Angenommen, eine verheiratete Frau mit Kleinkind möchte wieder in das Berufsleben starten. Sie nimmt in ihrem alten Beruf einen 450€-Job an als "Grundeinkommen" und beginnt eine selbständige Tätigkeit z.B. als Fußpflegerin. In den ersten Jahren ist durch höhere Investitionen in eine eigene "Praxis" samt Einrichtung und diverse Fortbildungen nicht mit größeren Gewinnen zu rechnen.
- Sie wäre ja über den Minijob pauschal versichert ... ab welcher Höhe der Einkünfte aus ihrer selbständigen Tätigkeit wird sie sozialversicherungspflichtig über den Minijob hinaus?
- Kann das Gewerbe auch auf den Ehemann (Angestellter mit bereits bestehender nebenberuflicher Selbständigkeit) laufen? Wenn ja, wie?
- Gibt es noch andere Möglichkeiten/Szenarien?
Hintergrund: Die Sozialversicherungsbeiträge (auch die vergünstigten Sätze) würden die noch geringen Einkünfte der selbständigen Tätigkeit übersteigen. Bei Wegfall des Minijobs würde sie nur für die Sozialversicherung arbeiten.
Gruß, Ein_Ralf
Minijob & Aufbau freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit
19. Mai 2015
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Frage vom 19. Mai 2015 | 12:28
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 22x hilfreich)
Minijob & Aufbau freiberufliche/gewerbliche Tätigkeit
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#1
Antwort vom 19. Mai 2015 | 15:32
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Minijob = keine Pflichtvers. i.d. GKV !!!
http://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/590212/Datei/114902/Hauptberuflich-Selbststaendig.pdf
(hier unter 3.1 !!!)
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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