Hallo liebe Gemeinde,
mein Name ist Robert, ich bin 38 Jahre alt und Hauptberuflich Handwerksmeister.
Jetzt haben wir aber den Fall, dass wir bei Ebay und eben auch bei Kleinanzeigen relativ viel verkauft haben. Da wir dies gerne tun und nun nicht das Problem bekommen möchten, haben wir überlegt, nun ein Kleingewerbe damit an zu melden. Frage ist was am geschicktesten ist ob eingetragener Kaufmann Klein Gewerbe oder Kleinunternhmer.
Die Frage ist halt nur, welche Kosten und Aufwand damit einher gehen. Wenn wir als Kleingewerbe dann Garantie Gewehrleistung und Rechnung erstellen sollen/müssen, ist die Frage ob das Sinn macht.
Dann wäre allerdings noch die Frage, wie es sich steuerlich verhält, gibt es hier die Möglichkeit das Kleingewerbe steuerlich ab zu setzen oder sonstige Vorteile möglich sind?
Kleingewerbe mit möglichst geringen Kostenfaktor
gibt es hier die Möglichkeit das Kleingewerbe steuerlich ab zu setzen Nö. Sie werden staunen, aber üblicherweise hat man bei einem Gewerbe einen Gewinn. Diesen kann man nicht nur nicht absetzen, nein, man zahlt man sogar Einkommensteuer darauf.
Wenn wir als Kleingewerbe dann Garantie Gewehrleistung und Rechnung erstellen sollen/müssen, ist die Frage ob das Sinn macht. Wiederum nö - die Frage ist eher, ob Sie nicht längst ein Gewerbe haben, dass Sie halt nur unangemeldet betreiben. Falls ja, sind damit natürlich diverse Pflichten verbunden.
Das wird schon mal eh nichts.Zitat :nun ein Kleingewerbe damit an zu melden.
Seit wann verkauft ihr schon eure Artikel? Verkauft ihr als Privatperson?
Dann bist du doch sicher beim Gewerbeamt und beim Finanzamt schon gemeldet, oder?Zitat :Hauptberuflich Handwerksmeister.
Am geschicktesten ist es, einen Wochenend-Workshop zur Existenzgründung zu buchen, um jetzt noch das Grundlegendste für das Führen eines kleinen Unternehmens zu erfahren.Zitat :Frage ist was am geschicktesten ist
Die Kosten dafür kann man dann noch als Betriebsausgaben geltend machen.
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Es gibt kein "Kleingewerbe". Und "Kleinunternehmer" betrifft nur die umsatzsteuerliche Seite.Zitat :ein Kleingewerbe damit an zu melden. Frage ist was am geschicktesten ist ob eingetragener Kaufmann Klein Gewerbe oder Kleinunternhmer.
Als gewerblicher Verkäufer hast Du alle Pflichten (Gewährleistung, Buchhaltung, ...) zu erfüllen.Zitat :Wenn wir als Kleingewerbe dann Garantie Gewehrleistung und Rechnung erstellen sollen/müssen, ist die Frage ob das Sinn macht.
Das Gewerbe sollte wohl Gewinn erzielen ... was also steuerlich absetzen?Zitat :Dann wäre allerdings noch die Frage, wie es sich steuerlich verhält, gibt es hier die Möglichkeit das Kleingewerbe steuerlich ab zu setzen oder sonstige Vorteile möglich sind?
Und damit agiert ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit schon gewerblich.Zitat :Jetzt haben wir aber den Fall, dass wir bei Ebay und eben auch bei Kleinanzeigen relativ viel verkauft haben.
Also ich versuche mal alle Fragen und Antworten von euch zu beantworten bzw. darauf ein zu gehen.
Zumal möchte ich mich erst einmal entschuldigen für die durchaus dummen Fragen. Ich versuche gerade ein Gefühl dafür zu entwickeln, was möglich bzw. nötig ist, um entsprechend für uns weitere Entscheidungen zu treffen, wie wir mit dem Thema umgehen.
Wir haben mal versucht zu interpretieren, ab wann man als gewerblich gilt und wann nicht.
Die Antwort aus dem Internet ist so unnötig wie verwirrend... Wenn man Gegenstände verkauft, um daraus Gewinn zu erziehlen...
Macht man das nicht immer, wenn man etwas verkauft, man will es ja schließlich nicht verschenken, oder?? Aber ist hier die Mutter die bei Vinted die Sachen der Babys die man nicht mehr braucht verkauft, schon gewerblich?
Bin ich gewerblich wenn ich die Bauteile meines Rechners beim Umbau auf einen neueren verkaufe? Bin ich gewerblich, wenn ich mein Haus saniere und das nicht mehr gebrauchte Material verkaufe?
Ich denke die Grenzen verschwimmen hier und die Dosis macht das Gift und diese Überlegung haben wir gerade. Entweder weniger verkaufen und in deutlich privaten Bereich, oder eben Kleingewerbe anmelden und auf sicher gehen.
Auch finde ich online immer wieder den Steuerfreibetrag als Anhaltspunkt, was man steuerfrei dazu verdienen darf... da komme ich natürlich bei weitem nicht dran, geschweige an den Doppelten Betrag für die Zusammenveranlagung. Aber ich verstehe, dass hier die Absicht Gewinn zu erziehlen als Business gemeint ist... das ist bei uns allerdings nicht der Fall, sondern ehr die Tatsache der Nachhaltigkeit. Neues Handy altes weg... Neues Rechner alter weg... Haus sanieren Rest weg... und und und. Das ist meines erachtens auch der Grund warum es Kleinanzeige und Ebay gibt. Aber kaufen wir bewusst Ware, um diese dann mit Gewinn weiter zu verkaufen?NEIN! Wir machen auch sonst keine Dienstleistungen oder sonst was.
Ich bin im Angestellten Verhältnis und nicht Selbstständig.
Ansonsten machen wir ganz normal unsere Steuererklärung wie jeder andere auch, deswegen auch die Frage ob ein Kleingewerbe in Sachen Steuern, oder sonst was, mit in der Steuererklärung berücksichtigt wird und wenn ja wie, oder ob dies eine komplett separate Geschichte ist.
Aber könnte mir grundsätzlich noch jemand einen Tipp geben als was man dann bei normalen Verkäufen ein Kleingewerbe anmeldet und mit welchen Kosten man rechnen muss.
Seit wann wir verkaufen... immer mal ein wenig (in den letzten Jahren sehr wenig). Aber dieses Jahr ist es mehr geworden und wir wollen alles richtig machen und natürlich Ärger vermeiden.
Aber vielleicht habt ihr Recht und ich mache einfach mal einen Wochenendkurs um die nötigen Daten zu erfassen.
Ich weis auch das ich hier viele Fragen gestellt habe, die man nicht eben in einen kleinen Text beantworten kann.
Zitat :Aber ist hier die Mutter die bei Vinted die Sachen der Babys die man nicht mehr braucht verkauft, schon gewerblich?
Ab einem gewissen Umfang ja. Dazu folgender Hinweis:
Zitat:Wann ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?
Wenn Sie regelmäßig Artikel verkaufen.
Wenn Sie Artikel einkaufen, um sie weiterzuverkaufen.
Wenn Sie speziell für den Verkauf hergestellte Artikel anbieten.
Wenn Sie wiederholt größere Mengen an Waren verkaufen.
Wenn Sie mit Gewinnerzielungsabsicht handeln.
Ihr habt keine Ahnung, was wollt ihr also interpretieren?Zitat :Wir haben mal versucht zu interpretieren
Es gibt zigtausende Antworten im Netz, warum suchst du nun die falscheste raus?Zitat :Wenn man Gegenstände verkauft,
Wenn du hauptberuflich Handwerksmeister bist und deine Partnerin die Kindersachen der eigenen Kinder verkauft, ist das etwas völlig anderes, als wenn du als Handwerksmeister neben deinem eigentlichen Beruf noch Gegenstände herstellst und verkaufst.Zitat :Aber ist hier die Mutter die bei Vinted die Sachen der Babys die man nicht mehr braucht verkauft, schon gewerblich?
Also kommts, wie immer, darauf an.
Auf dich/euch und auf die Gegenstände in Menge und Art, die du/ihr als Privatpersonen online verkauft.
Ja. Auch ohne Existenzgründerkurs könntest du hier lernen:Zitat :Aber könnte mir grundsätzlich noch jemand einen Tipp geben als was man dann bei normalen Verkäufen ein Kleingewerbe anmeldet und mit welchen Kosten man rechnen muss.
1. Man kann ein --Kleingewerbe-- nirgendwo anmelden.
2. Eine Person ist niemals gewerblich. Evtl. betreibt sie ein Gewerbe. Klein oder groß ist dem Gewerbeamt wurscht. Dem Finanzamt wäre es nicht wurscht, aber es würde nur wissen wollen, wie hoch der geschätzte Jahresumsatz wäre.
3. Dosis heißt Menge und Gift ist es, wenn mtl. 30 gleiche Strampler oder Kinderschuhe oder mtl. 20 selbst gefertigte Stühle oder Gartenzwerge oder Kaminbestecke online verkauft werden.
4. Der Verkauf von eigenen/gebrauchten Gegenständen, die man nicht mehr benötigt, ist weder eine gewerbliche Tätigkeit noch fallen Kosten dafür an.
5. Falls der Verkauf von eigenen Sachen außer Freude und Nachhaltigkeit und Platzbedarf auch noch einen Bezug zu Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe hat---> wäre der Erlös steuerfreies, ungiftiges Einkommen aus Vermögensumwandlung und als solches bei der Soz-Behörde anzugeben.
Fassen wir es mal zusammen:
Davon ausgehend, dass das hier zutreffend ist ->
Zitat :als Handwerksmeister neben deinem eigentlichen Beruf noch Gegenstände herstellst und verkaufst
handel(s)t Du/ Ihr bereits gewerblich.
Was du machen willst nennt sich nebenberufliche Selbstständigkeit und da gibt es einiges zu beachten.
Neben Sachmängelhaftung, Buchführung etc. solltest Du Dir vor allem Gedanken um die allgemeine Haftungsrisiken als Unternehmer Gedanken machen, und die Risiken, die alleine daraus resultieren, dass Du ein Produkt herstellst.
-> Produktsicherheitsverordnung
-> Produkthaftungsgesetz
etc....
Dann gibt es Grenzen (Verdienst/Zeitlicher Aufwand), bei denen das nebenberufliche irgendwann in Frage gestellt wird, woraus sich gravierende Änderungen bezüglich der Regelung der Sozialversicherung ergeben können.
Weiterführend sich Gedanken über die Mitgliedschaft in entsprechender Berufsgenossenschaft machen.
Wichtiger Punkt, der gerne vergessen wird:
Man sollte in Bezug auf den Hauptarbeitgeber klären, ob es eventuell Konflikte geben könnte.
Als Beispiel:
Wenn man Hauptberuflich als angestellter Schreiner bei einem Möbelhersteller Tische herstellt und gleiches dann in seiner nebenberuflichen Selbstständigkeit tut und diese unter eigenen Namen verkauft, besteht die große Chance, dass man die längste Zeit Angestellter war und sich dann voll auf seine Selbstständigkeit konzentrieren kann.
Bitte den Kontext oder einfach einen ganzen Satz beachten.Zitat :ist das etwas völlig anderes, als wenn du als Handwerksmeister neben deinem eigentlichen Beruf noch Gegenstände herstellst und verkaufst.
NÖ. Absolut nicht. Das ist aus den Erläuterungen des TE gar nicht zu lesen.Zitat :Was du machen willst nennt sich nebenberufliche Selbstständigkeit und da gibt es einiges zu beachten.
Was tun sie?
Wenn sie das tun, ist es nichts von dem, was du hier ausbreitest.Zitat :die Mutter die bei Vinted die Sachen der Babys die man nicht mehr braucht verkauft...wenn ich die Bauteile meines Rechners beim Umbau auf einen neueren verkaufe?...wenn ich mein Haus saniere und das nicht mehr gebrauchte Material verkaufe?
Also noch bitte nicht falsch verstehen... Das mit Vinted war ein reines Beispielt. Meine Frau und ich sind beide berufstätig und meine Frau hat wenig mit Kleinanzeigen etc zu tun, ich mache das eigentlich nur des Platz wegen, hatte aber Sorge das dies für ein Jahr recht viel ist im Vergleich zu den letzten Jahren. Um eine Größenordnung zu nennen 190 Anzeigen in 12 Jahren also ca 16/Jahr
Mein Beruf hat auch überhaupt gar nichts damit zu tun was ich bei Kleinanzeigen verkaufe. Ich stelle auch nichts her. Es geht hier rein um wie zuvor angesprochen um ausschließlich von uns gebrauchte Sachen wie altes Handy PC Karten, die nicht mehr gebraucht werden, unser ausrangierter 3d-Drucker oder halt über gebliegene Sachen von der Haussanierung wie eine Dampfsperre, wo wir von 2 Rollen nur eine genutzt haben, gebrauchte Wanduhr oder auch mal Ikea Schränke die über waren da wir uns neue gekauft haben.
Es gehr hier nicht um eine Dienstleistung oder hergestellte Produkte, sondern viel mehr um über geliebene Sachen. Aber konnte ich das aus dem kontext so verstehen, das dies dann nicht ´´giftige´´ Sachgüter sind?
Danke erst einmal für die Hilfestellung
Zitat :Es geht hier rein um wie zuvor angesprochen um ausschließlich von uns gebrauchte Sachen wie altes Handy PC Karten, die nicht mehr gebraucht werden, unser ausrangierter 3d-Drucker oder halt über gebliegene Sachen von der Haussanierung....
Du / Ihr wollt also eigentlich überflüssigen Hausstand und sonstige Altlasten zu Geld machen?
Dafür braucht Ihr kein Gewerbe....
Zitat :Wenn man Gegenstände verkauft, um daraus Gewinn zu erzielen...
Macht man das nicht immer, wenn man etwas verkauft, man will es ja schließlich nicht verschenken, oder?
Bekommst Du für dein altes Handy, die PC Karten, den ausrangierten Drucker, oder auch die übriggebliebenen Ikea Schränke mehr Geld, als Du dafür ausgegeben hast?
Realistisch gesehen, wohl eher nicht, oder?
Und damit ist es , auch wenn Du durch die Verkäufe Geld einnimmst, kein Gewinn, sondern immer noch ein Verlust.
Zitat :Bitte den Kontext oder einfach einen ganzen Satz beachten.
Ja hättest Du das mal getan...
Zitat :Davon ausgehend, dass das hier zutreffend ist ->
Deutsche Sprache, schwere Sprache....
-- Editiert von User am 14. Oktober 2025 15:21
genauso sehe ich das auch, aber ich habe eben einen speziellen Fall, wo ich mir nicht sicher bin.
Ich habe insgesamt 100 Rollen Filament gekauft, für unser Hobby 3d Druck... jetzt wollen wir das DG ausbauen und natürlich stören die jetzt und liegen uns vor den Füßen... Der Verkauf ist jetzt ein Reinverlust da wir diese günstig weg kommen wollen und aus den Füße. Aber 100x sind viele und entsprechend mach ich mir da Sorgen ob ich da einen auf dem Sack bekomme dafür... danach müsste ich mir diese wieder kaufen, wenn wir das Hobby weiter betreiben
-- Editiert von User am 14. Oktober 2025 15:30
Zitat :Wenn wir als Kleingewerbe dann Garantie Gewehrleistung und Rechnung erstellen sollen/müssen, ist die Frage ob das Sinn macht.
Nein, natürlich nicht.
Zitat :Am geschicktesten ist es, einen Wochenend-Workshop zur Existenzgründung zu buchen, um jetzt noch das Grundlegendste für das Führen eines kleinen Unternehmens zu erfahren.
Wissen Sie eigentlich was man auf der Meisterschule alles lernt!?
Zitat :Und damit agiert ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit schon gewerblich.
Mal wieder kräftig an der Glaskugel gerubbelt!?
Zitat :Um eine Größenordnung zu nennen 190 Anzeigen in 12 Jahren also ca 16/Jahr
@ Robert,
vergessen Sie das Ganze mit Gewerbe etc. einfach. Da kräht kein Hanhn danach.
Und lassen Sie sich auch nicht durch die Panikmache hier im Forum verunsichern.
Ja. Richtig verstanden.Zitat :sondern viel mehr um über geliebene Sachen. Aber konnte ich das aus dem kontext so verstehen, das dies dann nicht ´´giftige´´ Sachgüter sind?
Offenbar lernt man nicht, wie man im Internet nach einfachen Antworten sucht.Zitat :Wissen Sie eigentlich was man auf der Meisterschule alles lernt!?
Und nachdem man alles erklärt hat, kommt der Meister mit der eigentlichen Frage...Zitat :aber ich habe eben einen speziellen Fall,
Ja, ich würde gern mal Mäuschen sein in der Meisterschule...Zitat :da wir diese günstig weg kommen wollen und aus den Füße.
-- Editiert von User am 14. Oktober 2025 15:33
-- Editiert von User am 14. Oktober 2025 15:35
-- Editiert von User am 14. Oktober 2025 15:37
Zitat :Offenbar lernt man nicht, wie man im Internet nach einfachen Antworten sucht.
Das liegt daran, dass es "DIE" Antwort dort nicht gibt.
Danke erst einmal ich kam mir schon maximal schuldig vor und hatte schon Angst, dass ich hier eine Straftat begehe...
Zugegeben weiß ich schon was in der Meisterschule gelernt wird... auch wenn das schon ein paar Monde her ist. Selbstständigkeit war da sicher auch ein Thema allerdings ist es ein anderes Thema wenn man angestellt ist und nebenbei etwas machen möchte.
Aber mal auf das Thema zurück zu kommen, wenn man das doch ausweiten wollen würde und man dies bewusst Nebenberuflich machen wollen würde mit gebrauchten und Teil neuen Produkten, welchen Aufwand und Kosten müsste man dann rechnen... es würde mich einfach mal brennend interessieren. Ich weiß das hier unterschiedliche Kosten je nach Anmeldung existieren.
Bürokratischen Aufwand, nebenberuflichen Aufwand, unbekannten Kostenaufwand, Steuern viel oder wenig, wenn sie zu zahlen sind. Steuerzahlung nennt das Finanzamt.Zitat :welchen Aufwand und Kosten müsste man dann rechnen..
Eine Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt kostet zwischen 15€ und 70€...sagt die KI.Zitat :Ich weiß das hier unterschiedliche Kosten je nach Anmeldung existieren.
Genaues sagt dein Gewerbeamt für dein geplantes Gewerbe.
Kommt also drauf an.
Ist man nebenberuflich gewerblich tätig, möchte evtl. noch die BG und die IHK Mitgliedsbeiträge haben. Unterschiedlich...und ...Kommt also drauf an.
Ist man nebenberuflich freiberuflich tätig, wird man idR Mitglied in einer Kammer...mit Mitgliedsbeitrag. Ob und wieviel...Kommt also drauf an.
Was kostet noch was? zB. Notwendige Versicherungen. Kommt also drauf an.
Robert, du merkst, es ist ein sehr weites Feld und...und wie @9elfer richtig schrieb: Es gibt nicht DIE eine Antwort im Netz. Deshalb hast du dich wohl auf *Gegenstände* fixiert?
Es gibt aber durchaus richtige Antworten zu ---Kleingewerbe---. Das ist wie mit *Bielefeld*.
Ganz weites Feld. Ich frag mal ins Blaue: Alle aus dem 3-D-Drucker?Zitat :mit gebrauchten und Teil neuen Produkten,
nein nichts aus dem 3-d Drucker, sondern alles um den 3D-Drucker Filamente Druckköpfe etc...
also dann die Überlegung neue gekaufte Ware und Gebrauchtware wie bei Kleinanzeige auch zu verkaufen
Nein, aus ertragssteuerlicher Sicht führt das im Normalfall weder zu einem Gewinn, noch zu einem Verlust, sondern ist ein Nullsummenspiel, §6 Abs.1 Nr.5 EStG.Zitat :Du / Ihr wollt also eigentlich überflüssigen Hausstand und sonstige Altlasten zu Geld machen?
Dafür braucht Ihr kein Gewerbe....
Zitat (von terus):
Wenn man Gegenstände verkauft, um daraus Gewinn zu erzielen...
Macht man das nicht immer, wenn man etwas verkauft, man will es ja schließlich nicht verschenken, oder?
Bekommst Du für dein altes Handy, die PC Karten, den ausrangierten Drucker, oder auch die übriggebliebenen Ikea Schränke mehr Geld, als Du dafür ausgegeben hast?
Realistisch gesehen, wohl eher nicht, oder?
Und damit ist es , auch wenn Du durch die Verkäufe Geld einnimmst, kein Gewinn, sondern immer noch ein Verlust.
taxpert
Zitat :§6 Abs.1 Nr.5 EStG.
Da wir hier keinen Gewerbetreibenden haben, ist sein Hausstand kaum Betriebsvermögen.
Ja, das geht.Zitat :also dann die Überlegung neue gekaufte Ware und Gebrauchtware wie bei Kleinanzeige auch zu verkaufen
Auch der Verkauf von zuvor privat angeschafften Gegenständen kann grundsätzlich zu einer gewerblichen Tätigkeit führen.Zitat :Da wir hier keinen Gewerbetreibenden haben, ist sein Hausstand kaum Betriebsvermögen.
taxpert
Hallo,
Konkret würde ich das dann als "Hobbyaufgabe" o.ä. anbieten.Zitat:Ich habe insgesamt 100 Rollen Filament gekauft, für unser Hobby 3d Druck... jetzt wollen wir das DG ausbauen und natürlich stören die jetzt und liegen uns vor den Füßen... Der Verkauf ist jetzt ein Reinverlust da wir diese günstig weg kommen wollen und aus den Füße. Aber 100x sind viele und entsprechend mach ich mir da Sorgen ob ich da einen auf dem Sack bekomme dafür... danach müsste ich mir diese wieder kaufen, wenn wir das Hobby weiter betreiben
In einem einzigen Fall (hier auch 100 gleichartige Fälle) ist das imho nicht gewerblich, solange man glaubhaft machen kann, dass ursprünglich privat gekauft wurde.
Die Grenzen sind natürlich fließend, und 100 Stück sind wohl schon nicht wenig.
Ich kenne mich mit 3D-Druck nur am Rande aus. Wieviel Filament verbraucht man denn da so beispielsweise pro Woche (natürlich als Hobbyist)? Oder spezieller: Wieviel hast du so im Schnitt verbraucht?
Das könnte wichtig sein um eben glaubhaft zu machen, dass es bei der Anschaffung keineswegs geplant war, weiter zu verkaufen.
Ich gehe übrigens von unterschiedlichen Rollen aus, also nicht 100 mal schwarz (das wäre eher ungünstig denke ich).
Damit ist das Finanzamt sicher raus, im Fall der Fälle legt man einfach die Kaufrechnungen vor, fertig.Zitat:Der Verkauf ist jetzt ein Reinverlust ...
Ich rate aber zu einer guten Dokumentation der Verkäufe.
Als Restrisiko bleiben jedoch die Kunden (Sachmängelhaftung, Widerrufsrecht etc.), und die Konkurrenz (Anschwärzen beim Plattformbetreiber oder den Behörden, Abmahnungen).
Das mit den Kunden kann man relativ leicht lösen, indem man die besagten Rechte inoffiziell* freiwillig einräumt. Und für den Rest sehe ich kaum Erfolgschancen.
*offiziell sollte man das aber keinesfalls tun, denn damit räumt man das gewerbliche Handeln schon fast ein - wenn ein Käufer aber nicht zufrieden ist dann ist man halt kulant
Stefan
Also um das Thema mal auf zu räumen... ja ich bekomme das über Kanäle relativ günstig und könnte mir vorstellen später mal damit zumindest ein wenig zu handeln.
Geplant war das nicht! Ich kann auch nachweisen, dass die Filamente nicht auf einem Schlag zur kommerziellen Zwecken gekauft wurden sondern nach und nach.
Zum Thmea verbrauch... es gibt Teile wie einen *****en den ich für meinen Neffen gemacht habe, der einfach mal 1/4 einer Filamentrolle braucht.
Zudem haben unsere Kinder ihre Wünsche geäußert und ich dann darauf hin bestellt.
Und nein 100 Rollen nicht nur schwarz sondern in ca 7-8 verschiedenen Farben... aber es war halt immer günster im 10er oder 5er Pack zu kaufen... das ist der Grund warum ensprechend Menge da war.
Auch wurden die 100 Rollen binnen eines Jahres gekauft nicht also mit einen Mal.
-- Editiert von User am 15. Oktober 2025 14:03
Du solltest DANN, wenn du dir das genügend vorgestellt hast und tatsächlich mit dem ein wenig Handel beginnen willst, ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und auch beim Finanzamt deine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit nach der Kleinunternehmer-Regelung anmelden.Zitat :später mal damit zumindest ein wenig zu handeln.
Weiteres ergibt sich DANN. Und die Kosten halten sich zunächst im Rahmen.
Ziemlich logisch. JETZT handelst du nicht. Jetzt brauchst du niemandem irgendwas nachweisen.Zitat :Geplant war das nicht!
Denn: Was du JETZT hier wieder unnötigerweise ausbreitest, hat Nichts mit gewerblicher Tätigkeit zu tun.
Hallo,
Also nicht sehr viel (dein Vorrat reicht für mehr als 400 von diesen Teilen).Zitat:Zum Thmea verbrauch... es gibt Teile wie einen *****en den ich für meinen Neffen gemacht habe, der einfach mal 1/4 einer Filamentrolle braucht.
Das wiederum ist gut. 10 Stück von einer Sorte sind auch eher noch privat würde ich sagen.Zitat:Und nein 100 Rollen nicht nur schwarz sondern in ca 7-8 verschiedenen Farben...
Und wie schon gesagt wirst du mit dem Finanzamt keine Probleme bekommen, da lege ich mich fest.
Stefan
Zitat :mein Name ist Robert, ich bin 38 Jahre alt und Hauptberuflich Handwerksmeister.
Dann hat man ja eigentlich auf der Meisterschule den ganzen "Formal-Kram" mal gelernt... ;-)
[quot€]Jetzt haben wir aber den Fall, dass wir bei Ebay und eben auch bei Kleinanzeigen relativ viel verkauft haben. Da wir dies gerne tun und nun nicht das Problem bekommen möchten, haben wir überlegt, nun ein Kleingewerbe damit an zu melden.
Es gibt kein "Kleingewerbe", es gibt nur Gewerbe.
Als Handwerksmeister betreibt man ja schon ein Handwerksgewerbe. Also sollte man erstmal prüfen, wieweit eine gewisse Verkaufs/Handelstätigkeit damit abgedeckt ist.
Als Klempnermeister Kunden Wasserhähne zu verkaufen braucht nicht zwingend ein zusätzliches Handelsgewerbe, vor allem nicht, wenn sich der Umfang dieser Tätigkeit in Grenzen hält.
Zitat:Frage ist was am geschicktesten ist ob eingetragener Kaufmann Klein Gewerbe oder Kleinunternhmer.
"Kleinunternehmer" ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Die "Kleinunternehmer-Regelung" des §19 UStG greift, wenn man weniger als 22.000 €/Umsatz im Jahr macht - und zwar gesamt, zusammengerechnet mit allen Tätigkeiten. (Anders sieht es aus, wenn es sich um eigene Steuersubjektive handelt, ist man z.B,. Alleingesellschafter von zwei GmbHs, die ja juristische Personen sind, dann werden diese beiden GmbHs steuerlich separat behandelt. Bei einer selbständig tätigen natürlichen Person werden dagegen alle Umsätze hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht zusammengefasst.
"Klein Gewerbe" gibt es wie gesagt nicht, es gibt nur Gewerbe. Man kann aber durchaus mehrere Gewerbebetriebe betreiben, dann hat man z.B. auch mehrfach den Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag pro Jahr. Könnte also sinnvoll sein, zusätzlich zum Handwerksgewerbe noch ein Handelsgewerbe "Versandhandel mit xyz" zu eröffnen.
Aber das bespricht und plant man mit dem Steuerberater seines Vertrauens.
Zitat:Die Frage ist halt nur, welche Kosten und Aufwand damit einher gehen.
Sie sind wirklich sicher, daß Sie einen Meisterbrief haben?
Die Kosten und der Aufwand sind wie immer das, was sich aus einer Gewerbeanmeldung ergibt. Zwangsmitgliedschaft in der IHK (bzw. HWK bei Handwerksgewerbe), einmalige Kosten für die Gewerbeanmeldung (das sind Peanuts), Einkommenssteuer, ggf. Umsatzsteuer, in manchen Gemeinden eigene Mülltonnen für jedes Gewerbe, und vieles andere mehr.
Zitat:Wenn wir als Kleingewerbe dann Garantie Gewehrleistung und Rechnung erstellen sollen/müssen, ist die Frage ob das Sinn macht.
Eine Rechnung bzw. Quittung müssen Sie den Kunden immer geben - oder wollen Sie schwarz arbeiten und Steuern hinterziehen.
Garantie ist eine freiwllige Leistung. "Gewährleistung" (heißt seit Jahren schon: "Sachmängelhaftung") kann ein Unternehme nie ausschließen.
Zitat:Dann wäre allerdings noch die Frage, wie es sich steuerlich verhält, gibt es hier die Möglichkeit das Kleingewerbe steuerlich ab zu setzen oder sonstige Vorteile möglich sind?
Die Frage ist unverständlich. Ein Gewerbe kann man nicht "steuerlich absetzen". Man kann Betriebskosten steuerlich geltend machen.
Die Möglichkeiten, Verluste einer selbständigen Tätigkeit gegen Gewinne einer anderen steuerlich zu verrechnen sind aber vereinfacht gesagt begrenzt.
Ihre Fragen zeigen, daß Sie einen umfassenden Beratungsbedarf haben. Also: ein paar Ratgeber-Bücher für "Existenzgründer" kaufen und lesen, ein Existenzgründer-Seminar der Industrie- und Handelskammer und/oder Handwerkskammer besuchen (in letzterer sind Sie als Handwerksmeister doch sowieso Mitglied), und dann mit einem Steuerberater alles durchplanen.
Und jetzt?
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