Kleingewerbe nebenberuflich

22. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mavro81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe nebenberuflich

Guten Abend, ich habe leider nicht zu diesem Thema gefunden und hoffe das mir hier vieleicht jemand helfen kann.
Ich möchte denmächst gerne ein Kleingewerbe eröffnen neben meinem Hauptberuf der damit aber nichts zu tun hat. Und zwar möchte ich diverse Produkte aus Holz fertigen und teilweise online verkaufen. Mein Wohnsitz ist aber nicht da wo ich diese Produkte produziere. Diese Teile stelle ich in der Werkstatt ( angemeldete Schreinerei) meines Vaters her ,diese in einem anderen Ort ist. Nun würde ich gerne wissen ob ich das Kleingewerbe auf meinen Wohnsitz ,auf den Ort der Werkstatt oder beim Vater mitanmelden kann , soll oder ob dies überhaupt geht?

Vielen dank schonmal für Tips und Ideen

Gruss Mario



-- Editiert von Mavro81 am 22.03.2019 23:46




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129788 Beiträge, 41390x hilfreich)

Zitat (von Mavro81):
Nun würde ich gerne wissen ob ich das Kleingewerbe auf meinen Wohnsitz

Ja, genau dort.

Es sei denn, man mietet sich in der Schreinerei ein, dann wäre die Anschrift anzugeben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7514 Beiträge, 1694x hilfreich)

Zitat (von Mavro81):

Ich möchte denmächst gerne ein Kleingewerbe eröffnen neben meinem Hauptberuf der damit aber nichts zu tun hat.

Es gibt kein "Kleingewerbe", es gibt nur Gewerbe.

Zitat:

Und zwar möchte ich diverse Produkte aus Holz fertigen und teilweise online verkaufen. Mein Wohnsitz ist aber nicht da wo ich diese Produkte produziere. Diese Teile stelle ich in der Werkstatt ( angemeldete Schreinerei) meines Vaters her ,diese in einem anderen Ort ist. Nun würde ich gerne wissen ob ich das Kleingewerbe auf meinen Wohnsitz ,auf den Ort der Werkstatt oder beim Vater mitanmelden kann , soll oder ob dies überhaupt geht?

Das Gewerbe ist dort anzumelden, wo es betrieben. Auch Betriebsstätten, Zweigniederlassungen und unselbständige Zweigstellen müssen angemeldet werden, und zwar dort, wo sie gelegen sind.
Hier wäre das Gewerbe als am Ort der Werkstatt anzumelden.

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#3
 Von 
Mavro81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn ich mein Gewerbe an diesem Ort der Wekstatt anmelde ist dies dann auch in Ordnung ohne Irgendwelche einschränkungen oder doppelzahlungen ? Da mein Vater an der selben Adresse ja bereits ein Gewerbe gemeldet hat möchte ich da nichts falsch machen .

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40211 Beiträge, 6550x hilfreich)

Zitat (von Mavro81):
Da mein Vater an der selben Adresse ja bereits ein Gewerbe gemeldet hat möchte ich da nichts falsch machen .
Schön, dass du das jetzt verrätst.
Das Gewerbe deines Vaters läuft dann auf seinen Namen.
Das Gewerbe, welches du anmeldest, läuft dann auf deinen Namen.

2 Gewerbe----Beide Gewerbler müssen dann Rechnungen an ihre Kunden schreiben.
Beide Gewerbler zahlen dann ihre jeweiligen IHK-Beiträge.
Beide Gewerbler machen ihre Steuererklärungen.

Besteht denn nicht die Möglichkeit, dass dein Vater zusammen mit dir ein Gewerbe betreibt?
Ihr nutzt doch beide die gleiche Werkstatt, die gleichen Werkzeuge und Maschinen.
Die Art der Tätigkeiten kann man beim Gewerbeamt erweitern.

Oder wie soll das vonstatten gehen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mavro81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja gerade das was ich herausfinden möchte. Ich möchte ja nur neben meinenm Hauptberuf nebenbei ein paar Produkte herstellen und verkaufen. Mein Vater arbeitet Vollzeit und mich würde interesieren ob es besser wäre mich selbst anzumelden oder die möglichkeit besteht mich mitanzumelden aber nicht in vollzeit sondern nur im Nebenerwerb aber auf meinem Namen?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40211 Beiträge, 6550x hilfreich)

Zitat (von Mavro81):
Das ist ja gerade das was ich herausfinden möchte.
Und was hindert dich daran, das beim Gewerbeamt zu erfragen? Oder dein Vater fragt dort nach?
Hier weiß es offensichtlich keiner ganz genau.

Sagt das Gewerbeamt---nö, geht nicht.---Dann kann man anders entscheiden.

Wenn dein Vater in Vollzeit/hauptberuflich das gleiche in der Werkstatt macht, was du nur nebenberuflich machen willst----bestehst du darauf, deine Produkte mit deinem Namen zu verkaufen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129788 Beiträge, 41390x hilfreich)

Zitat (von Mavro81):
die möglichkeit besteht mich mitanzumelden

Und damit meint man jetzt was genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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