Landesförderbank Bayern-Kredit für Selbständige

18. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
petra2804
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Landesförderbank Bayern-Kredit für Selbständige

Wie seht Ihr die Rechtsgundlage bei folgendem Fall:
Handwerker hat sich selbständig gemacht und einen Existengründerkredit von der Landesförderbank Bayern erhalten. Das ist ein Kredit zur Förderung von klenen und mittelständischen Unternehmen und wird u.a. mit Staatsgeldern gefördert.
Kredit wurde anfangs in Raten abbezahlt. Irgendwann hat der Handwerker seinen Betrieb aufgeben müssen und ist jetzt wieder in einem Angestelltenverhältnis.
Ist nun tatsächlich die Grundlage für die Gewährung des Kredits erloschen und die Bank kann das Engagement aufkündigen und die Restsumme in einem verlangen? Auf einer Informationsseite des Bundesministeriums für Finanzen wird lapidar erklärt: "Sollte es tatsächlich einmal dazu kommen, dass der Betrieb aufgebeben werden muss so kann der Kredit mit Sondertilgungen schnellstmöglich zurückgezahlt werden" - aber die muss man ja auch erstmal aufwenden können...bei einer Restsumme von knapp 40 000 EUR...
Ist jemand hier mit Erfahrungen zu diesem Thema?
grüße
petra

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
so kann der Kredit mit Sondertilgungen


sonst würde "so muss" stehen.
Ein kreditvertrag hat ne Laufzeit, Raten und ein Ende. Die Kriterien "Betrieb" waren nur für die Beantragung wichtig. Sonst müsste man Bafög wohl auch mit dem Diplom sofort zurückzahlen.

K.

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#2
 Von 
petra2804
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

ja ja, klar KÖNNTE man den Kredit auch per vereinbarter Raten zurückzahlen. Das lässt man dem Kreditnehmer in diesem Fall aber nicht weil der Kreditnehmer nicht mehr selbständig ist sondern seit einigen Monaten wieder in ein Angestelltenverhältnis eingetreten ist. Die Bank sieht das als Verletzung der Voraussetzungen für die Kreditinanspruchnahme an. Denn der Kredit wird nur für die Existenzgründung Selbständiger angeboten. Dem Kreditnehmer bleibt also nichts andres übrig als, ja.. als was?
Er könnte den Kredit umschulden zu einem "normalen" Bankkredit. Hierfür fordert die Bank aber Sicherheiten, die der Kreditnehmer derzeit nicht bieten kann. Da beißt sich die Katze also in den Schwanz!

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Neuen Gewerbeschein holen und selbständig bleiben. Oder hatten die auch vereinbart das man eine bestimmte Stundenzahl arbeitet :-)

K.

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#4
 Von 
bettzi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ihr Lieben,

in die selbständigkeit gibt es aber auch einen anderen weg.
wenn man z.B. sich einfach eine franchise holt. einige franchise unternehmen bieten ihre systeme ohne eigenkapital.
mehr dazu kann man hier finden: http://www.franchise-startup.de

LG
bettzi

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Ich würde mir auch einen Gewerbeschein holen und denen den Wind aus den Segeln.

quote:

sich einfach eine franchise holt. einige franchise unternehmen bieten ihre systeme ohne eigenkapital.



Ne Firma ohne Kapital ist und bleibt ne Firma ohne Kapital und somit sinnlos.
Und ein Franchisgeber ist jemand der Geld abschöpft nicht zuschiesst.
mehr dazu kann man hier finden: http://www.scheichwerbung.de

K.


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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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