Liebhaberrei zukünftig Steuererklährung notwendig

18. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
rainer33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Liebhaberrei zukünftig Steuererklährung notwendig

Hallo,

Ich stehe momentan vor dem Problem, daß mein Nebenjob vom Finanzamt als Liebhaberei definiert wird. (Organisation einer Rallyeveranstaltung)
Die Konsequenzen (Steuerrückzahlung) und die Grundlagen wie das Finanzamt Liebhaberei definiert sind mir bekannt.
Nun meine Fragen:
A.)"Muß ich zukünftig bezüglich meiner Nebentätigkeit weiterhin Aufzeichnungen (Buchhaltung) führen und meinen Verlust/Gewinn dem Finanzamt melden auch wenn diese als Liebhaberei deffiniert ist?"
B.)Sollte frage A mit Ja beantwortet sein " und sollte sich in ein paar Jahren herausstellen, daß die Summe der Gewinne höher ist wie die der Verluste, kann dann das Finanzamt nachträglich seine Entscheidung wieder rückgängig machen"


Für eure Antworten im Voraus vielen Dank.

Rainer Autenrieth

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

zu A) Solange Du sicher bist, dass Du Verluste dabei machst, brauchst Du das nicht. Sobald Du aber Gewinne machst, ist es keine Liebhaberei mehr.

zu B) Falls Du in ein paar Jahren Gewinne machst, ist es auch rückwirkend keine Liebhaberei. Rechtskräftige Steuerbescheide werden aber nicht mehr geändert. Falls Du davon ausgehst, dass der Fall tatsächlich eintreten kann, solltest Du Einspruch einlegen mit der Bitte den Steuerbescheid in diesem Punkt für vorläufig zu erklären.
Mit einer ausführliche Begründung, warum es keine Liebhaberei ist und warum Du Gewinne erwartest kannst Du eventuell auch eine Anerkennung der Verluste unter dem Vorbehalt der Nachprüfung bekommen. Wenn sich die Gewinne dann nicht einstellen, werden die Steuerbescheide auch rückwirkend geändert.

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