Hallo Leute,
ich würde gerne neben meinem Studium als Kleinunternehmer etwas dazu verdienen. Meine Tätigkeit würde darin bestehen, für andere Schriftstücke jeglicher Art zu verfassen, beispielsweise Bewerbungsschreiben oder Briefe. Überwiegend für Ausländer, die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben. Darüber hinaus würde ich die Menschen über Handlungsalternativen in verschieden Bereichen unverbindlich beraten, Hilfe bei Anträgen stellen etc. Der Umsatz sollte sich natürlich innerhalb der steuerfreien Verdienstgrenze halten, wenn überhaupt, denn ich weiss nicht ob die Idee so funktionieren wird.
Meine Frage wäre nun, gelte ich damit als Freiberufler und welche Tätigkeit müsste ich dann bei der Anmeldung angeben?
Und, in wieweit dürfte ich Menschen überhaupt beraten? Klar könnte ich keinen Steuerberater ersetzen aber Hilfestellung bei der Steuererklärung könnte ich beispielsweise schon leisten?
Mfg
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Kleinunternehmen als Freiberufler?
16. August 2011
Thema abonnieren
Frage vom 16. August 2011 | 04:45
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 4x hilfreich)
Kleinunternehmen als Freiberufler?
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#1
Antwort vom 16. August 2011 | 14:49
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 4x hilfreich)
haben Sie schönen Dank für die umfangreichen Antworten
kein Problem, ich finde schon raus was ich wissen will, ohne gleich einen Anwalt dafür bezahlen zu müssen.
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#2
Antwort vom 16. August 2011 | 16:24
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 302x hilfreich)
Bitte, gern geschehen. Wozu sind die vielen Portale, insbesondere das vom Bundeswirtschaftsministerium denn sonst da.
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" Gruss aus Offenbach"
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#3
Antwort vom 16. August 2011 | 17:36
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Sie kennen zwar die steuerrechtliche Definition des Freiberuflers nicht, möchten aber Anderen bei deren Steuererklärung helfen? Na, mit Ihren Kunden habe ich schon jetzt Mitleid.
Ansonsten schließe ich mich OFentsch an.
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#4
Antwort vom 17. August 2011 | 01:24
Von
Status: Unbeschreiblich (119640 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage wäre nun, gelte ich damit als Freiberufler <hr size=1 noshade>
Voraussetzung ist unter anderem, dass du auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wirst. Siehe auch § 18 EStG
quote:<hr size=1 noshade>welche Tätigkeit müsste ich dann bei der Anmeldung angeben? <hr size=1 noshade>
Dolmetscher, Übersetzer wäre da wohl das beste in Bezug auf diese Perspektive:
quote:<hr size=1 noshade>für andere Schriftstücke jeglicher Art zu verfassen, beispielsweise Bewerbungsschreiben oder Briefe. Überwiegend für Ausländer, die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben. <hr size=1 noshade>
quote:<hr size=1 noshade>aber Hilfestellung bei der Steuererklärung könnte ich beispielsweise schon leisten? <hr size=1 noshade>
Da du offensichtlich diesbezüglich über keine eigenen Fachkenntnisse verfügst, würde ich diese Entscheidung nochmals überdenken ...
quote:<hr size=1 noshade>Und, in wieweit dürfte ich Menschen überhaupt beraten? <hr size=1 noshade>
Hier müsste man im Einzelfall prüfen, ob die Beratung gegen Gesetze verstoßen würde.
Und wie bereits aufgeführt, ohne entsprechende Fachkenntnisse besteht ein überaus hohe Haftungsrisiko.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
-- Editiert Harry van Sell am 17.08.2011 01:25
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