Hallo ich bin Student und 23 Jahre alt.
Ich arbeite seit 4 Jahren als Aushilfe und verdiene im Monat im Durchschnitt ca. 200-300 Euro im Schnitt durch diesen Minijob.
Seit Juli 2015 habe ich ein Gewerbe nach Kleinunternehmer Regelung eröffnet und verdiene durch eine Rechnung mehr als doppelt so viel wie in meinem Aushilfsjob, jedoch komme ich da, wenn es hoch kommt auf 5000 Euro im Jahr.
Ich weiß dass die Beitragsgrenze für Steuern bei 8472 Euro liegt. Muss man hier den Minijob und die Kleinunternhemer Regelung zusammen zählen oder zählt der Minijob nicht zum Steuerlichen Einkommen ?
Wie weise ich das dann beim Finanzamt nach also das Einkommen vom Minijob?
Vielen Dank für die Hilfe
Kleingewerbe und Minijob Steuern
30. Oktober 2015
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Frage vom 30. Oktober 2015 | 13:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleingewerbe und Minijob Steuern
#1
Antwort vom 30. Oktober 2015 | 20:27
Von
Status: Unbeschreiblich (34221 Beiträge, 17721x hilfreich)
Muss man hier den Minijob und die Kleinunternhemer Regelung zusammen zählen oder zählt der Minijob nicht zum Steuerlichen Einkommen ? Der Minijob ist steuerlich gesehen kein Einkommen.
Und jetzt?
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