Kleinunternehmer - nachträglich möglich?

10. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
krutze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Kleinunternehmer - nachträglich möglich?

Hey,

also ich habe ein Problem. Ich bin schon seit einigen Jahren Hobbymusiker (Hauptberuflich Vollzeit angestellt). Nun hat sich das seit letztem Jahr dahin entwickelt, dass ich damit auch ein bisschen Geld verdienen kann - vor allem seit diesem Jahr. Wir reden da von 2-600€ im Monat, allerdings sind die Ausgaben auch bestimmt zwischen 50-200€. Ich habe schon öfters Freunde und Bekannte zu dem Thema gefragt und mir wurde immer gesagt, ich bräuchte kein Gewerbe etc. da man ja den Freibetrag hat. Der liegt ja bei ~8k über den ich logischerweise dank meiner Anstellung weit drüber bin.

Ich habe immer Rechnungen ausgestellt, mit meiner "privaten" Steuernummer drauf - hat sich nie jemand beschwert. Ist natürlich kompletter Schwachsinn, wie ich jetzt rausgefunden hab. Grundsätzlich hab ich die ganze Sache sehr naiv und blauäugig behandelt.

Ich wollte nun die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Geht das rückwirkend? Und wäre das in meinem Fall überhaupt sinnvoll? Die Frage ist, was passiert, bzw. was mache ich, mit den Rechnungen und dem Geld was ich verdient habe? Es ist ja sozusagen schwarz. Soll ich nun einfach zum Gewerbeamt gehen und das Gewerbe ab jetzt beantragen? Oder rückwirkend bis zur Ausstellung meiner ersten Rechnung? Das ein Bußgeld auf mich zukommt ist mir bewusst, ich versuche natürlich nur die Probleme so gering wie möglich zu halten.

Über einen Rat würde ich mich Freuen.

Grüße,
Manuel

-- Editier von krutze am 10.10.2016 15:25

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Soll ich nun einfach zum Gewerbeamt gehen und das Gewerbe ab jetzt beantragen? Oder rückwirkend bis zur Ausstellung meiner ersten Rechnung? Letzteres natürlich - es schwirren schließlich genug Rechnungen von Ihnen in der Welt herum, die belegen, daß Sie nicht erst jetzt angefangen haben.
Ich wollte nun die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Geht das rückwirkend? Und wäre das in meinem Fall überhaupt sinnvoll? Die Frage ist, was passiert, bzw. was mache ich, mit den Rechnungen und dem Geld was ich verdient habe? Es ist ja sozusagen schwarz. Na, Sie reichen umgehend Ihre Steuererklärung für 2015 ein. Die kommt zwar reichlich spät, aber das sollte hier maximal einen Verspätungszuschlag geben. Und ja, Sie sind auch rückwirkend Kleinunternehmer - das ist man nämlich per Gesetz, auch ohne Anmeldung.

-- Editiert von muemmel am 10.10.2016 19:09

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

15x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
krutze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort, das hilft mir schon mal weiter. :-)

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
krutze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Vorweg: Danke für die Mühe.

Die Summe übersteigt 410€ definitiv, wir bewegen uns da im Bereich zwischen 3-4000€.

Auf den Punkt Musiker und Freiberufler würde ich gerne noch eingehen. Wie oben erwähnt arbeite ich ja Vollzeit, allerdings wird die Musik eben nun mehr vom Hobby zum zweiten Standbein. Musiker ist in der deutschen Gesellschaft, und auch bei Behörden, ein weiter Begriff. Es handelt sich um den Bereich der elektronischen Musik. D.h. ich bringe Platten raus und lege auf, Europaweit. Durch die Platten kam noch kein Geld rum, da solche Beträge i.d.R. in diesem Bereich einmal jährlich gezahlt werden, allerdings eben durch die Gigs.

- Zählt sowas auch als "Musiker"? Ist ja gerne verschrien ;-)
- Muss ich dann überhaupt zwingend ein Gewerbe anzeigen?

2x Hilfreiche Antwort

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