Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand weiter helfen.
Ich habe seit einigen Jahren ein Kleingewerbe laufen. Seit ca. einem Jahr erhalte ich aus gesundheitlichen Gründen eine EM Rente.
Ich habe dieses Jahr aufgrund meiner Widerrufsbelehrung zwei Abmahnungen erhalten und durch die Zahlungen an den Rechtsanwalt ist mein Gewinn für dieses Jahr weg.
Nach der zweiten Abmahnung habe ich eine Inventur gemacht und alle Waren aufgelistet die sich noch im Bestand befinden.
Ich möchte aufgrund der Abmahnungen und der Gefahr das dies wieder passieren könnte mein Kleingewerbe abmelden. (auch aus gesundheitlichen Gründen)
Wie muss ich mich gegenüber dem Finanzamt verhalten? Kann ich die Waren die sich noch im Bestand befinden privat verkaufen?
Es ist mir klar das diese in mein Privatvermögen übergehen, so zusagen als Gewinn.
Die Frage ist halt darf ich als Privat-Person die Waren verkaufen ohne das mir seiten des Finanzamtes ein Strick daraus gedreht wird?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Kleingewerbe Abmeldung
25. Dezember 2007
Thema abonnieren
Frage vom 25. Dezember 2007 | 15:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe Abmeldung
#1
Antwort vom 5. Januar 2008 | 04:36
Von
Status: Lehrling (1521 Beiträge, 464x hilfreich)
Hallo,
manchmal sind manche Sachen komplizierter, als man(n) glaubt. Manchmal sind manche Sachen aber wesentlich einfacher, als man(n) glaubt.
Das FA selber oder ein Steuerberater kann hier Klarheit schaffen. Dazu müssen wesentlich mehr Angaben auf dem Tisch liegen.
MfG
-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.259
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
18 Antworten