Guten Tag Liebes Community,
Wenn man die Marklerprüfung bestanden hat mit allen drum und daran.
Ist man auch berechtigt im Bereich der Baufinanzierung zu Beraten und über der Hausbank oder einem Banken Pool die Finanzierung zum Abschlus zu bringen.
Das gleiche im Bereich der Versicherungen?
Glg z.Driver
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Makler berechtigt zur Baufinanzierung???
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ist ja eine interessen vorabfrage.
Und somit fange ich erst an.
Glg
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Guten Tag Liebes Community,
Wenn man die Marklerprüfung bestanden hat mit allen drum und daran.
Ist man auch berechtigt im Bereich der Baufinanzierung zu Beraten und über der Hausbank oder einem Banken Pool die Finanzierung zum Abschlus zu bringen.
Das gleiche im Bereich der Versicherungen?
Glg z.Driver
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Guten Abend,
Wie man sieht bin ich neu hier und es ist eine einfache frage in den Raum gestellt worden und wird ein sinn ergeben das sie gestellt wird wie von so vielen user.
Wenn man sit das solche Antworten bei raus kommen kann hier eigendlich wenig fachliche Kompetenz unterwegs sein.
Eher welche die sticheleien suchen, wenn das der falls ein sollte nehmen sie doch bitte den ort wo der Maurer das Loch gelassen hat.
Vielen Danke fur ihre Aufmerksamkeit.
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quote:<hr size=1 noshade>Wenn man sit das solche Antworten bei raus kommen kann hier eigendlich wenig fachliche Kompetenz unterwegs sein. <hr size=1 noshade>
"Dieses Forum dient zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch."
Einfach etwas warten, eventuell meldet sich noch jemand der darin fit ist, hier antworten aber immer Laien, dessen sollte man sich bewusst sein.
Fachliche Kompetenz für kleines Geld findet man hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/
Der User klaus64123 gibt im übrigen nicht unbedingt das Kompetenzlevel in diesem Forum wieder ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Quote:
Der User klaus64123 gibt im übrigen nicht unbedingt das Kompetenzlevel in diesem Forum wieder
Das sagt der Übermensch, Don Harry
MfG
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Was soll eine Maklerprüfung sein ?
Finanzierungsvermittlung ist eine erlaubnsipflichtiges Gewerbe nach § 34c, Versicherungen nach § 34 d.
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Danke, endschuldige die Prüfung zum Immobilienmakler IHK.
Glg
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§ 34 c setzt keine Kenntnisse oder Prüfungen voraus;
eine Maklerprüfung ob von der IHK oder welche auch immer,
ist deshalb völlig uninteressant.
Es wird nur die persönliche Zuverlässigkeit geprüft vom Gewerbeamt;
grob gesagt: Straftaten, Insolvenzen.
Anders beim 34 d für Versicherungen, der bei der IHK zu beantragen ist, und wo eine Fachkundeprüfung nachgewiesen werden muss.
Aber ohne Gewähr.
Ich bin da auch nicht auf dem allerneuesten Stand.
Einfach beim (Kreis-) Gewerbeamt das Merkblatt holen für 34 c, da steht alles drauf, was man an Unterlagen einreichen muss.
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@z.Driver
Meine Reaktion auf Deine Eingangsfrage war nicht ok.
Der Smiley Brett vorm Kopf, kann und darf keine Antwort auf eine Frage bzw. Antwort sein.
Dafür möchte ich mich entschuldigen.
MfG
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