Möbelgeld etc

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
ocean_of_tears
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbelgeld etc

Ich habe als unter 18-jähriger Schüler nun vor in eine eigene Wohnung zu ziehen. Meine Eltern sind zwar streng dagegen, aber ich komme aus einer betreuten Wohnform, und das zusammenleben mit ihnen ist unmöglich. Ich habe inzwischen SchülerBafög beantragt (Schüler 11.Klasse) und würde nun gerne wissen, wo ich noch mehr geld herbekomme....

sind meine eltern verpflichtet als
a) abeitslose mit einem anderen kind
b) arbeitsloser mit 3 anderen Kindern
Unterhalt zu zahlen? Bekomme ich das Kindergeld, darf ich Möbel und Kleidergeld beantragen?

Und wenn mein BaföG-Antrag abgelehnt wird, kann ich dann Sozialhilfe beantragen?

mfg
Hans

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Frage wäre besser im Familienrecht aufgehoben, da sich dieses Forum mit Existenzgründung im Sinne von Firmengründung beschäftigt.

Dennoch eine Antwort nach meinem Kenntnisstand.

Prinzipiell müssen Dir Deine Eltern Unterhalt zahlen. Da sie jedoch einen Selbstbehalt haben und minderjährige Kinder gegenüber volljährigen Kindern bei der Berechnung bevorzugt werden, ist es natürlich zweifelhaft, ob sie überhaupt zahlungsfähig sind.

Das kann man aber nur feststellen, wenn man weiß, wie hoch das Arbeitslosengeld ist.

Das Kindergeld steht Dir zu, wenn Deine Eltern keinen Unterhalt zahlen.

Sozialhilfe bzw. ALG II bekommst Du nach meiner Kenntnis nicht, solange Du Dich in der Ausbildung befindest.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

ALG gibts nicht, er hat keine Beiträge gezahlt ( Schüler ).

hab mal was vom Schülerbafög gehört...

0x Hilfreiche Antwort

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