Ich habe als unter 18-jähriger Schüler nun vor in eine eigene Wohnung zu ziehen. Meine Eltern sind zwar streng dagegen, aber ich komme aus einer betreuten Wohnform, und das zusammenleben mit ihnen ist unmöglich. Ich habe inzwischen SchülerBafög beantragt (Schüler 11.Klasse) und würde nun gerne wissen, wo ich noch mehr geld herbekomme....
sind meine eltern verpflichtet als
a) abeitslose mit einem anderen kind
b) arbeitsloser mit 3 anderen Kindern
Unterhalt zu zahlen? Bekomme ich das Kindergeld, darf ich Möbel und Kleidergeld beantragen?
Und wenn mein BaföG-Antrag abgelehnt wird, kann ich dann Sozialhilfe beantragen?
mfg
Hans
Möbelgeld etc
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Frage wäre besser im Familienrecht aufgehoben, da sich dieses Forum mit Existenzgründung im Sinne von Firmengründung beschäftigt.
Dennoch eine Antwort nach meinem Kenntnisstand.
Prinzipiell müssen Dir Deine Eltern Unterhalt zahlen. Da sie jedoch einen Selbstbehalt haben und minderjährige Kinder gegenüber volljährigen Kindern bei der Berechnung bevorzugt werden, ist es natürlich zweifelhaft, ob sie überhaupt zahlungsfähig sind.
Das kann man aber nur feststellen, wenn man weiß, wie hoch das Arbeitslosengeld ist.
Das Kindergeld steht Dir zu, wenn Deine Eltern keinen Unterhalt zahlen.
Sozialhilfe bzw. ALG II bekommst Du nach meiner Kenntnis nicht, solange Du Dich in der Ausbildung befindest.
ALG gibts nicht, er hat keine Beiträge gezahlt ( Schüler ).
hab mal was vom Schülerbafög gehört...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen