Guten Abend, ich habe leider nicht zu diesem Thema gefunden und hoffe das mir hier vieleicht jemand helfen kann.
Ich möchte denmächst gerne ein Kleingewerbe eröffnen neben meinem Hauptberuf der damit aber nichts zu tun hat. Und zwar möchte ich diverse Produkte aus Holz fertigen und teilweise online verkaufen. Mein Wohnsitz ist aber nicht da wo ich diese Produkte produziere. Diese Teile stelle ich in der Werkstatt ( angemeldete Schreinerei) meines Vaters her ,diese in einem anderen Ort ist. Nun würde ich gerne wissen ob ich das Kleingewerbe auf meinen Wohnsitz ,auf den Ort der Werkstatt oder beim Vater mitanmelden kann , soll oder ob dies überhaupt geht?
Vielen dank schonmal für Tips und Ideen
Gruss Mario
-- Editiert von Mavro81 am 22.03.2019 23:46
Kleingewerbe nebenberuflich
22. März 2019
Thema abonnieren
Frage vom 22. März 2019 | 23:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe nebenberuflich
#1
Antwort vom 23. März 2019 | 00:17
Von
Status: Unbeschreiblich (129788 Beiträge, 41390x hilfreich)
Zitat :Nun würde ich gerne wissen ob ich das Kleingewerbe auf meinen Wohnsitz
Ja, genau dort.
Es sei denn, man mietet sich in der Schreinerei ein, dann wäre die Anschrift anzugeben.
#2
Antwort vom 23. März 2019 | 00:21
Von
Status: Schlichter (7514 Beiträge, 1694x hilfreich)
Zitat :
Ich möchte denmächst gerne ein Kleingewerbe eröffnen neben meinem Hauptberuf der damit aber nichts zu tun hat.
Es gibt kein "Kleingewerbe", es gibt nur Gewerbe.
Zitat:
Und zwar möchte ich diverse Produkte aus Holz fertigen und teilweise online verkaufen. Mein Wohnsitz ist aber nicht da wo ich diese Produkte produziere. Diese Teile stelle ich in der Werkstatt ( angemeldete Schreinerei) meines Vaters her ,diese in einem anderen Ort ist. Nun würde ich gerne wissen ob ich das Kleingewerbe auf meinen Wohnsitz ,auf den Ort der Werkstatt oder beim Vater mitanmelden kann , soll oder ob dies überhaupt geht?
Das Gewerbe ist dort anzumelden, wo es betrieben. Auch Betriebsstätten, Zweigniederlassungen und unselbständige Zweigstellen müssen angemeldet werden, und zwar dort, wo sie gelegen sind.
Hier wäre das Gewerbe als am Ort der Werkstatt anzumelden.
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#3
Antwort vom 24. März 2019 | 15:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Also wenn ich mein Gewerbe an diesem Ort der Wekstatt anmelde ist dies dann auch in Ordnung ohne Irgendwelche einschränkungen oder doppelzahlungen ? Da mein Vater an der selben Adresse ja bereits ein Gewerbe gemeldet hat möchte ich da nichts falsch machen .
#4
Antwort vom 25. März 2019 | 10:36
Von
Status: Unbeschreiblich (40211 Beiträge, 6550x hilfreich)
Schön, dass du das jetzt verrätst.Zitat :Da mein Vater an der selben Adresse ja bereits ein Gewerbe gemeldet hat möchte ich da nichts falsch machen .
Das Gewerbe deines Vaters läuft dann auf seinen Namen.
Das Gewerbe, welches du anmeldest, läuft dann auf deinen Namen.
2 Gewerbe----Beide Gewerbler müssen dann Rechnungen an ihre Kunden schreiben.
Beide Gewerbler zahlen dann ihre jeweiligen IHK-Beiträge.
Beide Gewerbler machen ihre Steuererklärungen.
Besteht denn nicht die Möglichkeit, dass dein Vater zusammen mit dir ein Gewerbe betreibt?
Ihr nutzt doch beide die gleiche Werkstatt, die gleichen Werkzeuge und Maschinen.
Die Art der Tätigkeiten kann man beim Gewerbeamt erweitern.
Oder wie soll das vonstatten gehen?
#5
Antwort vom 30. März 2019 | 16:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Das ist ja gerade das was ich herausfinden möchte. Ich möchte ja nur neben meinenm Hauptberuf nebenbei ein paar Produkte herstellen und verkaufen. Mein Vater arbeitet Vollzeit und mich würde interesieren ob es besser wäre mich selbst anzumelden oder die möglichkeit besteht mich mitanzumelden aber nicht in vollzeit sondern nur im Nebenerwerb aber auf meinem Namen?
#6
Antwort vom 30. März 2019 | 16:43
Von
Status: Unbeschreiblich (40211 Beiträge, 6550x hilfreich)
Und was hindert dich daran, das beim Gewerbeamt zu erfragen? Oder dein Vater fragt dort nach?Zitat :Das ist ja gerade das was ich herausfinden möchte.
Hier weiß es offensichtlich keiner ganz genau.
Sagt das Gewerbeamt---nö, geht nicht.---Dann kann man anders entscheiden.
Wenn dein Vater in Vollzeit/hauptberuflich das gleiche in der Werkstatt macht, was du nur nebenberuflich machen willst----bestehst du darauf, deine Produkte mit deinem Namen zu verkaufen?
#7
Antwort vom 31. März 2019 | 00:05
Von
Status: Unbeschreiblich (129788 Beiträge, 41390x hilfreich)
Zitat :die möglichkeit besteht mich mitanzumelden
Und damit meint man jetzt was genau?
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