen ist kann ich mich der Antwort von muemmel nur anschließen.

Wenn du aber noch einen "normalen" Job hast würde ich mal überschlägig mit einem Drittel rechnen.

Stefan


Ja habe noch einen normalen Job 1800€ netto

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

der Nettolohn ist jetzt auch nicht so ganz passend zur Frage.

Aber gut, gehen wir mal von einem zu versteuernden Einkommen von 21.000 Euro aus, dabei ledig und keine Kinder.
Dann kommt man zu einem Grenzsteuersatz von 27%, bei 1.200 wären das dann 324 Euro Steuern.

Das ist aber nur eine grobe Schätzung. Und davon ausgehend, dass es aufgrund des normalen Jobs und auch aus anderen Gründen nicht bereits zu einer Nachzahlung oder Erstattung kommt.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

naja um mich meine Vorrednern anzuschließen, es kommt drauf an. bei 1200 Eur kann es auch zu keiner Nachzahlung kommen, allerdings auch zu keiner Erstattung, die sonst ggf. angefallen wäre.
Aber eigentlich müsste die Steuerberaterin hierzu eine Antwort haben. zumindest kenne ich das so dass die einschlägigen Programme eine Schätzung mitliefern.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Natürlich kann es da zu einer Nachzahlung kommen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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