Ich möchte eine Limited in England gründen. Mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland. Ich möchte eine bereits selbst erstellte Homepage (Hobby) in das Internet hosten.
Diese ist wie eu.dubli.com. (Xpress + Unique Bid)
Ich bin bereits über die Anmeldung einer Limited informiert. Aber es bleiben ein paar Fragen offen.
1. Wegen meinem Hauptwohnsitz muss ich eine Zweigniederlassung in Deutschland gründen, oder?
2. Dies ist in England zu 100% legal. Ist dies aber auch in Deutschland legal? Normalerweise nicht. Aber bei einer Gründung einer Limited in England greift das britische Recht?? mceuro.com macht z.B. diese ""Xpress"-Auktionen" und die Bild sowie RTL haben mehrmals auch "Einzelgebotauktionen" (per SMS) gestartet (http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/07/15/Traumhaus-von-bild-und-rtl/das-niedrigste-gebot-gewinnt.html und http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/07/15/Traumhaus-von-bild-und-rtl/das-niedrigste-gebot-gewinnt.html)
3. Greift bei mir das deutsche oder das britische Recht?
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Limited gründen
1. Dezember 2010
Thema abonnieren
Frage vom 1. Dezember 2010 | 22:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Limited gründen
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2010 | 13:05
Von
Status: Student (2065 Beiträge, 1187x hilfreich)
quote:
Ich möchte eine Limited in England gründen.
Warum? Keine passende [color=blue]Rechtsform[/color] dabei?
-- Editiert am 03.12.2010 13:05
#2
Antwort vom 3. Dezember 2010 | 13:21
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
quote:
3. Greift bei mir das deutsche oder das britische Recht?
Beides. Deine Zweigniederlassung in Deuschland die das Geschäft eigentlich macht unterliegt dem Deutschen Recht.
Deine Firma (leere Hülle) in UK nach deren Recht.
Aus welchen Zweck machst du ne Ltd. die deutsche UG ist einfacher, und genauso billig.
Uwe
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