Limited&Co. KG ABMELDEN

30. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Wizard
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Limited&Co. KG ABMELDEN

Ich bin Gesellschafter und Geschäftsführer der o.g. Unternehmensform und möchte den Konstrukt komplett abmelden. Es laufen noch Zivilrechtsverfahren, die ich auf jeden Fall zu Ende bringen will. Welche Fristen und Mitteilungspflichten sind vor dem Hintergrund der Durchgriffeshaftung zu beachten? Notar und Handeslregister sind klar.

-----------------
"Carpe noctem"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RA_StB_Wagner
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 6x hilfreich)

solange noch Klageverfahren laufen, sollte die Gesellschaft existieren.

Gehe ich Recht in der Annahme, dass es sich um deine deutsche KG handelt, bei der die Komplementärin eine engliche Limited ist?

Sollte dies der Fall sein, dann haftet der Kommanditist nur mit seiner Einlage sofern sie vollständig erbracht wurde und in der Gesellschaft verblieben ist.

Hinsichtlich der Haftung "über" die Limited sollte ein Berater eingeschaltet werden, der sich die Sache genauer anschaut.

Grüße




-----------------
"Telefon 0172-6629058"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.952 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen