Hallo, ich habe folgende Frage:
Ich bin Studentin und habe nebenbei einen 400.-€ Job als Bedienung bei dem ich meistens auf 400.- komme, nun habe ich allerdings einen zweiten Job gefunden, der meinem Studiengang entspricht (im Büro). Meine neue Chefin möchte gern, dass ich ihr für die erbrachte Leistung jeweils eine Rechnung schreibe, also mich als Kleinunternehmer anmelde. Sie würd mich auch auf 400.-€ anstellen aber die im Restaurant sind nicht bereit mich dort auf Steuerkarte arbeiten zu lassen, aber ich möchten den Job dort nicht aufgeben.
Meine Frage ist nun,
1.wenn ich nun eine Gewerbe anmelde, kann ich dann meine Dienstleistung bei beiden Anbieten, auch wenn das eine ein Job im Service ist und der andere im Büro?
2. habe ich Nachteile dadurch, dass ich ein Gewerbe anmelde? Ich habe schon gelesen, dass ich mich von der Umsatzsteuer befreien lassen kann, aber was kommen ansonsten für Kosten auf mich zu?
3. Wäre es auch möglich im Büro als Dienstleistende, also als Selbstendige zu arbeiten und im Resturant den Minijob zu behalten oder läßt sich das nicht vereinbaren, weil ich ja dann insgesamt mehr als 400.-€ verdiene??
Wie ihr seht hab ich da noch nicht so die Ahnung, wie es sich alles verhält und da ich mich schnell entscheiden muß, wäre ich über eine schnelle Antwort super dankbar!!
LG Fienchen
Kleinunternehmer + Student + Minijob??
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was bei diesem Bürojob geplant ist nennt man glaube ich Scheinselbständigkeit (da es nur einen Auftraggeber gibt). Ist soweit ich weiss nicht erlaubt und ich kenne Leute, bei denen der Schuss bös nach hinten losgegangen ist, wegen enormer Nachzahlungen. Vorsicht! Einfach mal das Stichwort bei Google eingeben.......
-- Editiert von Buchwurm am 21.10.2004 21:51:06
http://www.existenzgruender.de/03/03/11/07/index.php?nr=10489169120
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Danke für die schnelle Antwort, daran hab ich ja nun gar nicht gedacht..., vielleicht bin ich dann in dem Fall besser dran, wenn ich dort freiberuflich tätig bin? Es handelt sich um Aufgaben im Baubereich, z.B. Bauanträge etc., ich hab keine Ahnung, ob das in den Bereich der Freiberuflichkeit fällt, das konnte ich dem dafür zuständigen Paragraphen nicht so recht entnehmen -schwammige Beschreibung-
Allerdings hatte ich auch gar nicht vor nur für einen Auftraggeber tätig zu sein, ich hatte gehofft, dass ich als z.B. Kleinunternehmer im Dienstleistungsbereich für das Büro und für das Restaurant tätig sein könnte?!
Oder geht so was nicht, weil es nicht die gleichen Brangen sind?
Gruß Fienchen
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