Minijob ODER Kleingewerbe

15. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
anjoscha
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Minijob ODER Kleingewerbe

Hallo!
Komme eben vom Vorstellungsgespräch für einen 400Euro-Job (ich bin zurzeit in Elternzeit). Weil unsere Vorstellungen über die Relation Wochenarbeitszeit/Gehalt auseinandergingen, hat mir der Arbeitgeber vorgeschlagen, eventuell ein Gewerbe anzumelden und ihm die geleisteten Stunden in Rechnung zu stellen. Ist das rechtlich denn so einfach zu machen und gibt es für mich da Fallen bzw. Probleme, die ich beachten müsste? Im Moment bin ich, da in Elternzeit, noch beitragsfrei bei meiner Krankenversicherung versichert. Da ich über 350 Euro pro Monat verdienen würde müsste ich mich dann selbst neu versichern u. könnte nicht bei meinem Mann mitversichert sein, oder? Lohnt sich denn so etwas dann überhaupt für mich, da ich wohl kaum mehr als 550 Euro im Monat verdienen würde? Ich bin etwas ratlos, muss ich gestehen...
Herzliche Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ein 400,-€-Job macht überhaupt keinen Stress und das Geld bleibt garantiert in der Haushaltskasse.
Eine freiberufliche Tätigkeit kann massig Ärger und Kosten verursachen. Das geht schon los bei der Frage "Scheinselbständigkeit", einfach mal googeln.


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#2
 Von 
ommel2
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich würde auch den Minijob empfeheln. Du müsstest Dich ja selbst versichern und die Beiträge der KK würden ja fast den ganzen Lohn auffressen. Und wenn das FA mitbekommt, dass Du nur für einen Auftraggeber arbeitest, gibt's nicht nur für Dich Ärger, sondern auch für ihn, da er Dich ja dann auch hätte anstellen können. Und beim Minijob gehen ja nur die 2% Pauschale weg, falls Die Dein Arbeitgeber nicht übernimmt.

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#3
 Von 
anjoscha
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und danke für die Antworten!
Den Vorwurf der Scheinselbständigkeit kann ich dadurch vermeiden, dass mein Arbeitgeber zwei Firmen hätte, an die ich Rechnungen stellen könnte. Stimmt das, dass die Kosten für die Krankenversicherung als steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden können, wenn man ein Gewerbe hat? Aber ich denke, der ganze Aufwand lohnt sich wirklich nicht, da ich ja nur die ca. 130 bis 150 Euro mehr verdienen würde, die der Arbeitgeber sonst anderweitig für einen 400 Euro Job abführen müsste.


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#4
 Von 
zuschauer
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 14x hilfreich)

Du bist in Elternzeit, das heißt Was für Dich ? Du bekommst wieviel Geld vom Staat dafür das Du Dich um Euer Kind bemühst ?

Wenn Du jetzt einen Job annimmst, dann ist die Staatliche Förderung sofort weg ! Genauso wie wenn Du Dich selbstständig machst.

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#5
 Von 
anjoscha
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich glaube, du bringst da etwas durcheinander. Ich bin in Elternzeit und nicht im Mutterschutz, d.h. ich bekomme überhaupt kein Geld von irgendjemandem oder irgendeiner Institution dafür, dass ich mich um meine Kinder kümmere...

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