Liegt Scheinselbstständigkeit vor?

22. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
hp_olufsen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Liegt Scheinselbstständigkeit vor?

Angenommen möchte A eine Firma (Firma X) gründen und 1-2 Arbeitnehmer mit Arbeitsverträgen einstellen.

Firma X nimmt grundsätzlich Aufträge von Firma Y auf und lässt die Arbeitnehmer daran arbeiten. Firma X stellt monatliche Rechnungen an Firma Y und zahlt Gehälter an die Arbeitnehmer. Firma X arbeitet zukünftig nur mit Firma Y zusammen.

1. liegt in diesem Fall eine Scheinselbstständigkeit aus Sicht von Firma X? Wenn ja, kann man das irgendwie umgehen?
2. Welche Steuer & Abgaben muss Firma X zahlen?
3. Welche Rechtsformen sind für Firma X geeignet?

Vielen Dank im Voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Mit so Kenntnissen kann man doch keine Firma gründen. Das kann so teuer werden, dass Du Dich davon nicht mehr erholst. Bitte, belege zunächst einen der Firmengründerkurse bei der IHK oder der Handwerkskammer. Zusätzlich gibt es noch Beratungsangebote von dem Verein "Alt hilft Jung." Ist ein gemeinnütziger Verein, welcher gegen Pauschale hilft, sind alte Manager, die gerne helfen und erfahren sind. Hinsichtlich der Form des Unternehmens muss man sich halt überlegen, ob man mit Haus und Hof bis auf die Unterhose haften will oder ob eine andere Unternehmensform geeigneter ist.

Dann sollte man sich mit Fördermitteln auskennen. Von denen, die die Arbeitsagentur anbietet für lange arbeitslose Mitarbeiter bis hin zu EU-Mitteln, die auch für viele Regionen in Deutschland bei Existenzgründung möglich sind.

Woher sollen wir wissen, was da an Steuern zu zahlen hast? Gewerbesteuer ist kommunale Angelegenheit, und die Entscheidung für einen Unternehmensstandort nur einen Kilometer jenseits eines teuren Gebietes in ein preiswertes kann ein riesiges Einsparpotential beinhalten.

Du musst Dich schlau machen, Dir Fachleute an die Seite holen, sonst wird das nix.

wirdwerden



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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von hp_olufsen):
1. liegt in diesem Fall eine Scheinselbstständigkeit aus Sicht von Firma X? Wenn ja, kann man das irgendwie umgehen?

Vermutlich ist X gar keine Firma? sondern nur ein Unternehmen? Oder erfüllt man die gesetzlichen Vorgaben für den Staus "Firma"?



Zitat (von hp_olufsen):
2. Welche Steuer & Abgaben muss Firma X zahlen?

Die welche anfallen.



Zitat (von hp_olufsen):
3. Welche Rechtsformen sind für Firma X geeignet?

Kommt auf die Details an.
Wünscht man eine eingeschränkte Haftung mit geringem Gründungskosten, wäre eine UG sicherlich sinnvoll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
hp_olufsen
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vermutlich ist X gar keine Firma? sondern nur ein Unternehmen? Oder erfüllt man die gesetzlichen Vorgaben für den Staus "Firma"?


X ist eher ein Unternehmen. Das heißt man kann Scheinselbstständigleit ausschließen, richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von hp_olufsen):
Das heißt man kann Scheinselbstständigleit ausschließen, richtig?

Zu 99,9%


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von hp_olufsen):
1. liegt in diesem Fall eine Scheinselbstständigkeit aus Sicht von Firma X? Wenn ja, kann man das irgendwie umgehen?

Vermutlich ist X gar keine Firma? sondern nur ein Unternehmen? Oder erfüllt man die gesetzlichen Vorgaben für den Staus "Firma"?

"Firma" ist kein "Status"...

"Firma" ist:

1. gemäß §17 HGB der Name, unter der der Kaufmann seine seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

2. eine umgangssprachliche Bezeichnung für "Unternehmen"

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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