Kleingewerbe Anmeldung als Student

5. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Meier12321
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe Anmeldung als Student

Hallo,

Ich bin Student der BAFöG bezieht. Wenn ich ein Kleingewerbe anmelde und durch Twitch Geld einnehme, zählt dann BAFöG zu dem Betrag von mehr als 8000€ den ich steuerfrei verdienen darf?
Lohnt es sich überhaupt sofort ein Kleingewerbe anzumelden? Also praktisch direkt nachdem man die Affiliate Voraussetzung erfüllt hat?
Gibt es Programme die man gut zur Buchführung nutzen kann (wenn man das machen muss)?
Außerdem würde ich gerne wissen, wie es mit einer Krankenversicherung aussieht. Fallen da Beträge an, die ich vielleicht am Anfang garnicht tragen kann oder sind diese von Einkommen abhängig?
Dazu habe ich auch gelesen, dass man bei der Anmeldung des Kleingewerbes angeben kann, dass man "Affiliate Dienstleister" ist. Wäre das wirklich möglich? Und kann man dann auch auf weiteren Internetseiten Geld einnehmen, die über Twitch und Youtube hinausgehen?
Meine letzte Frage würde sich auf den Gründungszuschuss beziehen. Habe ich überhaupt ein Recht auf diesen?

Vielen Dank im Voraus

Notfall oder generelle Fragen?

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Meier12321):
Lohnt es sich überhaupt sofort ein Kleingewerbe anzumelden?

Da man in Deutschland keine Kleingewerbe anmelden kann, die erste Frage in welchem Land das spielt?



Zitat (von Meier12321):
Meine letzte Frage würde sich auf den Gründungszuschuss beziehen. Habe ich überhaupt ein Recht auf diesen?

Das dürfte sich aus den Bedingungen desjenigen ergeben der diesen Gründungszuschuss gewährt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Meier12321):
Wenn ich ein Kleingewerbe anmelde
Das wirst du nicht schaffen. Du kannst höchstens ein Gewerbe anmelden. Dieses unter der sog. Kleinunternehmer-Regelung nach UStG führen.
Zitat (von Meier12321):
Also praktisch direkt nachdem man die Affiliate Voraussetzung erfüllt hat?
Nicht---nachdem---, und wie gesagt, Kleingewerbe geht nicht.
Zitat (von Meier12321):
dass man bei der Anmeldung des Kleingewerbes
Wo hast du denn das gelesen? Gilt dein Fragenkomplex für Deutschland?
Zitat (von Meier12321):
sind diese von Einkommen abhängig?
Ja. So ist es.
Zitat (von Meier12321):
Meine letzte Frage würde sich auf den Gründungszuschuss beziehen.
Meinst du den von der Bundesagentur für Arbeit?

Zusammengefasst: Dir sei ein Existenzgründer-Grundkurs bei der IHK empfohlen. So ein WE-Workshop kann schon gute Grundlagen-(Er)kenntnisse bringen.
https://www.ihk.de/existenzgruendung-und-unternehmensfoerderung

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#3
 Von 
Meier12321
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das wirst du nicht schaffen. Du kannst höchstens ein Gewerbe anmelden. Dieses unter der sog. Kleinunternehmer-Regelung nach UStG führen.

Tut mir Leid für die Frage, aber worin liegt der Unterschied eines Kleingewerbes und eines Gewerbes, welches unter der Kleinunternehmer-Regelung nach UStG geführt wird?

Zitat (von Anami):
Nicht---nachdem---, und wie gesagt, Kleingewerbe geht nicht.

Was soll denn "nicht nachdem" heißen? Sollte ich schon von Anfang an ein Gewerbe anmelden, obwohl ich keine gewinnbringenden Absichten hatte?

Zitat (von Anami):
Ja. So ist es.

Muss ich das dann extra beantragen oder wird mir nach der Anmeldung des Gewerbes ein Schreiben zugeschickt?


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dir sei ein Existenzgründer-Grundkurs bei der IHK empfohlen.

Kann ich nur uneingeschränkt beipflichten.



Zitat (von Meier12321):
aber worin liegt der Unterschied eines Kleingewerbes und eines Gewerbes, welches unter der Kleinunternehmer-Regelung nach UStG geführt wird

Was genau ist Dir denn an
Zitat (von Harry van Sell):
Da man in Deutschland keine Kleingewerbe anmelden kann

unverständlich?



Zitat (von Meier12321):
Muss ich das dann extra beantragen oder wird mir nach der Anmeldung des Gewerbes ein Schreiben zugeschickt?

Keine Ahnung worauf Du Dich da beziehst?



Zitat (von Meier12321):
Sollte ich schon von Anfang an ein Gewerbe anmelden, obwohl ich keine gewinnbringenden Absichten hatte?

Gewinnbringende Absichten sind für ein Gewerbe bzw. dessen Anmeldepflicht irrelevant, man hat die Absicht unternehmerisch zu handeln, das löst die Anmeldepflicht aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Meier12321
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ja kein Grund unhöflich zu werden.
Ich kann nur das sagen, was ich bis jetzt an Infos gesammelt habe und im Internet steht leider überall Kleingewerbe. Es wird nicht erwähnt, dass man solche nicht anmelden kann, sondern ein Gewerbe Kleinunternehmer-Regelung nach UStG führen muss!
Dir ist es wahrscheinlich unverständlich, warum man nicht unhöflich wird.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Mit 8000 Euro Einkommen ist man zwar nicht steuerpflichtig, aber das Bafög wird mit soviel Einkommen natürlich gekürzt. Und Krankenversicherungsbeiträge zahlt man dann auch - für die Familienversicherung verdient man einfach zuviel...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Meier12321
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Mit 8000 Euro Einkommen ist man zwar nicht steuerpflichtig, aber das Bafög wird mit soviel Einkommen natürlich gekürzt. Und Krankenversicherungsbeiträge zahlt man dann auch - für die Familienversicherung verdient man einfach zuviel...


Vielen Dank für die Antwort. Das mein BAFöG gekürzt wird habe ich mir schon gedacht, jedoch habe ich die Frage schwammig formuliert. Mich würde interessieren, ob ich dem BAFöG Amt jetzt schon bescheid geben muss oder erst beim nächsten Mal wenn ich die Förderung beantrage.
Ab welcher Summe pro Monat wäre es denn für eine Familienversicherung "zu viel"? Ist es möglich dass ich in einer Familienversicherung bleibe, wenn ich z.B unter 450€ im Monat verdienen würde?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Einkommen ist dem Bafögamt sofort zu melden. Was die Familienversicherung anbelangt, so bleibt man da drin, wenn man als Selbständiger nicht mehr 445 Euro im Monat verdient.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
Meier12321
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich bald mein BAFöG neu beantragen muss, werde ich da die Angaben machen, jedoch weiß ich ja nicht wie viel ich überhaupt einnehmen werde.
Ich werde am Anfang unter diesem Betrag von 445€ mit Sicherheit bleiben.

Ich würde mich gerne noch nach der Buchführung erkundigen. Was muss ich dabei beachten? Gibt es vielleicht Software, die sich (besonders gut für "Anfänger") eignet?

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Am Ende eines Monats wissen Sie genau, welche Einnahmen und Ausgaben Sie in der Selbständigkeit hatten - der Einwand ist insofern unverständlich.
Was Buchführung anbelangt, würde es bei einem solchen Minigewerbe völlig genügen, Einnahmen und Ausgaben samt Datum in einem Heft oder einer Datei zu vermerken und Rechnungen/Quittungen aufzubewahren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Meier12321):
worin liegt der Unterschied eines Kleingewerbes und eines Gewerbes,
Es gibt keinen.
Da es gar kein Kleingewerbe gibt, kann es keinen Unterschied zum Gewerbe geben.
Wenn du dir einprägst, dass es kein Kleingewerbe gibt---- bist du schon 1 Schritt weiter. Auf der Unternehmer-Leiter.
Es gibt Gewerbe (unendlich viel Einnahmen,Ausgaben, Steuern usw).
Und es gibt Gewerbe nach Kleinunternehmer-Regelung. (Umsatz begrenzt auf X € p.a., )
Zitat (von Meier12321):
Sollte ich schon von Anfang an ein Gewerbe anmelden, obwohl ich keine gewinnbringenden Absichten hatte?
Wie bitte? Nein, wenn du keine Absicht hast, ein Gewerbe zu eröffnen, mit dem du Gewinn erzielen willst, dann brauchst du das nicht tun.
Frage: Welche Absichten hast du denn ? :???: Ich las oben:
Zitat (von Meier12321):
und durch Twitch Geld einnehme,


Das Grundlegende und auch etliches zur Buchführung gibts für wenig Geld in kurzer Zeit von Experten erklärt ---bei der IHK.
----------------------------------------
p.s. Nein, ich bin keiner von der IHK, der Workshop-Teilnehmer sucht. ;)
Aber du bist der 3456. Existenzgründer in diesem Jahr, der mit diesem *Kleingewerbe* um die Ecke kommt.
Du bist auch der xte, der hier die anderen Beiträge zum gleichen Thema nicht mal vorher gelesen hat. Für jeden möchte hier wieder der Urschleim erklärt werden. :augenroll:

Sorry, das ist das kleine 1x1 eines selbständigen Anfängers. Zu Beginn ist man allermeistens ein Gewerbetreibender nach der Kleinunternehmer-Regelung.
Das ist sowohl im Hauptgewerbe als auch im Nebengewerbe möglich.
Manche bleiben immer Kleinunternehmer, manche beenden den *Spaß* wieder, manche entwickeln ihr Gewerbe zu mehr als einem Kleinunternehmen. Das geschieht schon durch die Überschreitung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze.

Du solltest also außer dein Produkt gut zu kennen auch das Mindeste zum *Unternehmertum* wissen.
Zitat (von Meier12321):
im Internet steht leider überall Kleingewerbe.
Nein, das ist falsch. Also lies bitte die richtigen Infos von richtigen Stellen.

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#12
 Von 
Meier12321
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nein, das ist falsch. Also lies bitte die richtigen Infos von richtigen Stellen.


"Die richtigen Infos". Sehr leicht sowas zu sagen wenn man "richtigen Infos" schon weiß nicht?
In die Lage eines anderen versetzen wurde wohl auch nie erlernt. Und selbst wenn es das kleine 1x1 ist, dann kann man wohl einfach auf einen Post verweisen der das schon behandelt anstatt unhöflich zu werden oder irre ich mich da?

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#13
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Bitte schön: https://www.ihk.de/existenzgruendung-und-unternehmensfoerderung

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#14
 Von 
Meier12321
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Am Ende eines Monats wissen Sie genau, welche Einnahmen und Ausgaben Sie in der Selbständigkeit hatten - der Einwand ist insofern unverständlich.


Naja ich bin mir was das angeht ein wenig unsicher, da ich nicht glaube, dass ich jeden Monat die gleichen Einnahmen machen werde. Aber ich glaube ich berate mich am besten mit dem BAFöG Amt in meiner Uni.

Zitat (von muemmel):
Was Buchführung anbelangt, würde es bei einem solchen Minigewerbe völlig genügen, Einnahmen und Ausgaben samt Datum in einem Heft oder einer Datei zu vermerken und Rechnungen/Quittungen aufzubewahren.


Okay, also muss ich dafür keine besonderen Formalitäten einhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Meier12321):
anstatt unhöflich zu werden oder irre ich mich da?
Du irrst dich. Hier wird niemand unhöflich.
mE wäre es unhöflich, zu schreiben, guck erst mal die 3000 Beiträge vor dir an.
Doch, ich kann mich durchaus in die Lage anderer versetzen. Genau deshalb schreibe ich hier. Genau deshalb empfahl ich dir den Gründerkurs.
Es geht bei dir um das Grundwissen. Das kann ein Forum nicht leisten, denn es türmen sich aus jeder Antwort wieder neue Fragen deinerseits auf. Merkst du das nicht?

Da du mir noch nicht geantwortet hast, welchen Gründungszuschuss du meinst, hier meine höfliche Antwort :
Falls du den GRZ der Arbeitsagentur nach § 93 SGB III meinst, hättest du grundsätzlichen Anspruch darauf, mindestens
-wenn du arbeitslos wärst,
-wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hättest,
-wenn du ein von einer berechtigten Stelle zu tragfähig erklärtes Konzept deiner Existenzgründung (Businessplan) vorweisen könntest.
Andere Institutionen werden auch *Gründungszuschüsse* gewähren, wahrscheinlich heißen die aber anders. Wahrscheinlich auch nicht für solche Geschäftsideen wie deine.

Zitat (von Meier12321):
dass ich jeden Monat die gleichen Einnahmen machen werde.
Selbständige haben zu >98% niemals jeden Monat die gleichen Einnahmen. Außerdem haben sie auch immer unterschiedliche Betriebsausgaben.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Naja ich bin mir was das angeht ein wenig unsicher, da ich nicht glaube, dass ich jeden Monat die gleichen Einnahmen machen werde. Natürlich nicht - aber wo genau ist jetzt das Problem, dem Amt mitzuteilen, man habe im Monat X soundviel Euro Gewinn gehabt? Sie sollen das ja nicht VORHER tun, sondern wenn der Monat um ist...
Okay, also muss ich dafür keine besonderen Formalitäten einhalten? Nein - ein so kleines Unternehmen muß das in der Tat nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Meier12321):
Sollte ich schon von Anfang an ein Gewerbe anmelden, obwohl ich keine gewinnbringenden Absichten hatte?

Wer einen Gewerbetrieb errichtet, muß dies bei der zuständigen Behörde anzeigen. (Sprich: anmelden) Eine Erlaubnis ist nur für einige bestimmte erlaubnispflichtige Gewerbe erforderlich.

Gewerbe hat drei Voraussetzungen:

1. Es muß sich um eine gewerbliche Tätigkeit handeln. Also nicht: freiberufliche Tätigkeit, Landwirtschaft oder die Verwaltung ausschließlich eigenen Vermögens.

2. Die Tätigkeit muß "nachhaltig" sein, das heißt: auf Dauer angelegt, nicht nur einmalig.

3. Es muß Gewinnerzielungsabsicht bestehen. Gewinnerzielung ist nicht notwendig.

Keine Gewinnerzielungsabsicht, kein Gewerbe.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nein, wenn du keine Absicht hast, ein Gewerbe zu eröffnen, mit dem du Gewinn erzielen willst, dann brauchst du das nicht tun.

Zitat (von eh1960):
Keine Gewinnerzielungsabsicht, kein Gewerbe.

Das ist und bleibt falsch - egal wie oft man es wiederholt ...

Die Erfüllung vom Punkt 1. und 2. reicht bereits aus um die Anzeigepflicht an der Backe zu haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Meier12321
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist und bleibt falsch - egal wie oft man es wiederholt ...

Die Erfüllung vom Punkt 1. und 2. reicht bereits aus um die Anzeigepflicht an der Backe zu haben.

Naja mir geht es jetzt eher weniger darum wann ich eins anmelden hätte sollen. Ich weiß, dass ich jetzt ein Gewerbe unter der Kleinunternehmerregelung anmelden muss, um über genannte Internetseiten Geld einnehmen zu dürfen. Meine größte Sorge ist nur, dass ich auf einmal Kosten vorgehalten bekomme, die ich im schlimmsten Falle nicht tragen kann, von denen ich nichts wusste.

1. Ich weiß bislang dass ich solange ich unter 445€ im Monat verdiene in der Familienversicherung bleibe. Somit fallen hier fürs Erste keine Kosten an. Und solange ich schön fleißig alles aufschreibe was ich verdiene und ausgebe (über das Gewerbe) kommen da auch keine Kosten auf mich zu, richtig?

2. Steuern muss ich erst zahlen wenn ich über mehr als ca. 8600€ (habe den genauen Betrag nicht mehr in Gedanken) im Jahr verdiene, bis zu diesem Betrag ist alles Steuerfrei so wie ich es verstanden habe.

3. Ich muss dem BAFöG Amt über meine Einkünfte bescheid geben, auch wenn diese sehr gering sind.

4. Mir ist auch bewusst, dass die Anmeldung selbst zwischen 20 und 30€ kosten soll.

Kommen weitere Kosten oder ähnliches auf mich zu?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Meier12321):
Sollte ich schon von Anfang an ein Gewerbe anmelden, obwohl ich keine gewinnbringenden Absichten hatte?
Zitat (von Harry van Sell):
man hat die Absicht unternehmerisch zu handeln, das löst die Anmeldepflicht aus.
Jo, genau so.
Zitat (von Anami):
Wie bitte? Nein, wenn du keine Absicht hast, ein Gewerbe zu eröffnen, mit dem du Gewinn erzielen willst, dann brauchst du das nicht tun. Frage: Welche Absichten hast du denn ?
Wenn man meine Antwort auf deine Frage im Zusammenhang liest, sollte ersichtlich sein, dass ich genau das ausgedrückt habe.

Du merkst, worauf es ankommt? Aufs WORT. ---- Also geh zum Gründer-Workshop. Die Kosten kannst du sogar von der Steuer absetzen.
Zitat (von Meier12321):
Kommen weitere Kosten oder ähnliches auf mich zu?
Siehst du, schon wieder ´n neues Problem mit Frage.
Zitat (von Meier12321):
Und kann man dann auch auf weiteren Internetseiten Geld einnehmen, die über Twitch und Youtube hinausgehen?
?? Noch ´ne Frage...

Ganz allg.: Ein Unternehmen und sei es noch so klein, sollte man nicht gründen, wenn man als Student von Cent zu Cent rechnet und verständlich alles auf Naht gerechnet wird und man nur die Einnahmen leuchten sieht. ...paar Klicks und der Twitch-Rubel rollt. :crazy:

Natürlich kommen andere, weitere Kosten auf einen Existenzgründer zu. Das sind Betriebsausgaben. Denn Unternehmer haben einen Betrieb und dafür auch Ausgaben, die sie von den Einnahmen tw. absetzen können.
Die, die man nicht absetzen kann, bleiben als *echte* Kosten beim Unternehmer kleben.
Und was ist dann der Gewinn?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Meier12321
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie bitte? Nein, wenn du keine Absicht hast, ein Gewerbe zu eröffnen, mit dem du Gewinn erzielen willst, dann brauchst du das nicht tun. Frage: Welche Absichten hast du denn ?


Hm ich glaube wohl kaum, dass irgendwer mit dem Streaming beginnt, weil man damit Hauptberuflich durchstarten will oder in irgendeiner weise Geld verdienen will. Ich habe tatsächlich damit angefangen, weil es mir einfach Spaß gemacht hat bei Streams vorbeizuschauen und ich mir dachte warum nicht selbst Streamen? Können ja vllt nette Leute in den Chatroom kommen!
Also zusammengefasst aus [b][b]Spaß[/b][/b]!
Erst als Twitch selbst mir die Benachrichtigung geschickt hat, dass ich Teil des Affiliate Programms werden darf hab ich mich überhaupt damit befasst! So und solange ich Streame ohne diesem Programm beizutreten brauche ich kein Kleingewerbe! Erst wenn ich Geld mit dem Streaming verdienen möchte.Richtig?

Zitat (von Anami):
Siehst du, schon wieder ´n neues Problem mit Frage.


Also darf ich keine Fragen stellen? Sind nicht Foren eben dafür da Probleme zu lösen?

Zitat (von Anami):
?? Noch ´ne Frage...


Ja genau noch eine Frage!

Zitat (von Anami):
Ein Unternehmen und sei es noch so klein, sollte man nicht gründen, wenn man als Student von Cent zu Cent rechnet und verständlich alles auf Naht gerechnet wird und man nur die Einnahmen leuchten sieht. ...paar Klicks und der Twitch-Rubel rollt. :crazy:


Huh wie kommt es dann dass so viele Studenten unter den kleinen Streamern leben? Ich glaube das sind alle samt Abbrecher richtig? oh tut mir leid mal wieder eine Frage....
Seh ich nur die Einnahmen leuchten? Nein sonst würde ich mich ja wohl nicht so sehr um die Ausgaben bzw. um die Zahlungen kümmern die sonst noch anfallen können, sondern einfach dem Affiliate Programm beitreten und mich absolut nicht informieren!
Und nach diesem Kommentar brauchst du mir nicht sagen dass du höflich bist!

Zitat (von Anami):
Natürlich kommen andere, weitere Kosten auf einen Existenzgründer zu. Das sind Betriebsausgaben. Denn Unternehmer haben einen Betrieb und dafür auch Ausgaben, die sie von den Einnahmen tw. absetzen können.
Die, die man nicht absetzen kann, bleiben als *echte* Kosten beim Unternehmer kleben.
Und was ist dann der Gewinn?


Ja und welche Höhen betragen diese z.B? gilt das überhaupt für Leute die am Anfang vielleicht nur 30-40€ im Monat einnehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Meier12321):
Huh wie kommt es dann dass so viele Studenten unter den kleinen Streamern leben?

Weil viele sich einfach keine Gedanken darüber machen.

Ich hatte letztens einen der un die 8000 an die Krankenkasse nachzahlen muss. Finanzamt rechnet / diskutiert noch wie viel er ihnen schuldet.
Mit etwas Pech hat er zum Start Schulden im Gegenwert eines Kleinwagens.



Zitat (von Meier12321):
Also zusammengefasst aus Spaß!

Spaß ist kein Gewerbe.



Zitat (von Meier12321):
So und solange ich Streame ohne diesem Programm beizutreten brauche ich kein Kleingewerbe! Erst wenn ich Geld mit dem Streaming verdienen möchte.Richtig?

Wie gesagt, falsches wird durch Widerholungen nicht richtiger.



Zitat (von Meier12321):
Ja und welche Höhen betragen diese z.B?

Keine Ahnung, woher sollen wir das wissen?
Wie man das kalkuliert lernt man in den Gründerseminaren.



Zitat (von Meier12321):
gilt das überhaupt für Leute die am Anfang vielleicht nur 30-40€ im Monat einnehmen?

Ja klar.
Kosten gibt es sogar, wenn man 0 EUR verdient. So entstehen dann Schulden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Meier12321):
Sind nicht Foren eben dafür da Probleme zu lösen?
Was du alles glaubst...Das wär schön, ist oft und sehr häufig gar nicht so.
Ein Forum ist nicht in der Lage, anderer Leute Probleme zu lösen---und das noch gratis, kostenlos und evtl. ganz umsonst.
Du hast leider noch nicht einmal die Funktion eines Forums verstanden.
Ein Forum kann Fragen beantworten und Hinweise geben (aber nicht bis ultimo, wenn es aus guten Gründen genau für solche Fragen professionelle Helfer solcher Frage-und Problemkreise gibt. zB. die IHK.
Du bist nicht der erste und letzte Fragesteller, der diesen Hinweis für Existenzgründer und IHK bekommt.
Zitat (von Meier12321):
....brauche ich kein Kleingewerbe!
Schon wieder! Falsch!
Zitat (von Meier12321):
Erst wenn ich Geld mit dem Streaming verdienen möchte.Richtig?
Das willst du ja--also hast du Gewinnerzielungsabsicht. Bitte red dir nichts schön und billig--- das kann böse und teuer werden.
Zitat (von Meier12321):
Huh wie kommt es dann dass so viele Studenten unter den kleinen Streamern leben?
Frag sie doch. :grins:
Zitat (von Meier12321):
Ja und welche Höhen betragen diese z.B? gilt das überhaupt für Leute die am Anfang vielleicht nur 30-40€ im Monat einnehmen?
Die Höhe ist sehr unterschiedlich. Diese Frage kann ich nicht einmal unhöflich beantworten. Es gibt Leute, die betreiben ihr kleines Gewerbe nebenberuflich und nehmen über lange Zeit nur sehr wenig und oft auch Null ein. Auch die haben Kosten und Ausgaben, die bezahlt werden müssen. Die nehmen das dann evtl. aus anderen Töpfen (zB aus den Einnahmen des Haupterwerbs. Oder von OMA). Das ist zwar nicht Sinn der Sache, aber oft Fakt.
Den alten Spruch kennst du evtl.? ---Außer Spesen nix gewesen---

Oh, @HvS nennt 8.000,-Rückforderung der KV...+ FA... mit noch X
Da ist das, was mir zu Ohren kam, dagegen recht popelig: nur ca 3.500.- an die KV für **Kleingewerbe**, von FA hat er nichts erzählt. :sad:

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Ja und welche Höhen betragen diese z.B? gilt das überhaupt für Leute die am Anfang vielleicht nur 30-40€ im Monat einnehmen? Welche Betriebsausgaben Sie haben, müssen Sie schon selbst wissen - Sie wollen ja das Gewerbe ausführen und nicht wir.
Oh, @HvS nennt 8.000,-Rückforderung der KV...+ FA... mit noch X
Da ist das, was mir zu Ohren kam, dagegen recht popelig: nur ca 3.500.- an die KV für **Kleingewerbe**, von FA hat er nichts erzählt.
Vielleicht alle mal ein bißchen den Ball flachhalten? Der TE hat sich doch hier extra nach Steuern und nach der Krankenversicherung erkundigt, um halt nicht in solche Fallen zu tappen. Da muß man ihn dann auch nicht mit Leuten gleichsetzen, die sich offenbar um nichts gekümmert haben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Meier12321
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Meier12321):
....brauche ich kein Kleingewerbe!
Schon wieder! Falsch!
Zitat (von Meier12321):
Erst wenn ich Geld mit dem Streaming verdienen möchte.Richtig?
Das willst du ja--also hast du Gewinnerzielungsabsicht. Bitte red dir nichts schön und billig--- das kann böse und teuer werden.

Falsch! Das will ich ja jetzt eben noch nicht! Sonst wäre schon seit anfang an ein Donation Button da und auch dem Affiliate Programm wäre ich ohne weiteres beigetreten! Ich habe weder das eine noch das andere gemacht, weil ich das eben nur aus Spaß mache. Für Leute die Spaß nicht verstehen... Ich mache es um mich mit Menschen zu unterhalten und gemeinsam mit ihnen über Sachen zu lachen, die mir passieren (als Beispiel).
Also habe ich keine Gewinnerzielungsabsicht! Und nennt man nicht schön und billig reden, sondern ist schliht und einfach das Prinzip von Twitch, Youtube und co.! Muss man aber nicht verstehen....

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Meier12321
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ja und welche Höhen betragen diese z.B? gilt das überhaupt für Leute die am Anfang vielleicht nur 30-40€ im Monat einnehmen? Welche Betriebsausgaben Sie haben, müssen Sie schon selbst wissen - Sie wollen ja das Gewerbe ausführen und nicht wir.


Achso, also z.B wenn ich ein neues Mikrofon brauche, weil mein aktuelles z.B kaputt ist? Ich meine Auf Youtube und Twitch bezogen gibt es ja eigentlich keine Ausgaben, man investiert nur Zeit in diese Sachen, sofern man alle digitalen Inhalte selbst erstellt so wie z.b Layouts, Szenenübergänge etc..
Ich habe es bloß so aufgefasst, dass ich zwingend Betriebsausgaben haben muss, was wahrscheinlich falsch ist.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

@TE.
Deine erste Frage in diesem Forum war im Unterforum *Existenzgründung*:

Zitat (von Meier12321):
Wenn ich ein Kleingewerbe anmelde und durch Twitch Geld einnehme
Zitat (von Meier12321):
Lohnt es sich überhaupt sofort ein Kleingewerbe anzumelden?
Nach >20 Beiträgen schreibst du noch ---> Kleingewerbe. Sorry, aber wo liegt dein Problem?
Es gibt kein K-L-E-I-N-G-E-W-E-R-B-E
Es interessiert hier weder ein xy Button noch ein AffenProgramm.

Zitat (von Meier12321):
Das will ich ja jetzt eben noch nicht!
Was denn jetzt? Noch kein Geld einnehmen, noch kein Gewerbe anmelden, noch keine Absicht zu ... haben? Nichts verkaufen? Was soll dann deine 1. Frage? :???:
Zitat (von Meier12321):
Also habe ich keine Gewinnerzielungsabsicht!
Dann melde kein Gewerbe an, verkaufe nichts, nimm kein Geld mit Twitch ein, sondern hab nur Spaß, lass dir diesen Spaß was kosten und studiere --- die Grundzüge von Gewerbe.
Zitat (von Meier12321):
Ich habe es bloß so aufgefasst, dass ich zwingend Betriebsausgaben haben muss, was wahrscheinlich falsch ist.
Du weißt nicht, was alles Betriebsausgaben sind?

Ganz leise von mir: Das lernt man auch beim IHK-Gründer-Seminar. Das lohnt sich.
Zitat (von muemmel):
die sich offenbar um nichts gekümmert haben...
Na, das ist nicht raus. Manchmal tritt einer in die Kniekehlen.

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#28
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von eh1960):
Keine Gewinnerzielungsabsicht, kein Gewerbe.

Das ist und bleibt falsch - egal wie oft man es wiederholt ...

Das ist und bleibt richtig, egal wie oft Sie es bestreiten.
Zitat:

Die Erfüllung vom Punkt 1. und 2. reicht bereits aus um die Anzeigepflicht an der Backe zu haben.

Nein.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#29
 Von 
Meier12321
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
@TE.
Deine erste Frage in diesem Forum war im Unterforum *Existenzgründung*:
Zitat (von Meier12321):
Wenn ich ein Kleingewerbe anmelde und durch Twitch Geld einnehme
Zitat (von Meier12321):
Lohnt es sich überhaupt sofort ein Kleingewerbe anzumelden?
Nach >20 Beiträgen schreibst du noch ---> Kleingewerbe. Sorry, aber wo liegt dein Problem?
Es gibt kein K-L-E-I-N-G-E-W-E-R-B-E


Falls es dir nicht aufgefallen ist kann ich so gleich 2 Sachen machen:
1. Dich nerven
2. Zeit beim Schreiben einsparen!
Mir ist klar, dass es keins gibt. Habe ich auch in einigen Kommentaren klar gemacht!

Zitat (von Anami):
Es interessiert hier weder ein xy Button noch ein AffenProgramm.


Ach hat da wer keine Ahnung von Twitch/Youtube? Wie gesagt sind diese "xy" Button und das "Affenprogramm" (welche es unter diesem Namen nicht gibt!) auf Twitch und Youtube aufzufinden! Bitte informiere dich doch mal darüber :) .

Zitat (von Anami):
Was denn jetzt? Noch kein Geld einnehmen, noch kein Gewerbe anmelden, noch keine Absicht zu ... haben? Nichts verkaufen? Was soll dann deine 1. Frage? :???:


Es geht darum, WENN ich Geld einnehmen möchte! Nicht, dass ich es jetzt sofort möchte!

Zitat (von Anami):
Dann melde kein Gewerbe an, verkaufe nichts, nimm kein Geld mit Twitch ein, sondern hab nur Spaß, lass dir diesen Spaß was kosten und studiere --- die Grundzüge von Gewerbe.


Ich weiß echt nicht ob du überhaupt weißt was Twitch ist... Das kostet absolut gar nichts!
Und studiere------Höfflichkeit!

Zitat (von Anami):
Du weißt nicht, was alles Betriebsausgaben sind?
Ganz leise von mir: Das lernt man auch beim IHK-Gründer-Seminar. Das lohnt sich.


Ganz leise von mir: Da weiß wer wohl nicht was Twitch ist.


0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Meier12321
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von eh1960):
Keine Gewinnerzielungsabsicht, kein Gewerbe.

Das ist und bleibt falsch - egal wie oft man es wiederholt ...

Das ist und bleibt richtig, egal wie oft Sie es bestreiten.
Zitat:

Die Erfüllung vom Punkt 1. und 2. reicht bereits aus um die Anzeigepflicht an der Backe zu haben.

Nein.


Also so wie ich das jetzt verstanden habe, muss ich ein Gewerbe anmelden, nur wenn ich über z.B Donations, Subscriber und durch Werbung Geld verdienen möchte. Das Gewerbe würde dann unter der Kleinunternehmer Regelung laufen, da ich sowieso eher geringe Einkünfte haben würde.

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