Hallo,
ich würde mir mit meinem Gelernten Beruf gerne ein paar Euros dazu verdienen. Ich habe mich auch schon Informiert zwecks der Steuer usw.
Mein einkommen würde keine 17500€ übersteigen also fallen keine Steuern an.
Jetzt ist nur die frage ob ich dies auch meinem Arbeitgeber melden muss. Und ist es Erlaubt in einem Dienstleistungsgewerbe zu Arbeiten und dies auch Nebenbei anzubieten?
Ich danke schon mal im Voraus, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Kleingewerbe - sDienstleistungsgewerbe
5. August 2012
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Frage vom 5. August 2012 | 17:07
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe - sDienstleistungsgewerbe
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#1
Antwort vom 5. August 2012 | 22:10
Von
Status: Unbeschreiblich (33885 Beiträge, 17608x hilfreich)
Da wurden Sie leider total falsch informiert. Unter den geschilderten Umständen fallen keine UMSATZsteuern an - Einkommenssteuer wird da selbstverständlich gefordert werden. Und ob Ihr Chef das genehmigen muß, steht in Ihrem Arbeitsvertrag - den kennt hier keiner...
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" "
#2
Antwort vom 6. August 2012 | 21:19
Von
Status: Unbeschreiblich (128495 Beiträge, 40996x hilfreich)
quote:
Mein einkommen würde keine 17500€ übersteigen also fallen keine Steuern an.
Das ist falsch.
Einkommensteuer, Gewerbesteuer, sonstige Abgaben ... da gibt es einiges.
quote:
Jetzt ist nur die frage ob ich dies auch meinem Arbeitgeber melden muss.
Davon sollte man ausgehen.
Insbesondere aufgrund solcher
quote:
Und ist es Erlaubt in einem Dienstleistungsgewerbe zu Arbeiten und dies auch Nebenbei anzubieten?
Konstellation.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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#3
Antwort vom 6. Oktober 2012 | 17:31
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 32x hilfreich)
Natürlich fallen Steuern an. Das sind u.a. Einkommensteuer. Google mal "Kleinunternehmer
nach §19 UStG
" . Darunter findest du zahlreiche informationen bezüglich kleingewerbe.
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