Kleinunternehmer nach §19 UStG Umsatzgrenze

14. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
klaus520
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Kleinunternehmer nach §19 UStG Umsatzgrenze

Hallo,
ich bin Kleinunternehmer nach §19 UStG . Dieses Jahr könnte ich allerdings über die 17.500 Euro Grenze kommen, was ich nicht will. Ich verkaufe bei Ebay importierte Güter. Mein Gesamtumsatz wird die 17.500 Euro sicher überschreiten, wenn ich nicht sofort aufhöre zu verkaufen. Darin enthalten sind allerdings Versandkosten (DHL Deutschland), Ebay und Paypal Gebühren. Ohne diese Kosten werde ich unter 17.500 Euro kommen.
Meine Fragen:
1. Sind die Versandkosten maßgebend für die 17.500 Euro Grenze, oder kann ich diese Kosten abziehen?
2. Sind die Ebay Gebühren maßgebend für die 17.500 Euro Grenze, oder kann ich diese Kosten abziehen?
3. Sind die Paypal Gebühren maßgebend für die 17.500 Euro Grenze, oder kann ich diese Kosten abziehen?
4. Könnte ich für meine Frau ein Gewerbe anmelden und den Umsatz von einem Ebay Shop aufteilen ?
5. Falls ich für meine Frau im November 2012 ein Gewerbe anmelde könnten Umsätze auch Rückwirkend, z. B. vom August 2012, auf Sie geschrieben werden ?
Danke für Eure Antwort(en)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

also ich denke , EBAY Gebühren PP Gebühren etc kannst du nicht abziehen! Diese gebühren sind genau so wie Einkäufe einfach Geschäftsausgaben.

ich denke eher weniger, dass ein extra auf die Frau angemeldetes Gewerbe da abhilfe schafft, da auch dem Amt genau bekannt ist wieso das gemacht würde, bzw wird dann trotzdem wieder zusammen gerechnet.



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#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

1. Sind die Versandkosten maßgebend für die 17.500 Euro Grenze? Ja.
2. Sind die Ebay Gebühren maßgebend für die 17.500 Euro Grenze, oder kann ich diese Kosten abziehen? Nein, die werden nicht abgezogen.
3. siehe 2
4. Natürlich, dann aber mit allen Rechten und Pflichten.
5. Rückwirkend gibt es im Umsatzsteuerrecht nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
klaus520
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Zuerst vielen Dank, klingt alles logisch. Ich habe jetzt eine neue Idee. Wie wäre es, wenn ich Paypal anweise meine zukünftigen Einnahmen erst 2013 auf mein Konto zu überweisen? Zählt der Umsatz, wenn das Geld auf meinem Bankkonto oder auf dem Paypal Konto ist ?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
Zählt der Umsatz, wenn das Geld auf meinem Bankkonto oder auf dem Paypal Konto ist ?
Sorry, aber ist die Frage jetzt wirklich ernst gemeint?

Sobald du Geld erhälst, ist es Umsatz, egal ob auf Bankkonto, PP Konto, oder bar auf die Hand!

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NoahsArche123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

hast Du Deinen Steuerberater schon mal dazu befragt?

Das wäre meine 1. Anlaufstelle in so einem Fall. Wenn er sich gut auskennt, kennt er ggf. auch Möglichkeiten das alles auf legale Weise zu handhaben..

Viele Grüße
Noah

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
klaus520
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Zusammen,
ich bin's nochmal. Ihr habt mich überzeugt, es gibt nur die Möglichkeit meinen Shop jetzt zu schließen, was ich auch mache. Im Januar gehe ich dann mit aller frische wieder an die Arbeit, dann aber mit dem Ziel deutlich über 17.500,- Euro Umsatz zu machen ;-)
Vielen Dank für Eure Antworten.
Klaus

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#7
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Und warum machst du mit deiner Frau keinen Arbeitsvertrag auf 400,- € Basis?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
klaus520
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten Abend,
Wie Du wahrscheinlich bereits gemerkt haben bin ich ein relativ neuer Kleinunternehmer. Wenn ich mit meiner Frau einen Arbeitsvertrag über 400 Euro mache, was bringt mir das? Nochmals sorry, wenn ich so unwissend Frage.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Klaus

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#9
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Sorry, vergiss es. Ich habe bei der Antwort etwas anderes im Kopf gehabt.

Aber andererseits verstehe ich nicht, warum du dich dagegen wehrst, deine Vorsteuer in Abzug zu bringen? Ich denke, dass du nur Vorteile hast, wenn du alle Dinge (PC Hard/Software, Büroausstattungen, etc.), die du für dein Gewerbe benötigst um die gezahlten 19% kürzen kannst.

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#10
 Von 
Michelle01
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 35x hilfreich)

Die Gebühren kannst du nicht abziehen, da diese als Ausgaben gelten und zum Jahresabschluss den Einnahmen gegenüber gestellt werden. Eine rückwirkende Überschreibung auf deine Frau ist nicht möglich.

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