Hallo, wir bzw. Meine Frau will einen Barfshop eröffnen. Erstmal nur neben ihrem Job wo sie jetzt angestellt ist. Jetzt ist sie schwanger und will das in dem Mutterschaftsjahr machen und schauen wie es läuft und ob man das evtl. Sogar vollzeit machen kann.
Meine Frage ist, weil sie ja jetzt schwanger ist und dann auch elterngeld bekommt, sollen wir das Gewerbe auf mich anmelden und sie dann auf 450 Euro Basis da anmelden oder das Gewerbe auf sie anmelden??
Kennt sich da jemand mit aus wie man das am besten machen könnte weil soweit ich weiß werden ja ihre Einkünfte aufs elterngeld angerechnet oder
Kleingewerbe Schwangerschaft
29. Oktober 2020
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Frage vom 29. Oktober 2020 | 11:53
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 7x hilfreich)
Kleingewerbe Schwangerschaft
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#1
Antwort vom 29. Oktober 2020 | 12:59
Von
Status: Unbeschreiblich (120079 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist, weil sie ja jetzt schwanger ist und dann auch elterngeld bekommt, sollen wir das Gewerbe auf mich anmelden und sie dann auf 450 Euro Basis da anmelden :
Soll man Betrug und Hinterziehung von Abgaben begehen?
Zitatoder das Gewerbe auf sie anmelden?? :
Oder legal handeln?
#2
Antwort vom 29. Oktober 2020 | 14:04
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 7x hilfreich)
Warum ist es illegal das Gewerbe auf mich zu melden und sie dort ein zu stellen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. Oktober 2020 | 16:25
Von
Status: Schlichter (7212 Beiträge, 1514x hilfreich)
https://www.hartz4.org/elterngeld-minijob/#:~:text=Wollen%20Sie%20Ihren%20Minijob%2C%20w%C3%A4hrend,dies%20436%2C50%20Euro%20monatlich.
Zitat:Eltern haben während des Elterngeldbezugs grundsätzlich die Möglichkeit, eine Beschäftigung auszuüben. Im Durchschnitt dürfen die Mütter und Väter allerdings nicht mehr als 30 Wochenstunden im jeweiligen Elterngeldmonat arbeiten. Arbeiten Sie mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt pro Monat, entfällt der Elterngeldanspruch.
Dementsprechend ist es aber durchaus möglich, neben dem Elterngeld einen Minijob auszuüben. Grundsätzlich sollten Sie dabei allerdings beachten, dass die Einkünfte aus dem 450-Euro-Job auf das Elterngeld angerechnet werden. Einkünfte beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
#4
Antwort vom 29. Oktober 2020 | 19:02
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:
Meine Frage ist, weil sie ja jetzt schwanger ist und dann auch elterngeld bekommt, sollen wir das Gewerbe auf mich anmelden und sie dann auf 450 Euro Basis da anmelden oder das Gewerbe auf sie anmelden??
Das Gewerbe muss derjenige anmelden, der es errichtet und betreibt.
Und derjenige, der es anmeldet, ist dann auch dafür verantwortlich. Insofern funktioniert die Idee von vornherein so nicht.
#5
Antwort vom 29. Oktober 2020 | 23:10
Von
Status: Schlichter (7212 Beiträge, 1514x hilfreich)
Im übrigen ist so ein 450 EUR Job für die Frau dann nicht mal eben eingerichtet. Dazu gehört ein Arbeitsvertrag, Stundennachweise usw. Und diese Stundennachweise will dann auch irgendwann mal der Prüfer der Sozialversicherung sehen...
Ist es das wirklich wert?
#6
Antwort vom 30. Oktober 2020 | 10:45
Von
Status: Gelehrter (10694 Beiträge, 4208x hilfreich)
Zitatsollen wir das Gewerbe auf mich anmelden und sie dann auf 450 Euro Basis da anmelden oder das Gewerbe auf sie anmelden?? :
Bevor Ihr euch den Kopf darüber zerbrecht...
ZitatMeine Frau will einen Barfshop eröffnen. .....Jetzt ist sie schwanger :
- Vielleicht Ihr erstmal darüber nachdenken, ob das grade der richtige Zeitpunkt für einen solchen Schritt ist?
- Wie soll es weitergehen, wenn das mit der Schwangerschaft vorbei und das Baby da ist?
- Will Deine Frau mit dem Neugeborenen im Barfshop stehen, oder hast Du die Zeit dazu das Vollzeit zu machen?
- Habt Ihr genügend finanzielle Reserven oder Einkommen, um Shop, Kind und euer Leben zu finanzieren?
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