LTD

9. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
t3000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
LTD

HI!

Hab da mal einige Fragen zur LTD in England:


- MUSS man sich hier in das deutsche Handelsregister eintragen?
- Sollte es zur einer Klage kommen, müsste die Gerichtsverhandlung in England geführt werden?
--> Wenn ja, kann man dies ändern indem man z.B. auf seine AGB unter Gerichtsstand eine deutsche Stadt angibt?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

1. ja, das muss sie wohl

2. gute frage, nächste frage. entscheidend dürfte sein, wer klagt. solange alle beteiligten in deutschland klagen wollen, kein problem. aber die ltd hat ja ihren hauptsitz in england. und das risiko wird man nicht vollkommen ausschliessen können. besonders lustig wird es, wenn das englische recht dem vertragspartner bessere möglichkeiten als das deutsche eröffnet.

3. gerichtsstandsvereinbarungen sind (nach dt. recht) regelmäßig nur mit gwerblichen geschäftspartnern, wenn es um vertragliche ableitbare ansprüche geht. ggü. verbrauchern ist eine solche vereinbarung regelmäßig nichts wert.

4. weshalb eine ltd. wissen sie, welche folgekosten und risiken diese für sie birgt?

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#2
 Von 
t3000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte das in Erwägung ziehen, da dies meiner Meinung nach die schnellere und von mir aus gesehen die auch wohl zunächst günstigere Methode ist (abgesehen von den Folgekosten).
Wenn man sich dann aber noch hier im Handelsregister eintragen muss, würden dann zustäzliche Kosten auf mich zukommen.
Müsste ich dies denn auch machen, wenn ich Waren im Ausland verkaufe?

Um auf Ihre Frage zurückzukommen: Ich weiß was für Folgekosten das mit sich bringt, nur was meinen Sie mit Risiken...?

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

zu den risiken:
sie gründen eine englische gesellschaft, auf welche englisches recht anwendung. da geht es u.a. um die frage, wie rigoros das englische recht mit geschäftsführern (director) oder auch gesellschafter einer limited umgeht, wenn eine kapitalunterdeckung festgestellt. auch die frage des vermögensverfalls, wenn pflichten zur einreichung von unterlagen nicht eingehalten werden.
und wenn sie solche fragen in england, in englischer sprache durch einen englischen juristen klären lassen ;)

sie merken: ich kann diesen boom nicht so ganz nachvollziehen. aber wenn sie zumindest über die möglichen folgekosten aufgeklärt sind, haben sie den meisten schon etwas voraus.

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#4
 Von 
t3000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Widerspricht es sich nicht eigentlich: Auf der einen Seite freies Niederlassungsrecht, auf der anderen Seite aber, der Zwang sich ins HR eintragen zu müssen?!

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#5
 Von 
t3000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

"hochzieh"....

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#6
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

die deutsche zweigniederlassung einer ausländischen / inländischen gesellschaft ist nach handelsgesetzgbuch eintragungspflichtig.

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#7
 Von 
Alphale
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ich habe die Beiträge bezüglich der Limited mit grossem Interesse gelesen, da auch ich über die Gründung einer Ltd nachdenke. Leider bin ich noch nicht so weit, dass ich z.B. über die Folgekosten bescheid weiss. Bisher habe ich im Internet nur Informationen von Firmen wie Go Ahead gefunden, die natürlich nur geringe Kosten und Vorteile sehen.
Frage: Welche Folgekosten können denn - normalerweise und schlimmstenfalls - auf den Gründer zukommen?
Gibt es überhaupt schon Erfahrungsberichte von Gründern, die bereits seit einiger Zeit mir ihrer Limited auf dem Markt sind?
Vielen Dank für weitere Informationen.

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#8
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

die möglichen folgekosten sollten sie mit ihrem berater abstimmen. dies hängt auch vom einzelfall ab.
was man in jedem fall bedenken sollte: die eigenständige deutsche zweigniederlassung wird regelmäßig kosten für buchführung, steuererklärung u.s.w. produzieren. und diese pflichten gelten nach britischem recht auch für die Ltd. das fällt also dauerhaft doppelt an.

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