Hallo Liebes Community,
gerne möchte ich ein Nebengewerbe anmelden, in Form eines Raumplaners.
Möbel mit Hilfe einer Software planen, entwerfen und anschließend die Daten an eine Schreinerei oder Industrie weitergeben. Die Teile werden wie gewünscht hergestellt und an Kunden übergeben.
Meine Frage wäre jetzt, bräuchte ich für so einen Nebenberuf eine gewisse Qualifikation?
Einen Meistertitel verfüge ich, aber nicht für die Tätigkeit.
Das CAD Zeichnen habe ich durch meine Meisterweiterbildung mir angeeignet und das entwerfen der Möbel ist meine Leidenschaft.
Ich würde mich freuen wenn Ihr mir paar Tipps geben könntet, wie ich da am besten vorgehen kann.
Kleingewerbe - Möbelteileplaner
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Man sollte wissen was man macht - nicht nur technisch, sondern auch juristisch und steuerechtlich.
Als erstes solte man mal eines der Existenzgründungsseminare machen.
ZitatMöbel mit Hilfe einer Software planen, entwerfen und anschließend die Daten an eine Schreinerei oder Industrie weitergeben. :
Es soll nicht überheblich klingen, aber zwischen Kreativ und gut individuelle CAD Lösungen bauen und dem entwickeln einer Software die es Endanwendern ermöglicht tragfähige und umsetzbare Individual-Lösungen selber zu bauen liegen Welten. Ich halte eine Software aus dem Bauch für gar nicht (betriebswirtschaftlich) entwickelbar.
Sie sollten sich vielleicht eher als Dienstleister verstehen und vielleicht einfach Mal mir einem Fertigungsbetrieb in Kontakt treten.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:
gerne möchte ich ein Nebengewerbe anmelden, in Form eines Raumplaners.
Ein "Nebengewerbe" setzt immer ein "Hauptgewerbe" voraus.
Möbel mit Hilfe einer Software planen, entwerfen und anschließend die Daten an eine Schreinerei oder Industrie weitergeben. Die Teile werden wie gewünscht hergestellt und an Kunden übergeben.
Zitat:Meine Frage wäre jetzt, bräuchte ich für so einen Nebenberuf eine gewisse Qualifikation?
Spontane Einschätzung: nein. Es ist keine tischlerische Tätigkeit (die macht ja das beauftragte Unternehmen), sondern der Entwurf von Möbeln.
Da stellt sich ggf. eher die Frage, ob das ein Gewerbe ist oder freiberufliche Tätigkeit, allerdings ist die Tätigkeit eines Designers nur dann freiberuflich, wenn er besondere Anforderungen erfüllt (Design-Studium o.ä.). Mal vereinfacht gesagt.
Zitat:Einen Meistertitel verfüge ich, aber nicht für die Tätigkeit.
Steht es in irgendeinem Zusammenhang?
Dann wäre es als Nebengewerbe sogar dann zulässig, wenn es eine meisterpflichtige Tätigkeit sein sollte - vorausgesetzt, die Wertschöpfung übersteigt nicht das übliche Bruttoeinkommen eines Gesellen in diesem Handwerksgewerbe.
Auch das wiederum vereinfacht gesagt.
Aber auf den ersten Blick sehe ich hier keine "meisterpflichtige" handwerkliche Tätigkeit.
Zitat:Ich würde mich freuen wenn Ihr mir paar Tipps geben könntet, wie ich da am besten vorgehen kann.
Als Meister ist man doch Mitglied in der HWK und der zuständigen Innung. Warum fragt man die nicht mal?
ZitatHallo Liebes Community, :
gerne möchte ich ein Nebengewerbe anmelden, in Form eines Raumplaners.
Möbel mit Hilfe einer Software planen, entwerfen und anschließend die Daten an eine Schreinerei oder Industrie weitergeben. Die Teile werden wie gewünscht hergestellt und an Kunden übergeben.
Meine Frage wäre jetzt, bräuchte ich für so einen Nebenberuf eine gewisse Qualifikation?
Einen Meistertitel verfüge ich, aber nicht für die Tätigkeit.
Das CAD Zeichnen habe ich durch meine Meisterweiterbildung mir angeeignet und das entwerfen der Möbel ist meine Leidenschaft.
Ich würde mich freuen wenn Ihr mir paar Tipps geben könntet, wie ich da am besten vorgehen kann.
ZitatMan sollte wissen was man macht - nicht nur technisch, sondern auch juristisch und steuerechtlich. :
Als erstes solte man mal eines der Existenzgründungsseminare machen.
Zitat:Zitat:
gerne möchte ich ein Nebengewerbe anmelden, in Form eines Raumplaners.
Ein "Nebengewerbe" setzt immer ein "Hauptgewerbe" voraus.
Möbel mit Hilfe einer Software planen, entwerfen und anschließend die Daten an eine Schreinerei oder Industrie weitergeben. Die Teile werden wie gewünscht hergestellt und an Kunden übergeben.
Zitat:Meine Frage wäre jetzt, bräuchte ich für so einen Nebenberuf eine gewisse Qualifikation?
Spontane Einschätzung: nein. Es ist keine tischlerische Tätigkeit (die macht ja das beauftragte Unternehmen), sondern der Entwurf von Möbeln.
Da stellt sich ggf. eher die Frage, ob das ein Gewerbe ist oder freiberufliche Tätigkeit, allerdings ist die Tätigkeit eines Designers nur dann freiberuflich, wenn er besondere Anforderungen erfüllt (Design-Studium o.ä.). Mal vereinfacht gesagt.
Zitat:Einen Meistertitel verfüge ich, aber nicht für die Tätigkeit.
Steht es in irgendeinem Zusammenhang?
Dann wäre es als Nebengewerbe sogar dann zulässig, wenn es eine meisterpflichtige Tätigkeit sein sollte - vorausgesetzt, die Wertschöpfung übersteigt nicht das übliche Bruttoeinkommen eines Gesellen in diesem Handwerksgewerbe.
Auch das wiederum vereinfacht gesagt.
Aber auf den ersten Blick sehe ich hier keine "meisterpflichtige" handwerkliche Tätigkeit.
Zitat:Ich würde mich freuen wenn Ihr mir paar Tipps geben könntet, wie ich da am besten vorgehen kann.
Als Meister ist man doch Mitglied in der HWK und der zuständigen Innung. Warum fragt man die nicht mal?
Vielen Dank, das sich so schnell welche Antworten.
Hallo Harry van Sell,
Ich würde hauptsächlich nur die technischen Sachen machen, juristische sowie steuerliche Aufgaben würden an die zuständigen Stellen übergeben werden.
kalledelhaie
„Es soll nicht überheblich klingen, aber zwischen Kreativ und gut individuelle CAD Lösungen bauen und dem entwickeln einer Software die es Endanwendern ermöglicht tragfähige und umsetzbare Individual-Lösungen selber zu bauen liegen Welten. Ich halte eine Software aus dem Bauch für gar nicht (betriebswirtschaftlich) entwickelbar.
Sie sollten sich vielleicht eher als Dienstleister verstehen und vielleicht einfach Mal mir einem Fertigungsbetrieb in Kontakt treten."
Hallo kalledelhaie,
mit dem CAD bin ich ziemlich vertraut, da weiß ich welche zum Einsatz kommen.
Das ist nicht meine Sorge.
Hallo eh1960,
Spontane Einschätzung: nein. Es ist keine tischlerische Tätigkeit (die macht ja das beauftragte Unternehmen), sondern der Entwurf von Möbeln.
Da stellt sich ggf. eher die Frage, ob das ein Gewerbe ist oder freiberufliche Tätigkeit, allerdings ist die Tätigkeit eines Designers nur dann freiberuflich, wenn er besondere Anforderungen erfüllt (Design-Studium o.ä.). Mal vereinfacht gesagt.
Ein Designer wäre ich in der Hinsicht nicht,
ich würde nur die Möbel entwerfen/planen die vom Kunden gewünscht werden.
Z.b eine Küche, Wohnzimmerschrank, etc.
Die HWK wäre dann der nächstes Schritt.
Damit bist du ein Gewerbetreibender.ZitatIch würde hauptsächlich nur die technischen Sachen machen, :
Du kannst auch ohne Meistertitel beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden.
Wenn es ein Nebengewerbe ist, dann eben das bei der Anmeldung mitteilen.
Beim Finanzamt kannst du dich als selbständiger gewerbetreibender Kleinunternehmer melden.
--------------------------------------
Zum Forum:
Du brauchst weder die vorigen Beiträge alle zitieren noch brauchst du zum Antworten nochmals die Texte der User kopieren.
Sondern ganz einfach:
Unter dem Beitrag findet sich der blaue Button ANTWORTEN.
Einfach diesen anklicken--- und antworten.
Dann Absenden
Danke
Werde es mir für die Zukunft merken, danke Anami.
Meine Frage ist aber ob ich den Beruf ohne weitere Qualifikationen ausüben darf.
Das ist kein Beruf, auch wenn du das so nennst.
Du möchtest ein Gewerbe betreiben. Das kannst du tun.
Für das CAD-Möbel-Entwerfen ist kein Meistertitel erforderlich.
Du musst auch kein Tischler, Möbeltischler, Ingenieur oder Innenarchitekt sein.
Ein Raumplaner ist etwas anders.
Du möchtest Möbel planen, die dann in Räumen stehen.
Du hast einen anderen Beruf--- in dem du auch angestellt bist oder schon gewerblich selbständig arbeitest.
Sonst wäre deine neue Idee kein NEBEN-Gewerbe.
In jedem Beruf gibt es ja gewisse Sachen wo man berüchtigten sollte.
Nehmen wir ein Beispiel:
Ein Kunde bestellt eine Treppe,
meine Arbeit ist es mit einem Programm die Treppe so zu gestalten wie der Kunde es haben möchte, außerdem sollten die gewissen Festigkeit und Stabilität beachtet werden.
Anschließend werden die Konstruktionspläne an einen Metallbauer übergeben, anhand von den Plänen erstellt er die Treppe.
Anschließend bekomme ich die Treppe, welche direkt zum Kunden geliefert wird.
Für so eine Tätigkeit wir doch sicherlich ein Meistertitel im Metallhandwerk benötigt, soweit ich es weiß.
Das gleiche gibt’s doch sicherlich bei der Herstellung von Schränken, Möbel etc.
Oder ist es hier anderst?
Zitatjuristische sowie steuerliche Aufgaben würden an die zuständigen Stellen übergeben werden. :
Wie meinst Du das?
Als Unternehmer ist die zuständige Stelle der Unternehmer - kein anderer.
ZitatMeine Frage ist aber ob ich den Beruf ohne weitere Qualifikationen ausüben darf. :
Ja, das würde ich so sehen.
ZitatDas ist kein Beruf, :
Natürlich ist Konstrukteur ein Beruf - auch wenn es den einen oder anderen überraschend mag ...
ZitatFür so eine Tätigkeit wir doch sicherlich ein Meistertitel im Metallhandwerk benötigt, soweit ich es weiß. :
Der Betrieb des Metallbauers sollte über einen Meister verfügen, ja.
ZitatDas gleiche gibt’s doch sicherlich bei der Herstellung von Schränken, Möbel etc. :
Auch der Betrieb des Schreiners sollte über einen Meister verfügen, korrekt.
Für steuerliche Sachen gibt es ja Steuerberater/Steuerbüros für die ich dann bezahle. Ebenso für juristische Sachen.
Sicherlich hat ein Metallbauer einen Meistereingestellt oder ist selber Meister.
Aber er stellt ja die Treppe nach meinen Wünschen. Er haftet ja nicht dafür, sondern ich.
Das überrascht mich nicht. Ist der TE denn ein Konstrukteur? Ein Konstrukteur hat/braucht iaR eine Ausbildung, oft sogar ein Studium.ZitatNatürlich ist Konstrukteur ein Beruf :
Ja, hier ist es anderst schön. Der Betrieb dieses Tischlers, der auch nach deinen Plänen dann Möbel herstellt, wird vielleicht einen Meister im Betrieb haben. Muss nicht unbedingt so sein.ZitatOder ist es hier anderst? :
Wie bitte? Bleib doch beim Möbelbau.ZitatAber er stellt ja die Treppe nach meinen Wünschen. Er haftet ja nicht dafür, sondern ich. :
Du lieferst nur zu. Nämlich die CAD-Planung für ein Möbelstück. Für die korrekte Herstellung haftet der Tischler. Denn der stellt das Möbelstück her. Der Kunde kauft es nicht bei dir, sondern beim Tischler.
Oder wie hast du es dir gedacht? Etwa so?
Du hast einen Interessenten/Kunden. Du planst am PC mit CAD im Auftrag deines Kunden ein Möbelstück. Dann lässt du es von einem Tischler nach diesen Plänen herstellen. Das fertige Möbelstück verkaufst du dann deinem Kunden.
So?
Dann haften mehrere--- im Fall des Falles. Oder sie streiten sich. Mindestens 3.
Egal, ob einer Meister oder Konstrukteur ist.
Genau so meine ich wie du es mit deinem letzten Beispiel es beschrieben hast.
Tut mir leid für Unverständnisse.
Kunde gibt mir im Auftrag ein Möbelstück nach seinen Wünschen zu erstellen,
für den Rest kümmere ich mich komplett. Ohne das ein weiterer mit dem Kunden in kontakt kommt.
Deshalb ist hier meine Frage ob so eine Tätigkeit ohne einem Meister, Ingenieur, etc gegründet werden kann?
ZitatDeshalb ist hier meine Frage ob so eine Tätigkeit ohne einem Meister, Ingenieur, etc gegründet werden kann? :
Würde ich so sehen, ja
ZitatIst der TE denn ein Konstrukteur? :
Seiner beschreibung nach schon.
ZitatEin Konstrukteur hat/braucht iaR eine Ausbildung, oft sogar ein Studium. :
Eine Ausbildung hat er ja, ein Studium braucht es hier nicht.
Ja. Du kannst für solche Tätigkeiten ein Gewerbe anmelden.ZitatDeshalb ist hier meine Frage ob so eine Tätigkeit ohne einem Meister, Ingenieur, etc gegründet werden kann? :
Falls du Ausländer bist, brauchst du eine Arbeitserlaubnis. Auch für eine gewerbliche Arbeit.
In dem Formular zur Gewerbeanmeldung musst du dann deine gewerbliche Tätigkeit kurz beschreiben--- also, was du tust, was du herstellst.
ZitatDeshalb ist hier meine Frage ob so eine Tätigkeit ohne einem Meister, Ingenieur, etc gegründet werden kann? :
Grundsätzlich sehe ich hier erstmal kein Problem, glaube aber im Hinterkopf zu haben, dass man für bestimmte Gewerke wie Treppen (Zusatz-)Qualifikationen benötigt.
Ich würde es sichherheitshalber mit einer Versicherung abstimmen, die Berufshaftpflicht Versicherungen anbietet.
Das war ein Beispiel aus dem Metallbau.Zitatdass man für bestimmte Gewerke wie Treppen (Zusatz-)Qualifikationen benötigt. :
Der TE will Möbel, Schränke usw. *planen*.
ZitatKunde gibt mir im Auftrag ein Möbelstück nach seinen Wünschen zu erstellen, :
Zitatglaube aber im Hinterkopf zu haben, dass man für bestimmte Gewerke wie Treppen (Zusatz-)Qualifikationen benötigt. :
Du meinst so was we die statischen Berechnungen?
Die kann auch der Metallbauer machen.
Wenn man Möbel beim Tischler bestellt, ist der dafür verantwortlich, daß die Möbel alle gesetzlichen und sonstigen relevanten Vorgaben erfüllen. Das gilt auch, wenn man für dritte fertigen läßt und wenn man selbst per CAD die Gestaltung vorgibt. Im Zweifelsfall muß der Tischler drauf hinweisen, daß etwas nicht geht oder nicht erlaubt ist.
Eine formelle Qualifikation ist für das beschriebene Geschäftsmodell meiner Meinung nach nicht nötig, außer für den beauftragten Tischler, selbstverständlich.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten