Hallo Zusammen,
ich arbeite zu 75% als Tourismuskaufmann und möchte nun nebenher als Regisseur an Armaturbühnen arbeiten. Dieses Jahr habe ich auch zwei Anstellungen in Aussicht und verdiene damit Geld. Was muss ich da genau Anmelden. Ein Kleingewerbe bis 17.500€? Mach ich das dann auf der Stadt? Und muss ich dann einfach nur meine Rechnungen aufheben und es bei der Steuererklärung angeben?
Vielen Dank für die Antworten.
Liebe Grüße
Marvin
Kleingewerbe Anmelden
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo Marvin,
du meldest ein Gewerbe an. Es gibt keine Unterscheidung dabei ob es ein Groß- oder Kleingewerbe ist. Man kann bis zu der Grenze von 17.500 EUR auf die Ausweisung der Umsatzsteuer verzichten. Dennoch bleibt deine Tätigkeit ein Gewerbe. Dieder Verzicht erleichtert Dir deine Buchführung eventuell, weil du keine Umsatzsteuer abführen musst und auch keine Umsatzsteuererklärung machen musst.
Das Gewerbe meldest Du bei der Stadt an. Dem Finanzamt (die melden sich nach der Anmeldung) erklärst du dann, ob du die Umsatzsteuer ausweist oder nicht.
Alle weiteren Fragen, insbesondere zur Rechnung und dem "aufheben und bei der Steuerklärung angeben" solltest du Dir innerhalb eines Existenzgründerkurs beantworten lassen. Da bekommst du Tipps und Hinweise zur ordentlichen und ordnungsmäßen Buchführung, die du mit einem angemeldeten Gewerbe machen musst.
-- Editiert von cirius32832 am 02.01.2020 13:27
Kannst du mir sagen, ob das der richtige Bogen ist:
https://formulare.virtuelles-rathaus.de/administrationCenter/Form-Solutions/08326060-01/consent?redirectId=0eff0a21-9771-4f8e-96ed-4b336f71ada7&releaseCacheId=b6864896-62d9-4e66-ac85-20d7e3cf98fc
Und auf manchen Seiten steht, dass nicht alle Berufe ein Kleingewerbe brauchen sondern Freiberuflich das machen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Man kann bis zu der Grenze von 17.500 EUR auf die Ausweisung der Umsatzsteuer verzichten. Nein - jetzt liegt die Grenze bei 22.000 Euro.
Und auf manchen Seiten steht, dass nicht alle Berufe ein Kleingewerbe brauchen sondern Freiberuflich das machen? Ja - das könnte bei einer künstlerischen Tätigkeit der Fall sein.
-- Editiert von muemmel am 02.01.2020 13:51
Das ist nicht der richtige Bogen. Da gehts doch um Datenschutz.
Ich meine auch, ein Regisseur (auch nebenberuflich) ist kein Gewerbetreibender. Vom Finanzamt als Selbständiger und du kannst angeben, dass du deine Tätigkeit freiberuflich erbringst.
Bitte--- nimm an einem Existenzgründer-Workshop der IHK teil. Diese Ausgabe lohnt sich für alle deine weiteren Aktivitäten.
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